Tankgutscheine 44 Liter-Grenze

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Tankgutscheine 44 Liter-Grenze
Hallo,

wir beabsichtigen für die Mitarbeiter unseres Unternehmens mtl. Tankgutscheine auszugeben.

In der Therorie verstehe ich das so, dass der Unternehmer dem AN einen Tankgutschein ausstellt (bis 44-Liter).

Aber wie sieht das in der Praxis bei dem verbuchen aus??? Fahrtkostenerstattung kommt doch eher nicht in Frage, da es sich ja nicht auf die Kilometer bezieht... Gehört die Buchung unter freiwillige Soziale Aufwendungen und dann den Bruttobetrag?

Und sollte es bei der Anwendung unterschiede bei Dieseltreibstoff und Benzintreibstoff geben?

Also meine Vermutungen sind:

- freiwillige Soz. Personalaufwendungen
- Bruttobetrag (kein VSt-Abzug)
- und eher keine Unterschiede bei Diesel oder Benzin bzgl. des Wertes des Gutcheins
Hallo,

genauso machen wir es:

Buchung des Bruttobetrags  auf "Freiwillige Soziale Aufwendungen"
(kein VSt-Abzug)
und keine Unterschiede bei Diesel oder Benzin.

Wir haben oftmals 40 - 50 Gutscheine im Monat.

Gruß
Tina
Hallo Zusammen,

alles machbar aber nur bis 44 Euro und nicht bis 44 Liter ;)

schönes Wochenende

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo,

dann sollte es besser nicht 44 Liter-Grenze heißen sondern eher 44-EURO-Grenze...???
Hallo,

beim Tankgutschein muss auch einiges beachten.

Also wie Ansimi richtig sagte 44,00 Euro. Aber auf dem Gutschein muss eine Literangabe ohne Betrag erfolgen, sowie welcher Treibstoff getankt wurde.

Der Gutschein darf ebenfalls nicht als Zahlungsmittel gelten. Die Firma muss also den Sprit vorher kaufen.

Also ambesten auf folgende Punkte dabei achten:

1. Rahmenabkommen zwischen dem Unternehmen und der Tankstelle
2. Tankstelle erstellt eine monatliche Rechnung, die das Unternehmen begleicht.
3. Menge in Liter sowie Spritart muss im Tankgutschein eingetragen sein (aber ohne den Preis)
4. Der Tankgutschein erfolgt zusätzlich zu Lohn/Gehalt.
5. Das Unternehmen muss die ausgegeben Gutscheine archivieren und im Lohnkonto des Mitarbeiters verzeichen (mit dem Betrag)
6. Falls mehr als ein Gutschein vergeben wird, darf der Betrag der Gutscheine nicht 44,00 EUR übersteigen. Hierbei gilt der Literpreis am Ausgabetag.
7. Der Gutschein muss im selben Monat eingelöst werden, in dem er ausgestellt wurde.
8. Keine handschriftlichen Angaben auf dem Gutschein bis auf Unterschriften
9. Wurden weitere Sachbezüge beachtet, die mit den 44,00 EUR verrechnet werden müssen.

Gruß Reaper
Wir haben das ganze abgewickelt über einen externen Dienstleister zur Nettolohnoptimierung.
Da kann man mit der Karte tanken oder z.B auch im Mediamarkt einkaufen. Weiterhin kann man auch Guthaben ansammeln und dann erst einkaufen. Ob das alles so rechtssicher ist, weiß ich aber auch nicht, wenn man sich die eigentlichen Bedingungen dazu anschaut.

Gruß

Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Hallo,

bezüglich der bezeichnenten Ansammlung etwaiger Guthaben steht auf einem Vordruck, dass dieses eben nicht auf Folgemonate zu übertragen sind.

Mal noch eine weitere: Muss der durch den AN in Anspruch genommmener Betrag auf der Gehaltsabrechnung ausgewiesen werden?
Hallo,

der Gutschein wird nicht auf der Gehaltsabrechnung mit angegeben.

Ob der Gutschein im Monat auch eingelöst werden muss oder ob er gesammelt werden kann ist unklar. Es gibt im Moment einen stritigen Fall ganz in meiner Nähe bei einem Steuerberater, der das ansammeln der Gutscheine durch seine eigenen AN eindeutig zulässt. Nun wird sich irgendwann herausstellen, ob der Gutschein angesammelt werden kann oder nicht. (Es wird zum Rechtsstreit kommen) Direkt im Gesetztestext ist es nicht vorgeschrieben, dass der Gutschein auch in dem aktuellen Monat verbraucht werden muss.

§8(2)S.9 EStG
Sachbezüge,die nach Satz 1 zu bewerten sind, bleiben außer Ansatz, wenn die sich nach Anrechnung
der vom Steuerpflichtigen gezahlten Entgelte ergebenden Vorteile insgesamt 44 Euro im
Kalendermonat nicht übersteigen.


Ich denke: tatsächlich entscheident ist nicht die Einlösung des Gutscheins sondern die Bezahlung. Wird der Gutschein gekauft und bezahlt ist es nicht notwendig den auch in diesem Monat zu verbrauchen. Problematischer ist es, wenn der Gutschein ausgestellt wird und dann im nachhinein abgerechnet wird. Übersteigt dann, weil zwei oder mehere Gutscheine gleichzeitig verwendet wurden, der Wert die 44€ insgesamt dürfte es sich um Lohn oder Gehalt handeln und  §8(2)S.9 EStG dürfte nicht angewendet werden.

@T.Brast
dann sollte es besser nicht 44 Liter-Grenze heißen sondern eher 44-EURO-Grenze...???

Es heißt auch 44 Euro Grenze. Eine 44 Liter Grenze gibt es nicht im Steuerrecht.
Die 44€ beziehen sich nicht auf einen Tankgutschein, sondern sind allgemein auf jedes Wirtschaftsgut anzuwenden. In der Praxis wird es nur fast immer mit einem Benzingutschein gemacht.

Grüße
Hallo gws,

es ist doch ein geldwerter Vorteil der zwar steuerfrei ist, aber als Sachbezug erscheinen muß denke ich mir mal.
Wie löst ihr denn diese Sache???
Grüße
Hallo,

es ist nicht steuerfrei. Es gehört laut §8 EStG nicht zu den Einnahmen. Es gehört deshalb auch nicht auf die Verdienstabrechnung. Auch ein geldwerter Vorteil (steuerrechtlich) ist nicht gegeben.

Grüße
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