Provision und Umsatzstezer

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Provision und Umsatzstezer, Freier Anzeigenverkäufer akquiriert Anzeigen und stellt sie einem Medium in Rechnung
Hallo, als Freier Anzeigenverkäufer akquiere ich im redaktionellen Alltag die eine oder andere Anzeige mit. Sagen wir, die Anzeige kostet 100 Euro Netto. Das heißt, mein Anzeigenkunde bezahlt an das Medium 119 Euro!

Mit dem Medium sind 15 Prozent Provision vereinbart!

Jetzt meine frage zur Rechnungsstellung:
Stelle ich 100 Euro exklusive Mwst. in Rechnung oder
stelle ich 119 Euro exklusive Mwst. in Rechnung?

100 + 19 = 119 Euro
oder
119 + 141,61 Euro

:D  ;)

Besten Dank für hilfreiche Antworten.
Volker
Hallo,

also ich würde den Netto Betrag nehmen, bei 100€ sind das 15€ Prov für dich.
Du müsstest also eine Rechnung über 15€+19%MWST schreiben (wenn du USt pflichtig bist)

Wie du jetzt auf 119+141,61 kommst, kann ich nicht nachvollziehen.

schönen Gruß

Maik
Bearbeitet: sroko - 24.07.2015 10:06:46
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Hallo,

für die Anzeige selbst stellst Du gar nichts in Rechnung, es sei denn Dein Aufftraggeber hat Dich damit beauftragt, in seinem Namen Rechnungen auszustellen. Und wenn das so ist, muss der Aufftraggeber als Leistender in der Rechnung auftauchen.

Von welchem Betrag sich Deine Provision errechnet und ob dieser Betrag brutto oder netto sein soll, musst Du mit Deinem Auftraggeber besprechen. Schließlich soll er ja auch zahlen. Aber Maiks Lösung (15 € zzgl. USt) dürfte den Normalfall beschreiben.

Gruß
Gustav
Bearbeitet: gustav - 24.07.2015 11:28:34
:wink1: Hallo erst mal!

Wenn ich als Unternehmer (UG) meinem Vermittler für eine Vermittlung vereinbarte Provisionen zahle, muss ich dann auf die Nettoprovision 19% Mehrwertsteuer und diese auch an den Vermittler auszahlen? Z.B. € 100 Nettoprovision + € 19 = € 119.

Danach würde ich eine wesentlich höhere Belastung im Unternehmen haben oder kann ich als Unternehmer diese gezahlte Mehrwertster als "Vorsteuerabzugsberechtigter" absetzen?

Gilt die Provisionsabrechnung für mein Unternehmen als "Eingangsrechnung"?

Bitte keine wissenschaftlichen Abhandlungen, denn mir ist das Ganze ziemlich unverständlich.

Gruß
cleanaqua
Hallo,

entweder der Vermittler schreibt dir eine Rechnung.
Oder du erstellst ihm eine (Prov)Gutschrift.

In Gedanken, um es einfach zu halten, musst du dir einfach vorstellen, du bekommst von ihm eine Rechnung.
Ob da Umsatzsteuer drauf muss oder nicht, hängt also von ihm ab ! --> Heißt ist er z.B. Kleinunternehmer dann nicht, ist er normal auch USt-pflichtig dann schon.....

Wenn natürlich welche drauf ist, kannst du dir das im Normalfall als Vorsteuer zurück holen. (Außer du bist z.B. eine Maklerbüro für Versicherungen, dann nicht)

schönen Gruß
Bearbeitet: sroko - 11.09.2015 14:01:56
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
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