Reihengeschäft mit Drittland und Ausland

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Reihengeschäft mit Drittland und Ausland
Guten Morgen liebe User,

ich benötige einmal Ihre Hilfe bei einem Reihengeschäft.

   Unser Auftraggeber ist im Ausland ansässig. Bspw. USA oder Schweiz (A)
   Er bestellt bei uns Ware und lässt diese direkt an seinen Kunden liefern.

   Wir sind steuerpflichtig und in Deutschland ansässig. (B)

   Der Endabnehmer © ist im Fall 1 eine Privatperson und in einem EU-Land ansässig (Frankreich).
   Im Fall zwei ist der Endabnehmer © ein Unternehmen mit UST-ID und ebenfalls in Frankreich ansässig.

Da die bewegte Ware von Deutschland nach Frankreich geliefert wird, die Rechnung aber in die Schweiz bzw. USA geschickt wird, stellt sich nun die Frage nach der umsatzsteuerlichen Behandlung.

Ist dies nun ein Export ohne USt.
Oder im Fall 1 ein OSS-Fall bzw. im Fall zwei eine innergemeinschaftliche Lieferung?

Schon jetzt vielen herzlichen Dank für euren fachlichen Rat.
Alexander
:denk: schmidtas,  :wink1:


Die Frage ist doch vorrangig, wo ist Lieferung und Leistung enthalten, nicht wo die Rechnung hingeschickt wird. Rechnungsempfänger und Lieferadresse können immer abweichen, entscheidend ist, wo die Leistung erbracht wird und die Lieferung hingeht.

Daraus lässt sich das weitere für RC ziehen.

Im Fall der Fälle deinen steuerlichen Berater des Vertrauens fragen....


VG,
Anni
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
Vielen Dank Anni,

ganz kann ich dir leider nicht folgen. Wir produzieren in Deutschland ein Gut. Unser Kunde sitzt bspw. in den USA.
Die Ware liefern wir aber nach Frankreich.
Zitat
anni2012 schreibt:
entscheidend ist, wo die Leistung erbracht wird und die Lieferung hingeht.

Anni wollte damit sagen, dass es sich um eine Lieferung nach Frankreich mit den entsprechenden Konsequenzen handelt. Es ist egal, wohin die Rechnung geschickt wird.

Da es sich um ein Reihengeschäft B --> A --> C handelt, ist es aus Sicht des B egal, ob C ein Unternehmer oder eine Privatperson ist. Sein umsatzsteuerlicher Leistungspartner ist A, vermutlich Unternehmer. Deshalb führt B eine innergemeinschaftliche Lieferung an A aus, die bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen steuerfrei ist.

Der OSS kommt nicht ins Spiel, da B keine Leistungsbeziehung mit C unterhält.
Bearbeitet: gustav - 04.02.2026 12:02:44
:wink1:  Danke gustav,  :D


Genau das hab ich gemeint.

Zitat
gustav schreibt:
Der OSS kommt nicht ins Spiel, da B keine Leistungsbeziehung mit C unterhält.

Das ist kurz knapp faktisch korrekt.

Zitat
gustav schreibt:
Da es sich um ein Reihengeschäft B --> A --> C handelt, ist es aus Sicht des B egal, ob C ein Unternehmer oder eine Privatperson ist. Sein umsatzsteuerlicher Leistungspartner ist A, vermutlich Unternehmer. Deshalb führt B eine innergemeinschaftliche Lieferung an A aus, die bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen steuerfrei ist.

Genau so - manchmal ist es einfacher als man es auf den ersten Blick meint :)

Um jedoch korrekt auf Nummer sicher zu gehen, empfiehlt es sich in solchen und anderen komplexen Sachverhalten sich seinem steuerlichen Berater an zu vertrauen. Es macht immer Sinn, es offen und klar mit seinem Steuerberater zu besprechen.
Das Forum hier (oder wo anders sicher auch) ersetzt keinen Steuerberater und macht keine Beratung im steuerrechtlichen Sinn.

Vielen Dank

Viele Grüße,
Anni
Bearbeitet: anni2012 - 13.02.2026 12:48:12
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