ich würde gerne wissen, wie ich mit folgender Situation umgehe:
Ich habe z.B. am 01.02.2018 Waren im Wert von 1000€ eingekauft und die als Betriebsausgaben verbucht und am 31.5.2019 des Jahres als ebendiese in die EÜR eingetragen. Nun z.B. am 01.08.2019 habe ich von diesen 1000€ Waren noch 300€ Waren auf Lager. Diese gebe ich nun zum Teil an 10 Kunden als Geschenke heraus. (je Kunde ca 5€). Würde ich diese 50€ nun in der nächsten EÜR als Geschenke eintragen hätte ich doch eine Doppeltberücksichtigung der Ausgaben(iHv. 50€). Einmal in der EÜR19 und dann in der EÜR20.
Die Angabe in der EÜR19 für das Jahr 2018 lässt sich ja nicht mehr ändern.
Dies ist ein Beispiel. Die EÜR war für mich noch nicht fällig da ich erst zum 01.08.19 begonnen habe.
Ich bitte um Vorschläge. Herzlichen Dank.

Seb905