GWG und Anlage, wie finde ich den Unterschied heraus

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Hallo, bin neu und ich buche mit dem Kontenrahmen SKR 04.

Wohin bucht man den Kauf eines Rechners 380,00 Euro auf GWG( 675) oder Anlage (650)?
Oder ganz woanderst hin?
Gibt es eine Eselsbrücke wie man das Unterscheidet denn selbständig nutzbar ist auch so eine Sache
Rechner extra ?
Bildschirm extra ?
Oder eine Liste?
Gruss und Danke Chipsy  :(
Hallo,

also den Rechner kannst Du bei diesem Betrag als GWG buchen. Zur Abgrenzung ob PC- Zubehör jeweils ein eigenständiges WG ist oder nicht, gibt es wechselnde Ansichten. Die Rechtsprechung hierzu ändert sich auch ständig.

Der Letzte Stand ist m.E., dass PC + Monitor + Tastatur + Maus zusammen ein WG ergeben, da die einzelnen Gegenstände zwar eigenständig bewertbar sind, jedoch nicht eigenständig nutzbar sind. Beim Drucker wird es noch komplizierter. Ein normaler Drucker kann nicht als eigenständiges Wirtschaftsgut angesehen werden, ein Kombigerät (Fax, Kopierer ...) dagegen schon. Wird ein normaler Drucker später angeschafft, soll er zum PC dazu aktiviert werden (Restwert erhöht sich).

Software (mit Ausnahme des Betriebssystem) wird ebenfalls als eigenständiges WG behandelt.

Gruß, Buchi
Zitat
Buchi quote:
Hallo,

also den Rechner kannst Du bei diesem Betrag als GWG buchen. Zur Abgrenzung ob PC- Zubehör jeweils ein eigenständiges WG ist oder nicht, gibt es wechselnde Ansichten. Die Rechtsprechung hierzu ändert sich auch ständig.

Der Letzte Stand ist m.E., dass PC + Monitor + Tastatur + Maus zusammen ein WG ergeben, da die einzelnen Gegenstände zwar eigenständig bewertbar sind, jedoch nicht eigenständig nutzbar sind. Beim Drucker wird es noch komplizierter. Ein normaler Drucker kann nicht als eigenständiges Wirtschaftsgut angesehen werden, ein Kombigerät (Fax, Kopierer ...) dagegen schon. Wird ein normaler Drucker später angeschafft, soll er zum PC dazu aktiviert werden (Restwert erhöht sich).

Software (mit Ausnahme des Betriebssystem) wird ebenfalls als eigenständiges WG behandelt.

Gruß, Buchi

[color=#BF0040]Danke Buchi,
also ich habe vom Haufe (6. Auflage) Kontieren und buchen gekauft.
Je mehr ich lese, um so verwirrter bin ich, es gibtg im SKR 04 ein Konto Sofortabschreibung GWG
für was ist dieses Konto?
Ist dann Konto 0650 WG?
Und ein Rechner obwohl nicht selbständig nutzbar (oder doch) ist dann GWG?
Gruß, chipsy

[/color]
Hallo,

Sofortabschreibung GWG müsste ein Aufwandskonto sein und dementsprechend das Gegenkonto zum Sachkonto GWG.

Gruß Reaper
Hallo,

kurze Korrektur meines Beitrages:

Alles was in den Sammelposten fällt (150 bis 1.000 EUR), nennt sich jetzt nicht mehr GWG. Dein Rechner gehört jetzt also in den Pool und ist kein GWG mehr. Ich hatte gedacht, dass die WG´s, die in den Pool fallen auch nach neuem Recht immer noch als GWG bezeichnet werden, nur ebend nicht mehr im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben werden, sondern über 5 Jahre.

Aber wie nennt man jetzt eigentlich die WG´s, die im Bereich 150 bis 1.000 EUR liegen? Pool-WG´s (PWG`s)?  :D

Sofortabschreibung GWG müsste m.E. nach neuem Recht alles sein, was unter die GWG- Grenze von 150,- EUR fällt.

Gruß, Buchi
Hallo Chipsy,

Anlagevermögen: alles was länger als ein Jahr im Unternehmen bleiben soll.
Abschreibung des Anlagevermögens: auf die Nutzungsdauer (dafür gibt es AfA-Tabellen) verteilt

Vereinfachung für "kleinere" Anlagen: (siehe §6 Abs.2 und 2a EStG)
bis 150,- Euro: GWG -> Abschreibung sofort im Jahr der Anschaffung
150,01 Euro bis 1.000,- Euro: Sammelposten -> auf fünf Jahre abschreiben

Also in deinem Beispiel:
Buchung beim Kauf
Sammelposten 2008 an Bank -> 380,-Euro (keine Gewinnauswirkung)

Buchung zum Jahresende (falls keine weiteren Werte in den Sammelposten aufgenommen werden)
AfA an Sammelposten 2008 -> 76,- Euro (Gewinnauswirkung: minus 76,- Euro)

Der Rechner ist selbständig nutzbar, aber nur mit Monitor, Tastatur und Maus. Deshalb wird eigentlich immer der ganze "PC-Komplex" zusammen aktiviert.

LG, Ute
Hallo zu dem Thema habe ich auch ein paar Fragen:

Was wird mit "selbstständig bewertbares Wirtschaftsgut" gemeint?

Wäre ein TFT-Monitor für über 600 € ein selbstständig bewertbares Wirtschaftsgut?

Zu welchem WIrtschaftsgut aktiviere ich den Monitor, wenn noch nicht klar ist welcher Mitarbeiter (Rechner) diesen bekommt?

Kann ich den Monitor einfach gegen Bürobedarf also direkt in den Aufwand buchen oder ist dies nicht erlaubt?
Zitat
Sanjana85 quote:
Hallo zu dem Thema habe ich auch ein paar Fragen:

Was wird mit "selbstständig bewertbares Wirtschaftsgut" gemeint?

Wäre ein TFT-Monitor für über 600 € ein selbstständig bewertbares Wirtschaftsgut?

Zu welchem WIrtschaftsgut aktiviere ich den Monitor, wenn noch nicht klar ist welcher Mitarbeiter (Rechner) diesen bekommt?

Kann ich den Monitor einfach gegen Bürobedarf also direkt in den Aufwand buchen oder ist dies nicht erlaubt?

Ich mach es so, dass ich lediglich die "kleineren" Monitore bis ca. 24" zu nem PC nachaktiviere. Größere Monitore haben mittlerweile fast generell TV-Eigenschaften und werden von mir als eigenständiges GWGII im Sammelposten mit 5 Jahre AfA abgeschrieben.
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