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Macaslaut schreibt: Bei der ARAP geht es um eine Ausgabe, die vor dem Aufwand geleistet wurde. Da die Rechnung im Dezember nicht bezahlt wurde, liegt im Dezember nur die Ausgabe für Dezember 1/3 des Rechnungsbetrages, die gleich auch Aufwand für Dezember ist. |
Ui, da geht aber einiges durcheinander. Ursache ist, dass Du die Begriffe "Auszahlung" und "Ausgabe" verwechselst.
Wie ich schon schrieb, liegt mit Eingehen der Verbindlichkeit, spätestens deren vollständiger Fälligkeit am 31.12. eine Ausgabe vor. Die spätere Begleichung der Rechnung ist dann die Auszahlung.
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Macaslaut schreibt: Oder hast du ein Schreiben von einem Institut, wo das klar geregelt wird? |
Also mir reicht in Blick in § 250 Abs. 1 HGB, der die Bildung des aRAP von der Ausgabe, nicht von der Auszahlung abhängig macht.
Ansonsten vielleicht mal nach "Definition Ausgabe Rechnungswesen" googeln. Da wirst Du ganz schnell fündig.