Kleinunternehmer - ja oder nein?

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Kleinunternehmer - ja oder nein?
Moin zusammen!

Aus der Literatur geht das für mich nicht eindeutig hervor, deshalb folgende Frage:

Wenn ich in 2022 knapp 24.000€ Umsatz erreicht habe, ist die Grenze von 22.000€ gerissen, soweit klar. Wenn ich nun aber in 2023 weniger als 50.000€ Umsatz erziele, bin ich dann weiterhin Kleinunternehmer oder schon Regelbesteurer? Und falls ich KU bin, muss ich dann rückwirkend bereits in 2022 Umsatzsteuer abführen oder erst ab 2023?

Mich irritiert im Gesetz das "und":
§19 Abs. 1 S.1:
(1) Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 22 000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Bin mir jetzt leider nicht sicher, ob beide Voraussetzungen zwingend gegeben sein müssen (Umsatz iHv 22.000 im Vorjahr und mind. 50.000€ im Laufenden).  

Dankeschön vorab  :D

LG
Cashmere
du bist kleinunternehmer, wenn du beide voraussetzungen erfüllst.

Zitat
Bin mir jetzt leider nicht sicher, ob beide Voraussetzungen zwingend gegeben sein müssen (Umsatz iHv 22.000 im Vorjahr und mind. 50.000€ im Laufenden).

da du in 2022 schon drüber bist, bist du kein kleinunternehmer in 2022.
wenn du in 2023 wieder drunter bist und in 2024 auch nicht über 50.000
kommen wirst, wärest du wieder kleinunternehmer,
Bearbeitet: graf*zahl - 27.09.2023 21:33:07
Das ist so nicht richtig. Wenn die Grenze zur Kleinunternehmerschaft in 2022 überschritten wird, bleibt man natürlich im Jahr 2022 Kleinunternehmer und wird automatisch für das Jahr 2023 der Regelbesteuerung unterworfen. Ein Wechsel innerhalb eines Jahres vom Kleinunternehmer ist gar nicht möglich, weder freiwillig noch "automatisch".

Hier ist das Prozedere erläutert.
https://guhr-steuerberatung.de/blog/kleinunternehmer-und-der-wechsel-zur-regelbesteuerung/
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