Spritkosten-Erstattung pivater PKW berufliche Fahrten (was zu beachten?)

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Spritkosten-Erstattung pivater PKW berufliche Fahrten (was zu beachten?)
Hallo Zusammen,

was ist beim Thema der Spritkosten-Erstattung bei privaten Fahrzeug zu beachten?
Unser Vorstand der Firma fährt vielfach im Monat mit dem privaten Fahrzeug zu geschäftlichen Meetings.
Bisher reichte er eine Quittung als Nachweis für die Tankung ein.

Gibts hierbei Pauschalgrenzen bis wann erstattet werden kann?
Muss er auf der Quittung unterschreiben? (damit der Beleg zb fälschungssicher ist ?)

Gibt es hier gesetzliche Regelungen?

Über eure Hilfe würde ich mich sehr freuen.

Vielen Dank im Voraus.
Hallo,

ich würde zuerst mal abgeklärt haben wollen, ob es sich bei dem Vorstand um ein Unternehmerverhältnis oder um ein Mitarbeiterverhältnis handelt.
Je nachdem muss man den Fall buchhalterisch anderes behandeln.

Bei einem Mitarbeiterverhältnis kann man bis zu 50,00€ pro Person pro Monat den Sachbezugsbezugswert ansetzen.
Also die Tankrechnung bis zu einem Betrag von 50,00€ als Sachbezug buchen, der Rest dann anders verbuchen.

Bei einem Unternehmer wie bei einem Mitarbeiter müssten 0,30€ pro für die geschäftliche Fahrt angesetzt werden.
Das bucht man dann über das Konto "Kfz-Kosten für betrieblich genutzte zum Privatvermögen gehörende Kraftfahrzeuge."
Aber man kann  nicht einfach die Tankquittung darauf verbuchen. Dazu muss man mittels Fahrtenbuchmethode die geschäftlich
gefahrenen km nachweisen.

Die Tankquittung kann man nur als Betriebsausgabe buchen, wenn der PKW im Geschäftsvermögen ist, dann bucht man über
" Laufende Kfz-Betriebskosten"

Ich würde zumindest auf den Tankbeleg das Fahrzeugkennzeichen drauf schreiben. Wenn der Vorstand Gesellschafter ist, kann man das
direkt auf auf den Gesellschafter buchen (bei Unternehmereigenschaft)

Noch ein Tip: Es gibt für alles gesetzliche Regelungen. Irgendein Gesetz gilt immer im geschäftlichen Bereich.

LG
Hi,

danke für die schnelle Antwort.

Es handelt sich um einen Unternehmer, da dieser sich mit seinem Kapital in die Firma eingekauft hat.
Soweit ich weiß, hat  er kein Firmenauto.
Verstehe den gesamten Ansatz nicht.
Bezieht der Vorstand nicht Bezüge (Arbeitslohn) von der Firma ?

Irgendwie schlecht verhandelter Vertrag. Mit dem Privatfahrzeug im grossen Umfang betrieblich veranlasste Fahrten durchzuführen ist nicht wirtschaftlich. Weder für den Vorstand noch für die Firma wegen dem verbundenen Aufwand. In der Tat kann er nur 0.30 EUR pro gefahrenem km abrechnen, was aber aktuell (aber auch vorher schon) nicht wirtschaftlich ist. Sprich der Angestellte oder Vorstand zahlt drauf. Tatsächliche Betriebskosten auf Basis von Neufahrzeugen liegen eher so bei 0.50 EUR pro gefahrenem km.

Die Anregung wäre, den Arbeitsvertrag zu ändern und dem Vorstand einen Dienstwagen zur Verfügung zu stellen (auch zur privaten Nutzung) und mit 1% des Listenpreises zu versteuern. Dann zahlt die Firma sämtliche Betriebskosten inklusive dem privat verfahrenem Kraftstoff, Versicherungen, Reparaturen etc. Unterm Strich eine Win-Win Situation für alle Beteiligten. Tankkarte irgendwo beantragt und das war's.

Geht mit Leasing Fahrzeugen und übergangsweise auch mit Mietfahrzeugen.

https://www.haufe.de/steuern/rechtsprechung/firmenwagen-zuzahlungen-mindern-geldwerten-vorteil_166_398324.html
Hallo,

schreibe nochmal.

Ich würde trotzdem die Unternehmereigenschaft des Vorstandes abklären.
Ausser das ist ganz sicher, dass er nicht angestellter Geschäftsführer ist.
Dann wissen wir hier im Forum auch nicht, was die Firma für eine Rechtsform hat.

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ein Vorstandsmitglied keinen Geschäftswagen hat.
Das müsstest du unbedingt klären. Wenn du davon kein Kenntnis hast, musst du den Steuerberater fragen oder wenn ihr ein
eigenes Buchhaltungsprogramm habt, muss das in den Stammdaten vorhanden sein.
Also erst mal recherchieren, bevor du einen Geschäftsvorfall einordnen und buchen kannst.

LG
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