Viele Unternehmen müssen am Ende des Jahres einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen. Grund ist ein neues Gesetz. Es verpflichtet größere Unternehmen zur Abgabe einer nichtfinanziellen Erklärung zeitgleich mit dem Lagebericht. Die Berichtspflicht gilt für alle Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2016 beginnen. Rechnungswesen-Portal.de hat erklärt, wen die Pflicht trifft und was in einem Nachhaltigkeitsbericht stehen muss.
Drum prüfe, wer sich ewig bindet: Das Wort des Dichters Friedrich Schiller gilt auch im Geschäftsleben – wenn auch nur für Zweckbeziehungen und meist auf Zeit. Unternehmen prüfen vor Investitionen, Beteiligungen oder längerfristigen Geschäftsbeziehungen gründlich die finanziellen Kennzahlen ihrer Partner. Immer häufiger spielen bei der Wahl von Partnerschaften oder Beteiligungen neben den finanziellen Kennzahlen eines anderen Unternehmens auch dessen Maßnahmen für Gerechtigkeit und Umweltschutz eine Rolle.
Das "Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten" dient nach dem Willen der Bundesregierung der langfristigen Sicherung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen. Ähnliche Regeln gelten in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, denn die Bundesregierung setzt mit dem neuen Gesetz eine EU-Richtlinie (2014/95/EU) um. Dafür änderte man das Handelsgesetzbuch (HGB), führte sechs neue Informationspflichten sowie vier weitere Vorgaben für die Wirtschaft ein. Die Kosten für Unternehmen beziffert die Bundesregierung auf einmalig 35,219 Millionen Euro für die Umstellung. Hinzu kommen demnach weitere Zusatzkosten in Höhe von jährlich 10,794 Mio. Euro.
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