zunächst einmal ein recht herzliches "Hallo" an alle! - Bin ganz frisch in diesem Forum und ebenso in der Welt der Buchhaltung.
Ich habe in meinem Unternehmen (UG & Co. KG) folgenden Geschäftsfall in der KG:
Ein Gesellschafter der KG hat eine Dienstreise unternommen. Dazu möchte ich ihm nun die Verpflegungsmehraufwendungen erstatten. In den Beispielen, die online zu finden sind, wird aber immer gegen eine Privateinlage (2100) gebucht. Wenn ich das aber als Privateinlage und anschließend als Privatentnahme buchen soll, woher unterscheidet sich dann die Entnahme von einer gewöhnlichen Entnahme, welche Einkommensteuerpflichtig ist und wie kann ich diese kenntlich machen (es gibt ja mehrere Gesellschafter die potentiell bei solchen Erstattungen auf 2100 buchen würden)?
Kann ich nicht einfach direkt, wie auch bei den Erstattungen des Bahntickets an 1800 Bank buchen? - Vielleicht kann mir da jemand etwas Licht ins Dunkle bringen?

Schon mal vorab vielen Dank!
Gruß, Ralf