folgender Sachverhalt liegt vor:
Im April 2011 wurde ein Firmen-PKW angeschafft (Netto = 38.885,85 €). Die entsprechende Vorsteuer wurde gezogen.
Im August 2012 hatte der PKW einen Unfall mit Totalschaden.
Die Versicherung zahlt eine Entschädigung von 12.291,60 €.
Der PKW wird an einen niederländischen Händler zum Restwert von 13.781,51 € verkauft.
Die bei der Anschaffung des PKW gezogene Vorsteuer muss doch meines Erachtens teilweise zurückgeführt werden. Liege ich mit der Annahme richtig und wenn ja, wie lautet der Buchungssatz.
Bisher habe ich folgendes gebucht (SKR 03):
1) AfA bis zum Unfall
Abschreibungen auf Kfz (4832) an PKW (320) = 4.321,00 €
2) Anlagenabgang
(Buchwert zu Beginn des Jahres = 34.025,00 € - AfA bis zum Unfall = 4.321,00 € = Restbuchwert = 29.704,00 €)
Anlagenabgänge Sachanlagen Restbuchw. Buchverlust (2310) an PKW (320) = 29.704,00 €
3) Versicherungsleistung
Bank (1200) an Versicherungsentschädigungen (2742) = 12.291,60 €
4) Verkauf an niederländischen Händler zum Restwert
(innergemeinschaftliche Lieferung über USt-ID, deshalb ohne Ausweis der Steuer)
Bank (1200) an Erlöse Sachanlageverkäufe § 4 Nr. 1b UStG bei Buchverlust (8808) = 13.781,51 €
Man helfe mir bitte auf die Sprünge - vielen Dank

Gruß Conny