deutscher Unternehmer mit österreichischer Steuernummer

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[ geschlossen ] deutscher Unternehmer mit österreichischer Steuernummer
Hallo,

ich bin neu hier und brauche Eure Hilfe!

Folgender Fall:

ein deutscher Unternehmer mit deutscher Steuernummer und USt-ID kauft in Österreich Ware, die in an einen österreichischen Kunden verkauft wird. Die Ware verbleibt also in Österreich. Aus diesem Grund muss sich der Unternehmer in Österreich eine Steuernummer vergeben lassen, da der Vorfall in Österreich steuerpflichtig ist.

Jetzt meine Frage:

Der Unternehmer bezieht immer wieder Ware aus Österreich, was bisher als innergemeinschaftlicher Erwerb behandelt wurde, da die Ware nach Deutschland oder einem anderen EG-Land befördert wurde.
Wie ist jetzt mit diesem Wareneinkauf zu verfahren? Muss er von seinen österreichischen Lieferanten Rechnungen mit österreichischer Vorsteuer anfordern, die er dann in Österreich mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung wieder zurückholt? Oder können diese Lieferungen weiterhin als innergemeinschaftlicher Erwerb abgerechnet werden?
Und was ist, wenn er Ware nach Österreich verkauft? Muss auf der Rechnung die deutsche oder die österreichische Umsatzsteuer verrechnet werden?

Wahrscheinlich denke ich viel zu kompliziert und die Lösung ist ganz einfach.

Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt und es weiß jemand die Lösung zu meinen Fragen:)

Schon mal danke, Silke
Hallo Silke,

willkommen im Forum!  :wink1:

Zitat
Oder können diese Lieferungen weiterhin als innergemeinschaftlicher Erwerb abgerechnet werden?

Diese Vorgänge müssen als innergemeinschaftlicher Erwerb behandelt werden. Entscheidend ist immer der tatsächliche Warenweg, nicht wo die Unternehmer ansässig sind oder welche Steuernummer verwendet wird. Der Österreicher muss eine Rechnung nach österreichischem Recht legen, d.h. netto. Versteuerung des igE durch Euch hier in Deutschland.

Zitat
Und was ist, wenn er Ware nach Österreich verkauft? Muss auf der Rechnung die deutsche oder die österreichische Umsatzsteuer verrechnet werden?

Wenn Ware von Deutschland nach Österreich verkauft wird, muss dies netto geschehen, weil es sich um eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung handelt. Der Österreicher muss bei sich einen igE versteuern.

Gruß
Gustav
Bearbeitet: Gustav - 11.02.2011 19:29:34
Zitat
Gustav schreibt:
Entscheidend ist immer der tatsächliche Warenweg, nicht wo die Unternehmer ansässig sind oder welche Steuernummer verwendet wird. Der Österreicher muss eine Rechnung nach österreichischem Recht legen, d.h. netto. Versteuerung des igE durch Euch hier in Deutschland.

Ja aber bibu70 schreibt doch das die Ware innerhalb von Österreich bleibt ? Also wäre doch der tatsächliche Warenweg kein igE ?

Lg

Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Hallo Maik,

das ist richtig. Meine Antwort bezog sich aber auf die eigentliche Frage:

Zitat
Jetzt meine Frage:

Der Unternehmer bezieht immer wieder Ware aus Österreich, was bisher als innergemeinschaftlicher Erwerb behandelt wurde, da die Ware nach Deutschland oder einem anderen EG-Land befördert wurde.
Wie ist jetzt mit diesem Wareneinkauf zu verfahren?

Gruß
Gustav
Hallo Gustav,

vielen Dank für deine Antwort.

Dann bleibt ja alles wie gehabt, nur dass die in Österreich verbleibende Ware in Österreich versteuert werden muss.

Was mich bei diesem Fall verunsichert hat, ist, dass mein deutscher Unternehmer einen Lieferanten aus Holland hat, der auch eine deutsche Steuernummer hat und alle Rechnungen mit deutscher USt ausstellt. Allerdings weiß ich hier den Warenweg nicht - wäre mal abzuklären.

Mir fällt aber noch etwas anderes ein:
Wenn mein Unternehmer auf Geschäftsreisen in Österreich tankt, kann er doch jetzt die VSt über die USt-VA in Österreich holen und nicht mehr über das Vorsteuerabzugsverfahren, richtig?

Gruß, Silke
Hallo Silke,

Zitat
Dann bleibt ja alles wie gehabt, nur dass die in Österreich verbleibende Ware in Österreich versteuert werden muss.

Ja, Voraussetzung ist aber, dass Ihr bei den grenzüberschreitenden Lieferungen Eure deutsche USt-ID verwendet.

Zitat
Was mich bei diesem Fall verunsichert hat, ist, dass mein deutscher Unternehmer einen Lieferanten aus Holland hat, der auch eine deutsche Steuernummer hat und alle Rechnungen mit deutscher USt ausstellt.

Dann verwendet der Holländer eventuell eine deutsche USt-ID oder hat ein Lager in DE. In diesem Fall soll nach Auffassung der Verwaltung § 6a Abs. 1 Nr. 3 UStG nicht erfüllt sein, nach dem die Lieferung beim Erwerber in einem anderen Mitgliedstaat den Vorschriften der Umsatzbesteuerung unterliegen muss. Dass kein anderer Mitgliedstaat besteuert, wird an den gleichen USt-ID festgemacht.

Zitat
Wenn mein Unternehmer auf Geschäftsreisen in Österreich tankt, kann er doch jetzt die VSt über die USt-VA in Österreich holen und nicht mehr über das Vorsteuerabzugsverfahren, richtig?

Richtig. Das vergütungsverfahren ist nur anwendbar, wenn man im Vergütungsstaat keine Umsätze ausführt.

Gruß
Gustav
Alles klar - Danke!!
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