Aus der Literatur geht das für mich nicht eindeutig hervor, deshalb folgende Frage:
Wenn ich in 2022 knapp 24.000€ Umsatz erreicht habe, ist die Grenze von 22.000€ gerissen, soweit klar. Wenn ich nun aber in 2023 weniger als 50.000€ Umsatz erziele, bin ich dann weiterhin Kleinunternehmer oder schon Regelbesteurer? Und falls ich KU bin, muss ich dann rückwirkend bereits in 2022 Umsatzsteuer abführen oder erst ab 2023?
Mich irritiert im Gesetz das "und":
§19 Abs. 1 S.1:
(1) Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 22 000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.
Bin mir jetzt leider nicht sicher, ob beide Voraussetzungen zwingend gegeben sein müssen (Umsatz iHv 22.000 im Vorjahr und mind. 50.000€ im Laufenden).
Dankeschön vorab
LG
Cashmere
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