Umsatzststeuer unberechtigterweise ausgewiesen

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
Umsatzststeuer unberechtigterweise ausgewiesen
Hallo,

ich bin seit einigen Jahren freiberuflich tätig und weise Umsatzstsuer aus. Mein Umsatz ist in den letzten Jahren stark gesunken. Laut meines Finanzamts werde ich dort seit 01.01.2024 als Kleinunternehnmerin geführt (was mir bis heute nicht bewusst war) und dufte seitdem also keine Umsatzstsuer aufführen. Dies habe ich aus Umwissenheit aber getan. Es geht um etwa 10 Rechnunge, die ich 2024 gestellt habe, alle mit 19 % Umsatzststeuer. Ich weiß nun nicht, was ich tun soll. Muss ich mit dem Rechnungsempfänger Kontakt aufnehmen und die fehlerhaften Rechnungen stornieren sowie neue Rechnungen ausstellen? Oder zahle ich die Umsatzststeuer an das Finanzamt. Ich gehe davon aus, dass der Rechnungsempfänger die Vorsteuer bereits geltend gemacht hat!

Ich bin gerade überfordert und weiß nicht weiter. Daher würde ich mich über Rat freuen.

Lieben Dank
Hallo Luisa,

welche Möglichkeiten es für Dich gibt, das Ganze zu heilen, und auch, wie Du in Zukunft verfahren solltest, das besprichst Du am besten mit einem Steuerberater.

Eine solche Beratung kostet sicher nicht alle Welt.

Aus der Ferne kann man das leider nicht beurteilen.

Hugh!
Hallo Luisa,

soweit ich weiß, kannst Du hier nichts mehr ändern. Unberechtigt aufgeführte USt. in Rechnungen, musst Du an das FA abführen (§ 14c UStG ). Deine Rechnungsempfänger können die USt. natürlich entsprechend als Vorsteuer geltend machen. Damit entsteht eigentlich nur ein Schaden, wenn einer Deiner Rechnungsempfänger nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist und die USt. damit Aufwand bei ihm wird. Dazu gab es vor Kurzem jedoch eine Lockerung des o.g. Paragraphen (infolge der Rechtsprechung des EuGH). Bei Nichtunternehmern, also Endverbraucher, als Rechnungsempfänger, wird die USt. nicht geschuldet und die Rechnung muss nicht korrigiert werden.

LG, Biene
Hier mal noch das BMF-Schreiben dazu: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteu­er/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/2024-02-27-ausweis-einer-falschen-steuer-in-rechnungen-an-endverbraucher.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Zitat
Biene schreibt:
Unberechtigt aufgeführte USt. in Rechnungen, musst Du an das FA abführen (§ 14c UStG ). Deine Rechnungsempfänger können die USt. natürlich entsprechend als Vorsteuer geltend machen.

Das ist leider nicht korrekt. Nach § 14c UStG geschuldete Steuer kann vom Leistungsempfänger nicht als Vorsteuer abgezogen werden.

Aber der Reihe nach von Anfang an. In der geschilderten Situation hat der Unternehmer leider nur die Wahl zwischen Pest und Cholera. Natürlich kann er die unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer als solche nach § 14c UStG erklären. In diesem Fall wird er sehr wahrscheinlich bald vom Finanzamt hören, das dem Sachverhalt auf den Grund gehen will. Sofern die Leistungsempfänger den Vorsteuerabzug geltend gemacht haben, wird die Finanzverwaltung versuchen, diesen Abzug rückgängig zu machen. Alternativ könnte der Unternehmer die Rechnungen berichtigen, aber auch in diesem Fall entfiele der Vorsteuerabzug. Wie man es auch dreht und wendet: Ärger mit den Kunden könnte die Folge sein und könnte dazu führen, dass der Unternehmer keine Aufträge mehr bekommt. Hinzukämen ggf. Vorsteuerberichtigungen nach § 15a UStG. Sollte man sich also gut überlegen.

Wenn das Finanzamt davon ausgeht, dass der Steuerpflichtige für / seit 2024 steuerbefreiter Kleinunternehmer ist, ist das nicht in Stein gemeißelt. Bis zur Unanfechtbarkeit der Festsetzung könnte sich der Unternehmer rausoptieren. Dazu erklärt er die offen ausgewiesene Steuer ganz normal für Lieferungen und sonstige Leistungen. Dies hat den Nachteil, dass der Unternehmer 5 Jahre an diese Option gebunden ist und mindestens so lange nicht von der Steuerbefreiung profitieren kann.

Letztendlich muss abgewogen werden, an welcher Stelle der größere Schaden droht. Allerdings ist der Unternehmer laut Eingangssachverhalt bislang offensichtlich davon ausgegangen, normal steuerpflichtig zu sein. Daher könnte die Option raus aus der Steuerbefreiung das kleinere Übel sein.
Hallo Gustav,

danke für die Korrektur. Dass die Vorsteuer nicht geltend gemacht werden kann, hatte ich bisher nicht angenommen. Ist ja auch irgendwie ungerecht. Das FA bereichert sich ja sozusagen an der versehentlich in Rechnung gestellten USt.  :denk:

Aber gut, ist das ganze doch komplizierter als gedacht ...

LG, Biene
Hast du dich bei Gründung deines Unternehmens vielleicht auf eigenen Wunsch von der Kleinunternehmerregelung befreien lassen? Dann könnte dieses Wahlrecht wieder aufleben und alles wäre in Ordnung. Aber genau weiß ich's nicht, lieber Steuerberater fragen!
Ja das passiert, wenn man die Post vom Finanzamt nicht liest oder richtig versteht. Ich habe dieses Jahr auch ein Schreiben bekommen, dass man meine Firma (UG) als Kleinunternehmer ab dem 01.01.2025 betrachten will, wenn ich dem Schreiben nicht widerspreche und auf die Kleinunternehmerregelung verzichte. Wegen zurückgegangener Umsätze. Der Widerspruch war am nächsten Tag im Postausgang, weil ich insbesondere nicht auf den Vorsteuerabzug verzichte und die Umsatzsteuer sowieso automatisch berechnet wird und die Voranmeldungen sind auch nur ein Knopfdruck-Akt.
Bearbeitet: Dauerbucher - 16.08.2025 18:58:02
Seiten: 1
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):

News


Rechnungsverarbeitung automatisieren – die Ansatzpunkte Rechnungsverarbeitung automatisieren – die Ansatzpunkte Die Buchhaltung von manuellen Tätigkeiten entlasten sowie Rechnungen schneller prüfen, freizugeben und bezahlen, um Skontoerträge besser zu realisieren. Dies sind die beiden Hauptziele, warum Firmen die......

Chancen und Risiken der neuen Unternehmensform "EU Inc." Chancen und Risiken der neuen Unternehmensform "EU Inc." "EU Inc." ist dem Europäischen Parlament zufolge eine vollständig digitale Gesellschaftsform, die man innerhalb von 48 Stunden online für höchstens 100 Euro einrichten kann, ohne dafür Mindestkapital ......

Auch bei Steuerfreistellung durch Doppelbesteuerungsabkommen können fiktive Betriebsausgaben hinzugerechnet werden Auch bei Steuerfreistellung durch Doppelbesteuerungsabkommen können fiktive Betriebsausgaben hinzugerechnet werden Der 9. Senat des Finanzgerichts Münster (FG Münster) hat mit Urteil vom 23.06.2026 (Az. 9 K 552/22 K) entschieden, dass eine Hinzurechnung nach § 8b Abs. 3 Satz 1 und Abs. 5 Satz 1 KStG auch dann zu erfolgen......


Aktuelle Stellenangebote


Junior Referent Vertriebscontrolling Energiewirtschaft (m/w/d) Wir sind ELE. Wir sind EVNG. Wir gestalten Energiewende. Die Emscher Lippe Energie, kurz ELE, steht in Bottrop, Gelsenkirchen und Gladbeck für Strom, Gas und Wärme. Die EVNG, ELE Verteilnetz, kümmert ......

Bilanzbuchalter Vermögensverwaltung und Orden (m/w/d) Die Sozialen Werke der Barmherzigen Schwestern München übernehmen in Medizin, Pflege und Bildung Verantwortung für Menschen. Rund 1.000 Mitarbeitende bringen in neun Einrichtungen ihre Stärken ein. Wi......

Controller (m/w/d) Du bist das Netz. Bei naturenergie netze sorgst du dafür, dass unsere Infrastruktur stabil, sicher und zukunftsfähig bleibt. Ob operativ, kaufmännisch oder steuernd: Deine Arbeit schafft die Grundlage......

Real Estate Operations Manager (m/w/d) - Vollzeit | Hybrid | Berlin / Frankfurt / Leipzig GFORM ist ein marktführender Spezialist im Bereich Mieter- und Gewerbeimmobilienmanagement mit Sitz in Berlin. Mit über 15 Jahren Erfahrung, ca. 1,35 Mrd. € Assets under Management und mehr als 550.00......

Sachbearbeiter (w/m/d) Buchhaltung / Rechnungswesen sowie Bilanzbuchhaltung Die HS Umformtechnik GmbH ist Spezialist für Metallverarbeitung, Rohrbearbeitung und Umformtechnik. Mit modernster Fertigungstechnologie und einem starken Team entwickeln und produzieren wir hochwerti......

Teamleitung Finanzen (m/w/d), Stellvertreter Bereichsleitung Finanzen Kreative Verpackungslösungen für alle Branchen. Was wir machen? Vor allem Wellpappe. Klingt erst einmal nach einem trockenen Industriezweig? Ist aber so frisch wie unsere Ideen. Denn bei uns treffen 1......

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Planung:
4 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 149,- EUR statt 227,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Controlling:
6 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 189,- EUR statt 286,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS FiBu Paket:

8 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 39,- EUR statt 49,- EUR bei Einzelkauf
Facebook_Logo_Primary.png
Bleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer Facebook-Seite >>

Stellenanzeigen

Finanzkraft (m/w/d)
Die Technische Universität Braunschweig zählt zu den führenden Technischen Universitäten in Deutschland und bietet Ihnen als Arbeit­geberin eine große Auswahl an modernen, anspruchsvollen und vielseitigen Arbeits­plätzen. Nicht nur im Bereich der Forschung und Lehre, auch in Verwaltung, Technik u... Mehr Infos >>

Real Estate Operations Manager (m/w/d) - Vollzeit | Hybrid | Berlin / Frankfurt / Leipzig
GFORM ist ein marktführender Spezialist im Bereich Mieter- und Gewerbeimmobilienmanagement mit Sitz in Berlin. Mit über 15 Jahren Erfahrung, ca. 1,35 Mrd. € Assets under Management und mehr als 550.000 m² betreuter Gesamtfläche – darunter Europas größter Artikel-9-Fonds, zählt unser verwaltetes P... Mehr Infos >>

Senior Controller (m/w/d) Investment & M&A
Über 150 Jahre Berufserfahrung? Keine Sorge, die bringen wir schon mit! Als Familienunternehmen in fünfter Generation starteten wir als kleine Gießerei – noch bevor das Auto erfunden wurde. Heute gestalten wir mit unseren Automotive-Lösungen die Mobilität von morgen, bringen Hightech in die Leben... Mehr Infos >>

Specialist Finance (m/w/d)
Ihre Aufgaben: Erstellung von Monats‑, Quartals‑ und Jahresabschlüssen nach HGB, Mitarbeit bei Konsolidierungs‑ und Konzernabschlussprozessen, Analyse und Aufbereitung von Finanzkennzahlen (GuV, Bilanz, Cashflow, EBIT-Bridges), Durchführung von Forecast‑, Budgetierungs‑ und Planungsprozes... Mehr Infos >>

Controller strategisches Kapazitätscontrolling (w/m/d)
Hallo, lass uns WIR sagen! Wir - die HUK-COBURG Versicherungsgruppe - zählen zu den 10 größten in Deutschland. Vor über 90 Jahren gegründet sind wir mit über 13 Millionen Kund:innen heute der große Versicherer für Privathaushalte und der größte deutsche Autoversicherer. Dass wir oft preisgünstige... Mehr Infos >>

Spezialist für Steuerungs- und Controllingsysteme - Schwerpunkt Data Science (w/m/d)
Hallo, lass uns WIR sagen! Wir - die HUK-COBURG Versicherungsgruppe - zählen zu den 10 größten in Deutschland. Vor über 90 Jahren gegründet sind wir mit über 13 Millionen Kund:innen heute der große Versicherer für Privathaushalte und der größte deutsche Autoversicherer. Dass wir oft preisgünstige... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter (m/w/d) oder Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Als erfolgreich tätiges, akkreditiertes medizinisches Labor zählen wir mit dem kompletten Leistungs­spektrum der modernen medizinischen Diagnostik zu Deutschlands führenden Privat­laboratorien. Seit 75 Jahren vertrauen nieder­gelassene Ärzte und eine Vielzahl an Kranken­häusern der Labor­diagnost... Mehr Infos >>

Vertriebscontroller (m/w/d)
ine spannende Aufgabe, in der Sie Ihr Expertenwissen einbringen können. Wachsen Sie mit uns gemeinsam! Wir bieten Raum, um füreinander und miteinander die Zukunft von ERGO zu gestalten. Da Sie zur erfolgreichen Entwicklung von ERGO beitragen, können Sie von uns als Arbeitgeber einiges erwarten, z... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

45808e48-f094-4f2d-8e7b-b68c402dad0d.jpg            
Lernen Sie heute, was Sie morgen brauchen!
Mehr Wissen zu Accounting, Bilanzierung, Unternehmensbewertung, Steuern ...
Für alle, die mit Power im Job stehen.   
Jetzt Seminare entdecken >>

Berechnung der Abschreibungen in Excel

56588746_Smarterpix_VH_studio_290px (1).png
Mit Hilfe dieser auf MS Excel basierenden Anlagenverwaltung können Sie ihr Anlagevermögen (Inventar) verwalten. Das Inventar ist in diesem Tool übersichtlich nach Bilanzpositionen untergliedert. Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden für jedes Jahr automatisch berechnet. Es wird die lineare und degressive Berechnung der AfA berücksichtigt! Sonder- AfA kann im ersten Jahr angewendet werden.

Jetzt hier für 29,50 EUR downloaden!

Software-Tipp

box_E-Rechnungsgenerator_250px.png
Der „E-Rechnungsgenerator“ ist eine einfache Excel-Lösung, mit der sich (GoBD-konform) E-Rechnungen (im ZUGFeRD-Format) erstellen und auch direkt versenden lassen. Preis: 178,50 EUR  Jetzt hier downloaden >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

PantherMedia_Wavebreakmedia_ltd.jpgmonatliche Deckungsbeitragsrechnung mit Excel

Mit diesem Excel-Tool werden in den Tabellenblättern DB KTR X pro Kostenträger über die Absatzmenge, den Verkaufspreis und die variablen Stückkosten die monatlichen Erlöse und Deckungsbeiträge ermittelt. Grundsätzlich versteht man unter einer Deckungsbeitragsrechnung ein speziell ausgestaltetes Teilkostenrechnungssystem, welches dazu dient, den Überschuss Ihrer Erlöse über bestimmte Teilkosten als Deckungsbeitrag auszuweisen.
Mehr Informationen >>

Excel-Projektmanagement-Paket

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Mehr Informationen >>

Excel-Tool: RS Bilanzanalyse (Kennzahlen Berechnung) 

Mit diesem Excel-Tools erhalten Sie ein umfangreiches Tool zur Berechnung der wichtigsten branchenunabhängigen Kennzahlen aus Bilanz und GuV. Neben den Kennzahlen, die mit Erläuterungen versehen sind, werden die G+V und Bilanz in 5 Jahres-Übersicht dargestellt und automatisch eine Kapitalflussrechnung erstellt.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Excel-Tool für Investitionsrechnung

meeting_diskussion_haende_pm_pressmaster_290px (1).png
Professionelle Investitionsrechnung in Excel – HGB-konform: NPV inkl. AfA-Tax-Shield, IRR, statischer und dynamischer Payback, BMF-AfA-Tabelle mit 33 Anlagenklassen, Priorisierung: PRIO 0–3, Szenarien, Leasing-vs-Kauf und ein fertiger DATEV-Aktivierungs-Buchungssatz. Druckfertige GF-Vorlage, KI-Prompt, keine Makros.

Jetzt hier für 69,90 EUR downloaden!

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Ihre Werbung auf RWP

Werbung Controlling-Portal.jpg
Ihre Werbung hier ab 200 EUR
im Monat
 
Werben Sie zielgruppenorientiert – werben Sie auf www.Rechnungswesen-Portal.de! Nährere Informationen erhalten Sie hier >>