als Neuling bitte ich um Verständnis, wenn dieses Thema schon mal behandelt wurde und bitte um entsprechenden Hinweis. (Gefunden habe ich nichts).
Gerne interessiert mich Eure Ansicht zu folgendem Thema:
Mal angenommen, die Gemeinde XY, die mittlerweile auch die doppelte Buchführung eingeführt hat, steht Jahr für Jahr vor dem Problem, wegen nicht genommener Urlaubstage ihrer Beschäftigten Rückstellungen zu bilden. Der Kämmerer sieht den Haushalt gefährdet und die Bürgermeisterin veranlasst die Einführung von Betriebsferien, um die Urlaubsansprüche zumindest teilweise zu reduzieren und appelliert an ihre Mitarbeiter/innen, so wenig wie möglich "alten" Urlaub ins neue Jahr zu nehmen. Sie begründet dies u.a. damit, dass jede Rückstellung das Eigenkapital mindert und sich somit negativ auf die Handlungsspielräume der Gemeinde auswirkt. Dieses Geld sei an anderen Stellen besser aufgehoben.
So, dem kann ich im Prinzip zustimmen, aber nur für dieses eine Jahr der Rückstellung. Mittelfristig betrachtet kann das Eigenkapital doch gar nicht aufgezehrt werden, denn die Rückstellung, die im Jahr 1 das Ergebnis verschlechtert, verbessert doch bei Inanspruchnahme im Jahr 2 das Ergebnis. Die nächste Rückstellung für das Jahr 2 führt wieder zu einer Verschlechterung, im Jahr 3 wieder zu einer Verbesserung, usw. usw. usw. . Wenn es dann gelänge, dass beispielsweise im Jahr 10 alle Mitarbeiter/innen keinen Urlaub mehr ins Folgejahr übertragen ließen, müsste doch das Eigenkapital - was jetzt nur den Bereich Urlaubsrückstellungen betrifft - noch genau so hoch sein wie zu Beginn des Jahres 1.
Sehr Ihr das genau so ? Oder habe ich da einen Denkfehler ( oder die Bürgermeisterin ?)

Bin gespannt auf Eure Antworten.
Viele Grüße vom Fränzken.