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nächste Woche kommen meine ersten Buchhaltungen für das neue Jahr. Bis dato habe ich mich mit dem Thema E-Bilanz bzw. § 5b EStG nicht näher beschäftigt. Ich orientiere mich gegenwärtig an dem Datev SKR03 Kontenrahmen - bin ich damit für den Abschluss 2012 schon bestens gerüstet und die Datev erledigt diese Taxonomie-Aufgaben für mich oder muss ich selbst Anpassungen vornehmen?
also zu Datev kann ich nichts sagen.Lexware macht es so, dass im März oder Februar ein Update kommt, mit dem das System umgestellt wird. Danach muss man nur noch die eigenen (selbst angelegten) Konten nach korrigieren.
Vielleicht hat jemand noch eine Info für Datev Programme
ich habe gelesen, dass die Änderung bei einigen Buchhaltungsoftware-Anbietern 2012, bei anderen erst 2013 rauskommt. Auch seltsam, da die eBilanz schon nächstes Jahr abgegeben werden muss.
Dawird garantiert ein Update kommen - wie das aufgebaut ist, werden wir erst dann sehen. Und Daumen drücken, dass nichts schief geht
Ich bin es nochmal. Zu meinen Mandanten gehören u.a. ein Gartenbaubetrieb, Tankstellen, Kfz-Werkstätten. Wenn ich es richtig verstehe, dann nutze ich für diese Mandanten die neuen Datev-Kontenrahmen f. 2012, damit die Zuordnung am Ende stimmt. Für die Mandanten, die eine Einnahme-Überschuss-Rechnung erstellen nutze ich zudem den neuen EÜR-Kontenrahmen auf Basis des SKR03 und für die Bilanzierer, die nicht einer bestimmten Branche zugeordnet werden, nutze ich wie gehabt den normalen SKR03 für GJ ab 2012. Uff! Da habe ich am Montag und Dienstag doch noch was zu tun.
Meine Zuordnung im Überblick Gartenbaubetrieb -> Datev Kontenrahmen Gartenbaubetriebe Gaststätten -> Datev Kontenrahmen Hotels und Gaststätten Kfz-Betriebe->Datev Kontenrahmen Kfz-Betriebe Tankstelle->Datev Kontenrahmen für Tankstellen EÜR ohne Branchenzuordnung->Datev Kontenrahmen für EÜ-Rechner Bilanzierer ohne Branchenzuordnung->Datev Kontenrahmen SKR03
Ist das so okay?
Ich habe früher nicht zwischen Löhne und Gehälter getrennt. Das muss ich wohl in Zukunft tun, nicht wahr? Wie sieht es denn eigentlich mit der Bilanzidentität aus - ich muss jetzt bspw. die bestehenden Umsatzsteuerforderungen von 1540 auf 1545 umbuchen. Wenn ich das bei den Saldenvorträgen (9000) mache, dann habe ich eine kleine Unstimmigkeit zwischen SB-Wert und EB-Wert. Soll ich die EB-Werte so übernehmen, dass sie den SB-Werten entsprechen und buche dann den Saldo im ersten Vorlauf um oder macht ihr das bereits bei den Saldenvorträgen?
Nachtrag: Unser Chef hat der E-Bilanz mit grimmiger Miene und bösen Worten (Spionage, Spitzelstaat) am Montag vorerst eine Absage erteilt. Es bleibt bei uns alles wie es ist.
Ich war im Sommer auf einem E-Bilanz Seminar mit dem Leiter dafür vom bayrischen Ministerium für Finanzen.
Allerdings war das in Verbindung mit unserem Softwareanbieter (nicht Datev sondern Acea) ausgerichtet, sodass ich Hier nichts im speziellen zu Datev sagen kann.
Allerdings vermute ich das bei entsprechender Nutzung eines Standard Kontenrahmens die Zuordnung wesentlich erleichtert wird. Wir haben allerdings einen selbsterstellten Kontenrahmen, somit wird das wohl eine Menge Arbeit. Und die E-Bilanz muss nicht für 2012 bereits elektronisch abgegeben werden, sondern erst ab 2014 für das GJ 2013 !
Kann aber natürlich auch schon früher abgegeben werden.
Die DATEV und viele andere Softwareanbieter sind bei dem Thema schon recht weit. Allerdings verzögern sich m. E. die meisten Softwaremodule, so dass bei den meisten noch kein "Vollzug" gemeldet werden kann.
Sollte man sich anhand der Standardkontenrahmen orientieren, so ist man schon auf einem guten Weg, induviduelle Besonderheiten ausgenommen. Es gibt im Übrigen auch (teilweise bald) spezielle E-Bilanzkontenrahmen.
Allerdings besteht die sog. E-Bilanz nicht nur aus einer Bilanz, wie man denken könnte, sondern auch aus einer Gewinn- und Verlustrechnnung (so weit so gut). Zusätzlich gibt es noch viele, ja teilweise sehr viele freiwillige Angaben. Die lasse ich jetzt mal weg... Was aber zwingend notwenig ist, sind die MUSS-Felder und das sog. GCD-Modul, das zu befüllen ist. Es handelt sich dabei i. W. um Stammdaten etc. (Einmalaufwand!). Personengesellschaften sind m. E. am meisten "gebäutelt". Wer Sonderbilanzen und/oder Ergänzungsbilanzen erstellt, muss für jede eine separate E-Bilanz einreichen!!!
Ansonsten besticht die Taxonomie (inhaltlich verknüpfter E-Bilanzkontenrahmen) durch ihre Fülle an sog. MUSS-Feldern. Hier gibt es durch die Nutzung von Auffangposten aber (noch) Vereinfachungsmöglichkeiten. Die genaue Nutzung ist aber umstritten.
Im Rahmen der E-Bilanzpilotphase konnte ich im letzten Jahr die Erstellung, Verarbeitung und Versendung von E-Bilanzen testen. War eher "unübersichtlich". Die technischen Probleme sollten aber inzwischen keine allzu große Rolle mehr spielen.
Aber: Je komplexer das Unternehmen, desto aufwendiger die E-Bilanzanforderungen. Ab einer gewissen Unternehmensgröße steigt - leider - auch die Notwendigkeit, interne Umstellungen in der Software, Buchhaltung und sogar in internen Betriebsabläufen zu vorzunehmen. Dies liegt aber letztlich daran, wie "genau" man es mit der E-Bilanzumstellung hält. Der rechtliche Charakter der Vorgaben (gesetzliche Norm und i. W. die Schreiben des Bundesfinanzministeriums) ist nämlich auf sehr "wackeligen Beinen" gebaut.
Info: Die E-Bilanz betrifft nur bilanzierende Unternehmen, Einnahmen- Überschussrechner hingegen nicht.
Kleiner Scherz am Rande: Lt. Angabe des Bundesfinanzministeriums sollen die Umstellungskosten der Wirtschaft rd. 500.000,00 EUR insgesamt betreffen. Bei rd. 1,3 Mio. betroffenen Unternehmen kommt man dann auf rechnerisch 0,38 EUR pro Unternehmen. Wer da wohl gerechnet hat...
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