Rückstellung - Aufwandskonten

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Nun bin ich wieder beim Anfang.

Der Lohn Januar 2011 ist gerechnet worden u. gebucht worden u. ausgezahlt worden incl. Abfindung.
Diese Lohnbuchungen fließen automatisch in die Fibu u. die Abfindung steckt also im Monat Januar drin u. wirkt sich in der GuV in 01/2011 aus.
Der Betrag steht/stand fest u. dem Mitarbeiter wurde in 01/2011 Lohn plus Abfindung bezahlt.

Wie soll ich jetzt die Abfindung in 2010 und in 2011 buchen? ... wenn sie in 2010 gehört?

Wenn ich den Betrag der Abfindung für 2010 als Aufwand gegen Sonst. Verbindlichkeiten buche, muss ich diesen Betrag in 2011 auch wieder buchen Sonst. Verbindlichkeit an Aufwand? ... oder? ...

Vielen Dank im Voraus.

MfG
Zitat
lovemary schreibt:
Wenn ich den Betrag der Abfindung für 2010 als Aufwand gegen Sonst. Verbindlichkeiten buche, muss ich diesen Betrag in 2011 auch wieder buchen Sonst. Verbindlichkeit an Aufwand? ... oder? ...

WENN der Aufwand nach 2010 gehört und in diesem GJ auch gebucht ist und wenn der gesamte Auszahlungsbetrag in 01/2011, d.h. Entgelte und Abfindung, (unkorrekter Weise) in den Aufwand gebucht wurden dann ja, dann ist dies so korrekt.
Die Buchung Verbindlichkeiten LuG an Aufwand ist eine Korrekturbuchung und so durchzuführen um nicht in 2011 Aufwand auszuweisen der bereits in 2010 ordnungsgemäß dargestellt wurde.

Der richtige Buchungssatz in 01/2011 hätte lauten müssen.

Aufwand aus LuG (01/2011)
Verbindlichkeit sonst. (aus Abfindung, Vortrag hier aus 2010 vorhanden) an Verbindlichkeit aus LuG (für 01/2011)
MfG
Bearbeitet: togi - 17.02.2011 17:16:12
Danke. Mal sehen, ob ich damit klar komme. Da muss ich erst nochmal in Ruhe darüber schauen.
MfG
Zitat
lovemary schreibt:
Danke. Mal sehen, ob ich damit klar komme. Da muss ich erst nochmal in Ruhe darüber schauen.

MfG

Hallo Lovemary,

du liegst schon richtig :-)
Togi stellt halt nur den perfekten Weg dar  :klatschen: . Aber wenn dein Lohnprogramm schon in die Fibu gebucht hat  ;)

Mach es einfach so wie du oben selbst vorgeschlagen hast.

Du buchst zum 31.12.2010 ein Aufwand Abfindung an sonstige Verbindlichkeiten

Im Januar 2011 hast du jetzt in der Fibu den Aufwand der Abfindung (durch den Buchungsstapel der dir in die Fibu geschoben wurde)  und neutralisierst den einfach, in dem du
die sonstige Verbindlichkeit auflöst.

01.01.2011 sonstige Verbindlichkeit an Aufwand Abfindung.

So musst du nicht an der Lohnbuchung "rumdrehen" die dir in die Fibu geschoben wird.
Bearbeitet: sroko - 17.02.2011 20:00:53
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
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