Im Jahr 2020 Umsatzsteuer 1791 an 1780 oder
im Jahr 2021 Umsatzsteuer 1791 an 1790 und in 2020 Umsatzsteuer Oktober 1789 an 1780. Was ist korrekt?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
02.03.2021 20:12:06
Hallo, ich habe hier eine Umbuchungsmitteilung vom 24.2. vom Finanzamt betrifft Umsatzsteuer 2020 und 2018. Es geht um eine Umbuchung Umsatzsteuer Oktober 20 (ist eine Erstattung) an Umsatzsteuer 2018. Wie würdet ihr das buchen?
Im Jahr 2020 Umsatzsteuer 1791 an 1780 oder im Jahr 2021 Umsatzsteuer 1791 an 1790 und in 2020 Umsatzsteuer Oktober 1789 an 1780. Was ist korrekt? Vielen Dank für Eure Hilfe. |
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03.03.2021 12:00:50
Hallo Kathi,
die Finanzverwaltung macht diese Umbuchungen intern. Für 2018 wird der Jahresabschluss schon gemacht sein, also kann man da gar nichts mehr machen. Das Konto 1780 ist nicht das richtige Konto, da es ja keine Vorauszahlungen sind. Das Konto 1780 nimmt man nur, wenn es Erstattungen im lfd. Jahr gibt. Im Jahr 2020 werden auch alle Umsatzsteueranmeldungen erledigt sein. Eventuell ist der Jahresabschluss auch schon gemacht. Wenn der Jahresabschluss noch nicht gemacht ist, würde ich auch das Konto 1791 Umsatzsteuer frühere Jahre an 1789 Umsatzsteuer laufendes Jahr Dann müsstest du programmtechnisch noch ins Jahr 2020 wechseln können. Der Steuerberater prüft das ja nochmals bei den Jahresabschlussarbeiten 2020. (sofern diese nicht schon gemacht ist) Plausibel ist es wenn der Jahresabschluss schon gemacht ist das im Jahr 2021 zu buchen mit Datum 24.02. Es ist ja eine Erstattung gekommen, die mit den Vorjahren verrechnet wurde. Dann würde ich folgende Konten nehmen. 1791 Umsatzsteuer frühere Jahre an 1776 Umsatzsteuer 19% Alle Angaben ohne Gewähr |
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03.03.2021 18:36:04
Wieso habt ihr immer noch keine Erstattung für Oktober bekommen? Wurde die Uva später korrigiert? Ansonsten würde ich gar nichts buchen. Notiere das für die Zukunft damit du Bescheid weißt, wenn dann die Umsatzsteuer 2018 bezahlt wird.
Bearbeitet:
Macaslaut - 03.03.2021 18:49:11
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04.03.2021 12:13:55
Hallo an Macaslaut,
ich habe bis letztes Jahr bei einem Steuerberater gearbeitet und diese "Umbuchungsgeschichten" vom Finanzamt hatte ich auch dabei. Das musste alles einzeln verbucht werden samt den Säumniszuschlägen. Es ist nicht so, dass ich da nichts buchen müsste. Also ggf. beim Steuerberater anrufen und fragen. |
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17.03.2021 20:16:40
Ja, ist schon richtig. Es ging bestimmt um die Umbuchung von verschiedenen Steuerarten: Lohnsteuer gegen Umsatzsteuer. Hier geht es um die Umbuchung " Umsatzsteuer Vorjahr" gegen "Umsatzsteuer Vorjahr". Ob eine Umbuchung überhaupt notwendig ist? In jedem Fall muss man gucken, wie die Umsatzsteuerkonten abgeschlossen wurden. |
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