Rechnung für Mietwagen

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Rechnung für Mietwagen, Braucht man die Rechnung oder reicht es, den Beleg zu haben?
Hallo Zusammen,

ich bin ganz neu hier... Ich bin mir nicht sicher, ob ich hier fragen kann. Aber ich versuche es =)

Mein Mann ist selbständig. Vor drei Monaten war er bei einer Geschäftsreise in den Niederlanden. Er hat den Wagen gemietet, um die Kosten als "Reisekosten" zu buchen. Leider hat er keine Rechnung von der Firma erhalten. Nur einen Beleg. Braucht man immer eine Rechnung? Oder kann er von Steuert einfach diese Summer laut Beleg absetzen?

Vielen Dank.
Iryna
Was ist der Unterschied zwischen  einer Rechnung und einem Beleg?
Hallo,

zunächst sollte man wissen, was auf dem Beleg steht. Was für Angaben sind da enthalten ?

Handelt es sich nur um eine Quittung, das er gezahlt hat ? Oder ist es eine Auftragsbestätigung oder Anzahlung einer hinterlegten
Kaution ?

Irgend was muss ja auf dem Beleg draufstehen, welches einen Anhaltspunkt gibt.

Ist Mehrwertsteuer oder Steuersatz ausgewiesen ?

Ich schlage vor, dass man das auf das Konto Reisekosten Unternehmer Fahrkosten buchen könnte.

Angaben ohne Gewähr.
Hallo,
Unterschied Beleg / Rechnung

Beleg kann alles Schriftliche sein. Ein Unternehmer kann zum Beispiel auch einen sog. Eigenbeleg ausstellen mit seinem Namen und seiner
Unterschrift.

Meistens wird der Begriff "Beleg" verwendet für Kassenbons, wenn man sich was im Laden oder an der Tankstelle kauft.
Wenn man eine Quittung bekommt, ist das auch ein Beleg. Seit neustem gibt es auch die Belegpflicht, das heißt man bekommt immer einen
Beleg dafür, dass man was gezahlt hat. Wenn man eine Anzahlung gemacht hat, bekommt man auch einen Zahlungsbeleg.
Eine Auftragsbestätigung ist auch ein Beleg.
Die Anforderungen, was auf dem Beleg draufstehen muss, ist nicht so streng wie bei einer Rechnung.
Für die Buchhaltung eines Selbständigen ist es erforderlich, dass alles was mit der Selbständigkeit zu tun hat gesammelt werden muss und
für die Verbuchung mitgeschickt werden muss.

Macht ein Arbeitnehmer in der Steuererklärung Angaben, muss er alles belegen können, d .h. alles aufheben, was als Nachweis seiner
Angaben dient. Das sind alles auch Belege.


Eine Rechnung ist gekennzeichnet als Rechnung und muss die gesetzlichen Pflichtangaben enthalten.
1. Vollständiger Name des Leistenden und des Leistungsempfängers
2. Die vollständige Anschrift

Bei einer Rechnung unter 250,00€ kann auf diese Angaben verzichtet werden

3. Ausstellungsdatum
4. Menge und Art der geleisteten Gegenstände bzw. Umfang und Art der Leistung
5. Angabe des Liefer-und Leistungszeitpunktes
6. Entgelt, Steuerbetrag und Steuersatz sowie Steuerbefreiung/Steuerfreiheit.
7. Im Voraus vereinbarte Entgeltminderung z. Bsp. Rabatte, Skonti

Diese Pflichtangaben sind Voraussetzung für einen Vorsteuerabzug bei Eingangsrechnungen, wenn zwei Unternehmer beteiligt sind.
Wir haben hier zwei Probleme - mit einem einfachen Beleg hat man zwar den Nachweis, dass Aufwand angefallen ist und kann diese als Betriebsausgabe buchen, d*accord. Aber:
a) ohne Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer (bei Beträgen unter 250 Euro reicht der Umsatzsteuersatz) kein Vorsteuerabzug und
b) hier wurde ein Beleg im EU-Ausland erstellt, was zu weiteren Fragen führt:
  1) es muss geklärt werden, wo Ort der Lieferung/Leistung ist. M. E. haben wir hier eine Nutzungsüberlassung, also Leistung, damit müsste der Ort der Leistung nach § 3a IStG bestimmt werden
  2) Ist auf dem Beleg etwas von "Reverse Charge" (oder ähnliches) vermerkt? Wenn hier der holländische Umsatzsteuersatz steht, hätte dies m. E. nach die Folge, dass die holländische Umsatzsteuer zum Aufwand gehört und auf den Bruttobetrag dann noch die § 13b UStG-Steuer zu zahlen und abzuziehen wäre.

Fragen über Fragen ....
Hallo sogehts,

bis jetzt hat Iryna noch nicht mitgeteilt, was das überhaupt für ein Beleg ist und was draufsteht.
Daher können wir den Sachverhalt nicht klären, solange Iryna uns nicht mehr Angaben zum Fall macht.

Eine Rechnung ist definitiv nicht vorhanden, also auch kein Ausweis einer ausländischen Mehrwertsteuer.
Für den Mietwagen ist ja Geld geflossen, den man verbuchen muss.
Iryna´s Mann hat ja extra einen Mietwagen genommen, um das über Reisekosten abrechnen zu können.

Ich habe im Reisekostenrecht recherchiert, da ist zwar ein Mietwagen drin, allerdings ist für eine Anerkennung als Betriebsausgabe eine
günstige Variante zu nehmen also muss man zuvor einen Preisvergleich machen zwischen Flugzeug, Bahn, Geschäftsauto und Mietwagen.

Vielleicht hat er auch den Mietwagen gebucht, weil die Spesen-Abrechnung über ein Geschäftsauto oder Privat-PKW auch nicht so leicht ist
und einen erheblichen Mehraufwand ist, bis man alles gelistet hat.

Wir wissen nicht, ob er den Mietwagen hier in Deutschland gemietet hat, dann könnte sie eine Rechnung nachträglich anfordern.
Oder der Mietwagen wurde erst in den Niederlanden genommen, weil er mit dem Flugzeug oder Bahn angereist ist.
Dann wäre das ok und das sind dann Kosten, die in die Reisekostenabrechnung hineinfließen.

So sehe ich das.
Daher ist mein Vorschlag über das Konto "Reisekosten Unternehmer Fahrtkosten" ohne Steuerschlüssel zu buchen berechtigt.

Natürlich sind die Angaben ohne Gewähr.

Meiner Meinung braucht man hier den Sachverhalt nicht unnötig  komplizieren.


Im Zweifelsfall muss das der Steuerberater am Jahresabschluss mit seinem Mandanten klären.

LG
Zitat
Fachkraft schreibt:
Ich habe im Reisekostenrecht recherchiert, da ist zwar ein Mietwagen drin, allerdings ist für eine Anerkennung als Betriebsausgabe eine günstige Variante zu nehmen also muss man zuvor einen Preisvergleich machen zwischen Flugzeug, Bahn, Geschäftsauto und Mietwagen.
Das Reisekostenrecht - ich nehme an, du hast hier die Reisekostenrichtlinie studiert - ist für die Beurteilung, ob Betriebsausgabe oder nicht, nicht relevant! Ein Selbständiger darf und kann entscheiden, wie er/sie Einkommen erzielt. (Sonst könnten nämlich nicht Porsche etc. als Dienstwagen durchgehen).
Zitat
Fachkraft schreibt:
Vielleicht hat er auch den Mietwagen gebucht, weil die Spesen-Abrechnung über ein Geschäftsauto oder Privat-PKW auch nicht so leicht ist und einen erheblichen Mehraufwand ist, bis man alles gelistet hat.
Ein Selbständiger macht keine Spesenabrechnung wie es von Angestellten erwartet wird. Er bucht seine Rechnungen und muss hier nur beachten, was davon steuerlich abziehbar ist und was nicht.
Zitat
Fachkraft schreibt:
Daher ist mein Vorschlag über das Konto "Reisekosten Unternehmer Fahrtkosten" ohne Steuerschlüssel zu buchen berechtigt.
Das hat niemand bestritten - trotzdem bleiben die Fragen, ob hier unter Umständen noch § 13b UStG zu beachten ist.
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