Mobile Lagerhalle als Investitionsabzugsbetrag möglich?

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Mobile Lagerhalle als Investitionsabzugsbetrag möglich?
Hallo zusammen,

unter den Investitionsabzugsbetrag fallen ja bewegliche und abnutzbare Wirtschaftsgüter, neu oder gebraucht.
Immobilien und Grundstücke gehören hier nicht dazu.
Soweit so gut, jetzt stellt sich mir die Frage,ob mobile Lagerzelte oder auch Container, die für einen bestimmten Zeitraum aufgestellt
und genutzt werden, auch beim Investitionsabzugsbetrag angesetzt werden können?

Vielen Dank im voraus.

Ciao, Verena
Investitionsabzugsbetrag bezieht sich ja auch auf Anschaffungen.
Lagerzelte oder Container "auf bestimmte Zeit" hört sich dagegen eher nach Miete an.
Zitat
Dauerbucher schreibt:
Lagerzelte oder Container "auf bestimmte Zeit" hört sich dagegen eher nach Miete an.

Die Lagerzelte wird angeschafft um sie dann weiter zu vermieten. Die Erfüllt m.E. die Voraussetzung für den IAB, da mobil ist und nicht mit dem Boden fest verbunden ist.
Hallo,

bei meiner Recherche bin ich auf folgende Definition gestoßen:

"Ein Lagerzelt auf dem Außengelände eines Betriebes gewährt durch räumliche Umschließung Schutz vor Witterungseinflüssen, lässt den Aufenthalt von Menschen zu, ist durch ein fest montiertes Stahlgerüst mit dem Grund und Boden fest verbunden und dadurch auch standfest, aber wegen der Außenhaut aus Kunststofffolie nicht beständig. Es ist kein Gebäude, sondern eine Betriebsvorrichtung."

Betriebsvorrichtungen werden steuerlich immer als bewegliche Wirtschaftsgüter behandelt, auch wenn sie wesentliche Bestandteile eines Grundstücks sind.
Oft werden hier Photovoltaikanlage, Hebebühnen oder ein Lastenaufzug als Beispiele genannt.

Jetzt stellt sich die Frage, ob man ein Lagerzelt (sicherlich abhängig von Größe) als Betriebsvorrichtung ansehen kann.

Danke nochmal für die Antworten!!
Zitat
SimonV schreibt:
Ein Lagerzelt auf dem Außengelände eines Betriebes

Hast du einen Betrieb?
Ja, es geht hier um IAB eines Betriebes.
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