Sponsor/Werbung/Präsentation/USt ID

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Sponsor/Werbung/Präsentation/USt ID
Hallo,  :wink1:

ich habe ein Kleingewerbe gegründet. Meine Buchhaltung läuft über EÜR aber ohne USt Befreiung. Ich nutze Lexware office dafür.

1. Unser Heimat-Sport-Verein hat eine Großbestellung an Sportsbekleidung ausgeführt und uns erlaubt unser Firmenlogo als Werbung auf diese Sachen drucken zu lassen.

Wir zahlen die Druckkosten selber. Ansonsten haben wir mit der Großbestellungen nichts zu tun, wir verdienen nicht daran und zahlen auch nichts.

Wie verbuche ich das dann korrekt? Werbung/Marketing?  :denk:

2. Für uns selber haben wir auch Poloshirts mit unserem Firmenlogo bedrucken lassen um damit halt Werbung "zu laufen" - auch alles Werbung oder muss ich das aufteilen das zB nur die Bedruckung als Werbekosten gilt, das Poloshirt aber als was auch immer?  :denk:

3. Wenn wir Waren im Hauptlager bestellen müssen wir  Versandkosten bezahlen (wird zu uns geliefert, Kunde holt sie dann ab oder es wird hingebracht). Ein Teil dieser Versandkosten geben wir an die Kunden weiter (Pauschale).
Werden beide Sachen gleich gebucht also unser Porto und das Porto das wir weiterberechnen? Lexware gibt einmal die Position Porto als "normale" Ausgabe und Porto als "Aufwandsminderung" an. Welche ist für mich richtig?  :denk:

4. Ich  möchte einen Warengutschein von unserem Geschäft als Tombolapreis spenden, gilt das als Werbegeschenk?  :denk:

5. Ich habe einen Prospektständer gekauft den ich auf Veranstaltungen mit unseren Katalogen etc bestückt aufstellen möchte - zählt das zu Repräsentationskosten?  :denk:

6. Ich habe immer noch nicht den Bogen zur steuerl. Erfassung vom FA bekommen, also auch keine Ust-ID  :evil:  Was ist wenn ich trotzdem Rechnungen schreiben will? Geht das auch ohne Steuernummer/ID wenn die Beträge unter €150,00 liegen? Oder muss ich dann allen später korrigierte Rgn zustellen wo dann die ID drin ausgewiesen wird?
Und wenn ich Rgn an einen Verein stelle, muss ich seine USt-Id mit in meiner Rgn ausweisen?

Sorry für die vielen Fragen, wollte nicht immer wieder neue Themen eröffnen.  :D

Danke im Voraus für eure Hilfe.
Bearbeitet: 1+1=3? - 25.11.2016 14:37:12
EÜR - ISt-Versteuerung - SKR03
Hi,
1. Werbekosten.
2. Richtig wäre das Poloshirts mit dem Logo  komplett als Berufskleidung zu buchen.
3. Die Versandkosten für die gekauften Waren gehören zu den Anschaffungskosten. Alles als Aufwand buchen. Der Verkauf von Waren ist eine einheitliche Leistung. Alles als Umsatzerlös.
4.Wird Tombola von von deinem Unternehmen organisiert oder von jemandem anderen?
5.Das ist die Ladeneinrichtung. Bis 410 Netto kann man als Aufwand buchen.
6.Bis 150Euro kann man die Rechnungen ohne die Steuernummer ausstellen. § 33 Ustdv.
Hallo,)

und vielen Dank für die Antwort.  :klatschen:

Puuh mit den Rgn bin ich ja schonmal zufrieden das ich die nicht alle neu machen muss  :green2:

zu Punkt 2:

Ist es egal wer mit den Shirt rumläuft (ich, Ehemann, Freunde, Kinder etc)?

zu Punkt 4:

Die Tomobola wird nicht von uns ausgerichtet. Spenden nur den Gewinn und noch ein Spielball.

zu Punkt 3:

Das erscheint mir logisch, habe ich bisher auch immer gemacht (Konto 4910) , aber was wäre denn rein  interessenhalber  ein Fall zB wo man Porto als Aufwandsminderung buchen müsste?

NEUE FRAGE:

Ich habe einen Kundenanfrage aus der Schweiz, wäre ein gutes Geschäft für mich  :D  Was muss ich bei Rechnungserstellung etc denn da beachten weil Drittland?? Rgn Betrag wäre unter 300CHF

Danke nochmals  :{}
Bearbeitet: 1+1=3? - 30.11.2016 12:21:22
EÜR - ISt-Versteuerung - SKR03
Die richtige Ausstellung  von Rechnung ist nur für den Kunden relevant, der vorsteuerabzugsberechtigt ist.

2. Es ist nicht egal, wer in den Poloshirts rumläuft, es sei denn, sie arbeiten im Laden. Wenn z.B. die MA nur die Poloshirts mit dem Firmenlogo tragen müssen, dann wäre das die Berufskleidung.
3. Abhängig vom Wert der einzelnen Ware Buchst du:
Geschenke unter 35 Euro an Erlöse(ohne Umsatzsteuer)
Geschenke nicht abziehbar ( über 35 Euro) an Erlöse(mit Umsatzsteuer)

Für die Lieferung in die Schweiz stellst du die Rechnung ohne Umsatzsteuer und  schreibst auf der Rechnung : Steuerbefreit nach Par. 4 Abs.1a UstG
OK MA habe ich nicht, nen Laden auch nicht. Mein Mann und ich  wollten das Shirt halt tragen wenn wir auf Turnieren unterwegs sind oder anderen Sportveranstaltungen.

Das mit der Schweiz verstehe ich nicht ganz, der Zoll hat mir da ganz andere Infos gegeben  :denk: Der Kunde hat schon gesagt, dass er sich die Mehrwertsteuer NICHT wiederholen möchte - macht das für mich einen Unterschied?

Könntest du das bitte näher erläutern warum ich keine Steuer aufführen soll/darf? Danke  :D

Nochmal für Doofe: Ich spende zur Weihnachtsfeier eines Vereins einen Gutschein über EUR X als Gewinn für eine Tombola - wie verbuche ich das jetzt im Dezember?

Der Gutschein ist nur über mich einlösbar über Bestellung des aktuellen Produktkataloges.

Und wenn der Gewinner dann den Gutschein einlöst (vl erst in 2017) wie verbuche ich das dann gerade im Bezug auf die Steuer (da ich ja nicht nach §9 befreit bin)?

Bitte auch gerne mit Kontonummern aus SKR03  :D
Bearbeitet: 1+1=3? - 01.12.2016 18:40:24
EÜR - ISt-Versteuerung - SKR03
Hi,

Die Lieferung in die Schweiz ist für dich eine Ausfuhrlieferung  nach Par.6 UstG, die umsatzsteuerfrei  in Deutschland  ist. Bei der Einfuhr in die Schweiz fallen die Zollgebühren und die schweizerische Umsatzsteuer an. Das musst du aber mit ihm klären, wer das bezahlen soll. Aber in Deutschland wird nichts abgeführt.
Bearbeitet: Macaslaut - 01.12.2016 19:02:27
Danke, das hilft mir.

Kannst du mir bei dem Rest auch noch helfen? Bin grade i-wie meine ganze BuFu am anzweifeln...hab zwar jahrelang in der BuFu gearbeitet aber das war halt das typische Firmenbuchungen, mit Abschluss etc .. diese Vereinfachte BuFu verwirrt mich zusehends  :cry:
EÜR - ISt-Versteuerung - SKR03
Hi,

da EÜR gemacht wird, wird der Gutschein erst mal gar nicht gebucht. Erst Bei Einlösung: 4655/8910
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