Umsatzststeuer unberechtigterweise ausgewiesen

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
Umsatzststeuer unberechtigterweise ausgewiesen
Hallo,

ich bin seit einigen Jahren freiberuflich tätig und weise Umsatzstsuer aus. Mein Umsatz ist in den letzten Jahren stark gesunken. Laut meines Finanzamts werde ich dort seit 01.01.2024 als Kleinunternehnmerin geführt (was mir bis heute nicht bewusst war) und dufte seitdem also keine Umsatzstsuer aufführen. Dies habe ich aus Umwissenheit aber getan. Es geht um etwa 10 Rechnunge, die ich 2024 gestellt habe, alle mit 19 % Umsatzststeuer. Ich weiß nun nicht, was ich tun soll. Muss ich mit dem Rechnungsempfänger Kontakt aufnehmen und die fehlerhaften Rechnungen stornieren sowie neue Rechnungen ausstellen? Oder zahle ich die Umsatzststeuer an das Finanzamt. Ich gehe davon aus, dass der Rechnungsempfänger die Vorsteuer bereits geltend gemacht hat!

Ich bin gerade überfordert und weiß nicht weiter. Daher würde ich mich über Rat freuen.

Lieben Dank
Hallo Luisa,

welche Möglichkeiten es für Dich gibt, das Ganze zu heilen, und auch, wie Du in Zukunft verfahren solltest, das besprichst Du am besten mit einem Steuerberater.

Eine solche Beratung kostet sicher nicht alle Welt.

Aus der Ferne kann man das leider nicht beurteilen.

Hugh!
Hallo Luisa,

soweit ich weiß, kannst Du hier nichts mehr ändern. Unberechtigt aufgeführte USt. in Rechnungen, musst Du an das FA abführen (§ 14c UStG ). Deine Rechnungsempfänger können die USt. natürlich entsprechend als Vorsteuer geltend machen. Damit entsteht eigentlich nur ein Schaden, wenn einer Deiner Rechnungsempfänger nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist und die USt. damit Aufwand bei ihm wird. Dazu gab es vor Kurzem jedoch eine Lockerung des o.g. Paragraphen (infolge der Rechtsprechung des EuGH). Bei Nichtunternehmern, also Endverbraucher, als Rechnungsempfänger, wird die USt. nicht geschuldet und die Rechnung muss nicht korrigiert werden.

LG, Biene
Hier mal noch das BMF-Schreiben dazu: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteu­er/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/2024-02-27-ausweis-einer-falschen-steuer-in-rechnungen-an-endverbraucher.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Zitat
Biene schreibt:
Unberechtigt aufgeführte USt. in Rechnungen, musst Du an das FA abführen (§ 14c UStG ). Deine Rechnungsempfänger können die USt. natürlich entsprechend als Vorsteuer geltend machen.

Das ist leider nicht korrekt. Nach § 14c UStG geschuldete Steuer kann vom Leistungsempfänger nicht als Vorsteuer abgezogen werden.

Aber der Reihe nach von Anfang an. In der geschilderten Situation hat der Unternehmer leider nur die Wahl zwischen Pest und Cholera. Natürlich kann er die unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer als solche nach § 14c UStG erklären. In diesem Fall wird er sehr wahrscheinlich bald vom Finanzamt hören, das dem Sachverhalt auf den Grund gehen will. Sofern die Leistungsempfänger den Vorsteuerabzug geltend gemacht haben, wird die Finanzverwaltung versuchen, diesen Abzug rückgängig zu machen. Alternativ könnte der Unternehmer die Rechnungen berichtigen, aber auch in diesem Fall entfiele der Vorsteuerabzug. Wie man es auch dreht und wendet: Ärger mit den Kunden könnte die Folge sein und könnte dazu führen, dass der Unternehmer keine Aufträge mehr bekommt. Hinzukämen ggf. Vorsteuerberichtigungen nach § 15a UStG. Sollte man sich also gut überlegen.

Wenn das Finanzamt davon ausgeht, dass der Steuerpflichtige für / seit 2024 steuerbefreiter Kleinunternehmer ist, ist das nicht in Stein gemeißelt. Bis zur Unanfechtbarkeit der Festsetzung könnte sich der Unternehmer rausoptieren. Dazu erklärt er die offen ausgewiesene Steuer ganz normal für Lieferungen und sonstige Leistungen. Dies hat den Nachteil, dass der Unternehmer 5 Jahre an diese Option gebunden ist und mindestens so lange nicht von der Steuerbefreiung profitieren kann.

Letztendlich muss abgewogen werden, an welcher Stelle der größere Schaden droht. Allerdings ist der Unternehmer laut Eingangssachverhalt bislang offensichtlich davon ausgegangen, normal steuerpflichtig zu sein. Daher könnte die Option raus aus der Steuerbefreiung das kleinere Übel sein.
Hallo Gustav,

danke für die Korrektur. Dass die Vorsteuer nicht geltend gemacht werden kann, hatte ich bisher nicht angenommen. Ist ja auch irgendwie ungerecht. Das FA bereichert sich ja sozusagen an der versehentlich in Rechnung gestellten USt.  :denk:

Aber gut, ist das ganze doch komplizierter als gedacht ...

LG, Biene
Hast du dich bei Gründung deines Unternehmens vielleicht auf eigenen Wunsch von der Kleinunternehmerregelung befreien lassen? Dann könnte dieses Wahlrecht wieder aufleben und alles wäre in Ordnung. Aber genau weiß ich's nicht, lieber Steuerberater fragen!
Ja das passiert, wenn man die Post vom Finanzamt nicht liest oder richtig versteht. Ich habe dieses Jahr auch ein Schreiben bekommen, dass man meine Firma (UG) als Kleinunternehmer ab dem 01.01.2025 betrachten will, wenn ich dem Schreiben nicht widerspreche und auf die Kleinunternehmerregelung verzichte. Wegen zurückgegangener Umsätze. Der Widerspruch war am nächsten Tag im Postausgang, weil ich insbesondere nicht auf den Vorsteuerabzug verzichte und die Umsatzsteuer sowieso automatisch berechnet wird und die Voranmeldungen sind auch nur ein Knopfdruck-Akt.
Bearbeitet: Dauerbucher - 16.08.2025 18:58:02
Seiten: 1
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (5 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):

News


Strategiepapier zu einem digitalen Meldesystem: 105 Milliarden Euro Effizienzpotenzial Strategiepapier zu einem digitalen Meldesystem: 105 Milliarden Euro Effizienzpotenzial Der Verband elektronische Rechnung (VeR) hat sein neues Strategiepapier "Effiziente Umsetzung des Meldesystems" veröffentlicht. Darin zeigt der Expertenverband der deutschen E-Invoicing-Branche, wie ein......

BFH-Urteil: Keine Entschädigung für ein unangemessenes langes Gerichtsverfahren, wenn dieses wegen eines Musterverfahrens vor dem BFH ruhte BFH-Urteil: Keine Entschädigung für ein unangemessenes langes Gerichtsverfahren, wenn dieses wegen eines Musterverfahrens vor dem BFH ruhte "Wer infolge unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens als Verfahrensbeteiligter einen Nachteil erleidet, wird angemessen entschädigt", heißt es in § 198 Abs. 1 Satz 1 GVG (Gerichtsverfassungsgesetz).......

BFH-Urteil: Für die Grunderwerbsteuer ist die zivilrechtliche Beteiligung an einer Personengesellschaft entscheidend BFH-Urteil: Für die Grunderwerbsteuer ist die zivilrechtliche Beteiligung an einer Personengesellschaft entscheidend Gehen die Anteile an einer Personengesellschaft auf neue Gesellschafter über, dann gilt dies nach § 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG (Grunderwerbsteuergesetz) als Übereignung eines Grundstücks auf eine neue Personengesellschaft......


Aktuelle Stellenangebote


Financial Controller (m/w/d) Ihre Zukunft – perfekt verpackt. Smurfit Westrock ist der weltweit wegweisende Anbieter von papier­basierten Ver­pack­ungs­lösungen. Mit mehr als 100.000 Mitarbeitenden, 500 Ver­arbei­tungs­betrieben ......

Steuerberater/in- Steuerfachwirt/in (m/w/d) Für unseren erfolgreichen Gastronomiebetrieb suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Steuerberater/inund/oder Steuerfachwirt/in, die/der direkt in unserem Unternehmen angestellt ist und unsere......

Werkscontroller (m/w/d) Werden auch Sie Teil eines engagierten und zukunftsorientierten Teams. Denn mit uns geht es steil bergauf! Die Kässbohrer Geländefahrzeug AG ist weltweit der führende Anbieter von Geländefahrzeugen fü......

Mitarbeiter*in für die Debitorenbuchhaltung Das Team der Finanz­buchhaltung im Geschäfts­bereich Finanzen kümmert sich um alle Prozesse und Themen, die im Rahmen der kaufmännischen Buchführung unter Nutzung von SAP anfallen (Debitorenbuchha......

Controller (m/w/d) für Förder- und Innovationsprojekte Gestalte mit uns die Zukunft der Halb­leiter­techno­logie und starte Deine Karriere bei Siltronic! Siltronic ist einer der welt­weit größten Her­steller für Wafer aus Reinst­silizium und Partner viele......

Sachbearbeiter*in Buchhaltung (m/w/d) Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg ist eine der weltweit führenden Institutionen für die rechtsvergleichende Grundlagen­forschung auf den Gebieten des......

kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

Facebook_Logo_Primary.png
Bleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer Facebook-Seite >>

Stellenanzeigen

Controller (m/w/d)
Als traditionsreiches Unternehmen in der Papierindustrie mit klarem Fokus auf Nachhaltigkeit und technologischer Weiterentwicklung, wo seit über 170 Jahren mit rund 300 Mitarbeitenden jährlich ca. 240.000 Tonnen Papier und 80.000 Tonnen grafische Pappe produziert werden, suchen wir zum nächstmögl... Mehr Infos >>

Senior Finanzbuchhalter (m/w/d)
Seit Generationen kümmert sich BRUNATA-METRONA München um die Erfassung und Abrechnung von Heizenergie, Wasser und Strom in den verschiedensten Immobilienarten. Dank unserer digitalen Messtechniken können wir Kundinnen und Kunden verlässliche Daten über ihren Energieverbrauch zur Verfügung stelle... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter*in Buchhaltung in Voll- oder Teilzeit
Wir, das Max-Planck-Institut für medizinische Forschung, sind eines von 85 Instituten und Forschungs­stellen der Max-Planck-Gesell­schaft (MPG) zur Förderung der Wissenschaften e. V. Unser Schwerpunkt liegt in der medizinischen Grundlagen­forschung. Gegenwärtig beschäftigen wir rund 270 M... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d) für Förder- und Innovationsprojekte
Gestalte mit uns die Zukunft der Halb­leiter­techno­logie und starte Deine Karriere bei Siltronic! Siltronic ist einer der welt­weit größten Her­steller für Wafer aus Reinst­silizium und Partner vieler führender Chip-Her­steller mit rund 4.300 Mitarbeitenden und Pro­duktions­stätten in Europa, As... Mehr Infos >>

Financial Controller (m/w/d)
Ihre Zukunft – perfekt verpackt. Smurfit Westrock ist der weltweit wegweisende Anbieter von papier­basierten Ver­pack­ungs­lösungen. Mit mehr als 100.000 Mitarbeitenden, 500 Ver­arbei­tungs­betrieben und 63 Fabriken in 40 Ländern bieten wir unseren Kunden eine breite Palette an un­verwechsel­bare... Mehr Infos >>

Immobilienkauffrau/ - kaufmann (m/w/d) für Nebenkostenabrechnungen & Vertragsmanagement
Wir, die Eisenbahner-Baugenossenschaft München-Hauptbahnhof eG, wurden 1908 gegründet. Heute bewirtschaften wir über 2.566 Wohneinheiten, 43 Gewerbeeinheiten sowie über 1.000 Garagen und Stellplätze. Wir sind stolz auf unsere lange Tradition als erfolgreiche Genossenschaft und realisieren heute a... Mehr Infos >>

Immobilienkauffrau/ - kaufmann (m/w/d) in Voll-/ Teilzeit
Wir, die Eisenbahner-Baugenossenschaft München-Hauptbahnhof eG, wurden 1908 gegründet. Heute bewirtschaften wir über 2.566 Wohneinheiten, 43 Gewerbeeinheiten sowie über 1.000 Garagen und Stellplätze. Wir sind stolz auf unsere lange Tradition als erfolgreiche Genossenschaft und realisieren heute a... Mehr Infos >>

Mitarbeiter*in für die Debitorenbuchhaltung
Das Team der Finanz­buchhaltung im Geschäfts­bereich Finanzen kümmert sich um alle Prozesse und Themen, die im Rahmen der kaufmännischen Buchführung unter Nutzung von SAP anfallen (Debitorenbuchhaltung, Kreditoren­buchhaltung, Zahlungsverkehr, Anlagen­buchhaltung, Erstellung des Jahres­abschl... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-10.jpg          
Neues Seminar: Rechnungsprüfung, Buchung & Reports mit KI
Automatisierte Workflows für die Buchhaltung selbst erstellen: Einlesen/Prüfen von Rechnungen, Buchungsvorschläge oder aktuelle Rechts-Updates – Erfahre, wie du Datenquellen wie E-Mails, Programmierschnittstellen und Texterkennungs-Dienste verknüpfst, KI-gestützte Validierungen einbaust und revisionssicher dokumentierst.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Verpflegungsmehraufwendungen - Excel-Vorlage

Verpflegungsmehraufwendungen_Bild_290px.jpg
Einfach zu nutzende Excel-Vorlage / Excel-Datei zur Berechnung der Verpflegungsmehraufwendungen. Nur 3 Eingaben - das spart viel Zeit und kann schnell nach jedem Arbeitstag gemacht werden.

Jetzt hier für 15,- EUR downloaden >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Kreditrechner - 50 Darlehen in Excel verwalten

Kreditrechner_Excel.jpg
Mit diesem Kreditrechner für Excel hast du deine gesamte Schuldenlage im Griff – einfach, übersichtlich und effektiv. Spare bares Geld durch bessere Planung. Dieser Planer wurde speziell dafür entwickelt, auch bei komplexen Kreditstrukturen Übersicht und Kontrolle zu behalten. Bis zu 50 Kredite gleichzeitig verwalten und Laufzeiten bis zu 50 Jahre abbilden

Jetzt hier für 17,90 EUR downloaden!
kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Excel-Training und -Auftragsarbeiten

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_290px.jpg

Sie möchten in Excel fit werden oder möchten ein individuelles Excel-Tool erstellt haben?
Wir bieten Ihnen:
  • individuelle Excel-Schulungen für Ihre Mitarbeiter (online ohne Reisekosten!)
  • lfd. Lösung von Excel-Problemfällen per Telefon/Online-Support
  • Anpassung bzw. komplette Neuerstellung von Excel-Tools
Weitere Informationen >>