Vorkassenrechnung buchen

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Vorkassenrechnung buchen, Vorkassenrechnung im Mai geschrieben, Leistung erst im Juli
Hallo zusammen :wink1: ,

ich stehe gerade bei mir ein bischen auf dem Schlauch.
Vielleicht kann mir ja jemand von euch helfen.

Wir haben im Mai eine Vorauskassenrechnung geschrieben, mit der Umsatzsteuer habe ich kein Problem, da diese Rechnung nicht UST-pflichtig ist (Drittland).

Nun stehe ich aber vor der Frage - wann erfasse ich den Umsatz?  :?:
         a) Im Mai, da ich dort die Rechnung geschrieben habe?
Oder b) doch erst im Juli, bzw. August, wenn die Leistung vollständig erbracht worden ist? :denk:
Wenn b) wie setze ich den Betrag erstmal in meine Buchhaltung  - unter sonstige Forderung) :oops:

Ich weiß, wenn ich die Zahlung bekomme und die Leistung nicht erbracht ist, dann habe ich eine Verbindlichkeit, bzw. zum Jahreswechsel einen PRAP.

Ich danke euch jetzt schon für eure Hilfe :D

LG
K.
Hallo,

wie wärs mit dem Konto erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen oder geht das hier nicht nicht?

Gruß Reaper
Hallo Reaper,

das würde ich machen, wenn ich das Geld ohne Rechnung schon bekommen hätte.
Mein Problem ist eigentlich: Ist es Umsatz im Mai, weil ich eine Rechnung geschrieben habe? Oder ist es jetzt "nur" eine Forderung und der Umsatz ist erst für August?

LG
K.
hallo,

aus meiner sicht umsatz mai, weil die rechnung ja von mai ist.

lg dennis
Hallöle,  :wink1:

kurzes Update zu meinem Problem und wie wir es gelöst haben. :denk:

Nach langem Hin und Her sind wir dazu übergegangen, die Vorkassenrechnung noch nicht zu buchen und somit nicht in den Umsatz Mai zu nehmen. Wir haben solche Fälle nur selten. Und bei gerader nur einen Vorkassenrechnung meinte unser StB, die könnten wir doch so im Auge behalten. Damit hat er natürlich Recht.  :)

Die zweite Möglichkeit, die sich bei einer Vorkassenrechnung bietet, ist, diese als Anzahlrechnung zu sehen - buchen auf eingeforderte Anzahlungen.
Bei Zahlungseingang dann: eingegangene Anzahlungen - zum Jahreswechsel wäre das PRAP (Passiver Rechnungsabgrenzungsposten)
Eingegangene Anzahlungen sind somit erst einmal Verbindlichkeiten, noch immer kein Umsatz.
Wenn die Leistung dann erbracht wird hat man doch tatsächlich auch Umsatz gemacht.

So, alle Klarheiten sind nun beseitigt.
LG
K.
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