Buchung von Sozialversicherungsbeiträgen ohne Gehalt

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Buchung von Sozialversicherungsbeiträgen ohne Gehalt
Hallo zusammen,

ich habe eine UG gegründet, mich als Geschäftsführer angestellt, und mir im ersten Monat der Gründungsphase kein Gehalt ausgezahlt (zur Vermeidung von Anfangsverlusten). Nun muss ich natürlich trotzdem Sozialversicherungsabgaben für diesen Monat zahlen.

Kann mir bitte jemand weiterhelfen wie diese zu verbuchen sind (SKR 04)?

Im Normalfall buche ich

Gehalt (6020)  nach
 Verbindlichkeiten aus LSt, SolZ, KiSt   (3730)
 Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt (3720)
 Verbindlichkeiten im Rahmen  der sozialen Sicherheit (3740)

Im ersten Monat ist nun kein Gehalt ausgezahlt worden und es sind somit nur "Verbindlichkeiten im Rahmen  der sozialen Sicherheit" angefallen. Buche ich diese auch einfach vom Gehaltskonto (6020) und sind diese Sozialversicherungsabgaben auch lohnsteuerpflichtig?

Vielen Dank für jegliche Hilfe.

Freundliche Grüße,
Beni
Hallo ,

üblicherweise ist es so, dass man für die Lohn-und Gehaltsabrechnung ein eigenes Programm hat. Da kann man sich dann eine Buchungsliste herauslassen,
die man dann in das Buchhaltungsprogramm eingibt.
Ich nehme mal an, dass du das nicht hast.
Falls du eine Lohnsoftware hast kannst du dein Gehalt mit 0 eingeben und dann sehen, was dabei rauskommt.

Zum Buchen der Lohnabrechnung gibt es zwei verschiedene Methoden, die Bruttomethode und die Nettomethode.
Die oben genannte Methode ist die Bruttomethode.
Meiner Meinung nach, musst du in diesem Fall, wo du dir kein Gehalt ausbezahlst mit einer anderen Methode arbeiten, nämlich der Nettomethode.

Dann buchst du nur den Geldfluss, wenn das Geld an die Sozialversicherungsträger überwiesen wurde.
Zum Beispiel:
6110 gesetzlich soziale Aufwendungen an Bank


LG
Bearbeitet: Redakteur - 05.07.2023 13:51:46 (Link entfernt)
Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Ich benutze Lexware. Ich hatte nur dummerweise in der Lohn&Gehalt-Software erst mit dem Monat gestartet in dem ich mir Gehalt ausgezahlt habe. Das konnte ich nicht mehr rückgängig machen (zumindest nicht meines Wissens). Ich konnte sogar dennoch einen Restbetrag aus dem Vormonat buchen. Im Beitragsnachweis wurde die korrekte Summe dann auch von Lexware geführt. Jedoch wurde der Restbetrag von Lexware nirgends verbucht (habe alle! Konten geprüft). Bin wohl noch nicht ganz Herr des Programms :).

Aber dann werde ich das so verbuchen.

Herzlichen Dank für die Hilfe.

Freundliche Grüße,
Beni
Zitat
Nun muss ich natürlich trotzdem Sozialversicherungsabgaben für diesen Monat zahlen.

bist du gesellschafter-geschäftsführer?
wie hoch ist deine kapitalbeteiligung?

wenn die über 50% ist, bist du eben nicht sv-pflichtig.
dann musst du dich freiwillig privat versichern.

Zitat
sind diese Sozialversicherungsabgaben auch lohnsteuerpflichtig?
natürlich nicht.
deine frage zeigt sehr deutlich: du hast keine ahnung von gehältern. deshalb solltest du
auch keine bearbeiten. gerade bei gehältern kann man unfassbar viel falsch machen.

hast du als BGRS 1111 bei dir eingetragen?
Es gibt wichtige Punkte, wenn man sich als Gesellschafter-Geschäftsführer ein Gehalt zahlen will. Erstmal brauchst denn einen vernünftigen Geschäftsführer Anstellungsvertrag, dann muss die Höhe des Gehalts und ggf. der Tantieme angemessen sein und zu guter Letzt muss die Firma auch in der Lage sein, das Gehalt zu bezahlen. Die Abwicklung über Lexware ist dagegen easy, rechne mein Gehalt über meine UG auch mit denen ab.

Das Finanzamt kann später Probleme machen, wenn die Gehaltsauszahlung nicht exakt nach Vertrag/Vereinbarung erfolgt sondern nach Kassenlage. Du kannst nicht einfach dann darauf verzichten. Dann wird an der Ernsthaftigkeit des Vertrages schnell gezweifelt und verdeckte Gewinnausschüttung unterstellt. Man kann einen Anstellungsvertrag auch später machen, der muss nicht von Beginn an da sein und man kann ihn natürlich auch anpassen, nur sind da insbesondere Kündigungsfristen zu beachten. Eine Anpassung wäre sozusagen äquivalent zu einer Änderungskündigung. Besser mit weniger Gehalt starten und wenn es läuft, dann irgendwann mal nach oben anpassen.

Es ist übrigens falsch, dass man sich als Gesellschafter-Geschäftsführer generell privat versichern muss. Wenn man zum Beispiel noch eine andere Anstellung hat und das nebenberuflich oder in Teilzeit ausübt, ist man über den Hauptjob versichert. Man muss nur versichert sein. Und man muss weder in die Rentenversicherung noch in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, man hat ja auch ohne Angestellte/Mitarbeiter noch nicht mal eine Betriebsnummer vom Arbeitsamt. Rücklagen bilden und absichern ist aber natürlich sinnvoll.
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