unter den Investitionsabzugsbetrag fallen ja bewegliche und abnutzbare Wirtschaftsgüter, neu oder gebraucht.
Immobilien und Grundstücke gehören hier nicht dazu.
Soweit so gut, jetzt stellt sich mir die Frage,ob mobile Lagerzelte oder auch Container, die für einen bestimmten Zeitraum aufgestellt
und genutzt werden, auch beim Investitionsabzugsbetrag angesetzt werden können?
Vielen Dank im voraus.
Ciao, Verena