ich brauche mal HILFE... :wink: ....
Auf welches Konto im SKR04 verbuche ich denn die Abgeltungssteuer? Gibt es da ein Konto?
Lieben Dank für eine schnelle Antwort.
Grüße
Alex
10.02.2009 11:14:29
Hallo,
ich brauche mal HILFE... :wink: .... Auf welches Konto im SKR04 verbuche ich denn die Abgeltungssteuer? Gibt es da ein Konto? Lieben Dank für eine schnelle Antwort. Grüße Alex |
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10.02.2009 14:32:22
Hallo Alex,
ich denke da musst Du ein neues Konto anlegen. Gruß, Biene |
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11.02.2009 08:34:59
Hallo,
als erstes die Frage, welche Unternehmensform buchst Du ??? Ist es ein Personenunternehmen, dann werden die Zinsen zwar betrieblicher Ertrag sein ( erhöhen den Gewinn aus Gewerbebetrieb), aber die anrechenbaren Steuern ( egal ob Kapitalertragssteuer oder Soli) kommen in die Einkommensteuererklärung ( Anlage KAP) und stehen in anzurechende Steuern im Bescheid. Da Du auf Anhieb die Konten nicht finden konntst, scheint Dein Kontenplan auf Personenunternehmen zugeschnitten zu sein vielleicht sind typische Kapitalgesellschaftskonten ausgeblendest. Beispiel: Du erzielst Zinserträge von 100€ auf dem betrieblichen Girokonto davon 25% Abgeltungssteuer ( Kapitalertragssteuer) das sind 25.-€ und Solidaritätszuschlag das sind 1,37€. Überweisung auf Konto 73,63€ Ich bekomme von der Bank einen Kontoauszug auf dem richtig die Daten stehen. Die Werte sind Beispiele mit denen sich es besser erklären lässt. Unsere Habenzinsen spielen sich unter 10.-€ ab. [color=#4000FF]Beizettel Kontoauszüge[/color] Rechnungsabschluss 30.12-30.01 0,25 % Habenzinsen 100.- 01.01.31.01. Kontoführungspauschale 22,00 Kapitalertragssteuer 25% 25.- Solidaritätszuschlag 1,37 Summe Zinsen Kontoführung Euro + 51,63€ Du buchst: [color=#FF0080]ich buche mit SKR 03[/color] Bank an Habenzinsen 1200/2650 100,00 Kosten des Geldverkehrs 4970/1200 22,00 Kapitalertragssteuer 1810/1200 25,00 Solidaritätszuschlag 1810/1200 1,37 Ein verbuchen der 26,37 als Betriebsaufwand ist Falsch, da Privatentnahmen den Gewinn nicht mindern dürfen! Die 100.-€ Zinsen sind Ertrag und erhöhen den Gewinn, die 25+1,37 kommen in die Anlage KAP und erscheinen dann auf dem Steuerbescheid. Die 100€ erscheinen nicht auf der Anlage KAP! Siehe Anlage KAP Seit 2 Zeile 42+44 Du siehst, keine Feld für Zinseinnahmen, nur für anzurechnenden Steuern. Ich hoffe ich habe es ausführlich erklärt ich musste mich selbst mit diesen Sachen befassen wir sind eine Personenunternehmung Seid Ihr aber eine Kapitalgesellschaft gehören die besagten Zahlen auf die besagten Konten und stehen dann auch im Jahresabschluss und werden in der Körperschaftsteuererklärung erklärt. Hierbei kenn ich mich aber nicht so gut aus. Weil es mich nicht betrifft Ich hoffe ich habe den Sachverhalt ausfühjrlich genug erklärt, wahrscheinlich mehr als Du wissen wolltest. Viele Grüße utebeate |
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11.02.2009 08:40:46
Lieben Dank utebeate,
wir sind eine GmbH... smile.... Ich persönlich würde es auf Kapitalertragssteuer buchen, da z.B. eine Bank von uns das auch nicht Abgeltungssteuer nennt, sondern Kapitalertragssteuer. Grüße Alex |
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11.02.2009 08:53:49
Hallo Alex,
an Deiner Stelle würde ich auch grinsen!!! :lol:
vor. Viele Grüße utebeate |
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01.03.2009 14:15:31
Halle erstmal, eine Frage zu obigem Buchungsbeispielt: Würde diese Verbuchung nicht die ganze Abgeltungssteuer ad absurdum führen? Denn so versteuere ich die Zinsen ja nicht per Abgeltungssteuer mit 25 %, da sie mit Buchung auf 2650 auf den Betriebsgewinn zugerechnet werden und damit über die Einnahmen aus Gewerbebetrieb dem persönlichen Steuersatz unterliegen. Meiner Meinung nach müssten die Zinsen ab 2009 eigentlich ganz aus dem Betriebsgewinn raus auf ein Privatkonto (18xx). Die entsprechenden Steuern werden ja auch dort gebucht. |
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01.03.2009 17:34:50
Hallo Le Big Mac,
habe auch eine Weile gebraucht um das mit der Abgeltungssteuer auf betriebliche Kapitalerträge zu verstehen.
Von der Logig würde ich Dir Recht geben aber leider ist es nicht so. Viele Grüße utebeate
Bearbeitet:
utebeate - 02.03.2009 07:36:02
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01.03.2009 23:05:13
Ja, Wikipedia lesen kann ich auch.
Das heisst aber dann, dass alle Unternehmer am besten das ganze Vermögen als Privatentnahme entnehmen, auf ihr privates Konto packen und somit die Abgeltungssteuer wirksam werden lassen, anstatt den Betrieb Zinsen erwirtschaften zu lassen, oder? Denn die betrieblichen Zinsen würden ja mit dem (höheren) ESt-Satz versteuert. |
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02.03.2009 07:19:38
Hallo,
leider ist das so. VG utebeate |
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