Unterjährigen Fahrzeugwechsel buchen

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Unterjährigen Fahrzeugwechsel buchen
Schönen guten Tag an alle Mitlesenden!
Ich habe ein Fahrzeug im Betriebsvermögen, und dieses Fahrzeug werde ich im Laufe des Jahres gegen ein anderes ersetzen. Wie man den eigentlichen Wechsel bucht, ist mir schon klar. Der Händler bekommt eine Rechnung für mein Fahrzeug und ich bekomme von ihm eine Rechnung für das neue Fahrzeug, und zahle ihm den Differenzbetrag. Dafür lege ich ihn als Debitor und als Kreditor an, so dass ich alles genau nachvollziehen kann.
Aber wie mache ich das mit der Buchung der laufenden Kosten und der Abschreibung, vor allem im Blick auf den Privatanteil laut Fahrtenbuch? Ich habe es ja dann mit zwei verschiedenen Fahrzeugen zu tun, für die ich einen unterschiedlichen Privatanteil ermittelt habe.
Meiner Meinung nach komme ich nicht zu einem richtigen Ergebnis, wenn ich bei Abgabe des Altfahrzeuges einen Strich mache, den Privatanteil ausrechne, und dann die entsprechenden Eigenverbrauchsbuchungen vornehme, wenn ich dann am Ende des Jahres dasselbe für das neue Fahrzeug mache, und die gleichen Konten anspreche.
Vermutlich müsste ich für Steuer, Versicherung und laufende Kosten jeweils ein zusätzliches Konto duplizieren, um beide Fahrzeuge getrennt zu behandeln. Nur bei der Abschreibung ist es kein Problem, denn das Anlagekonto geht ja nach Entnahme für eine logische Sekunde auf Null, und dann erst kommt das neue Auto hinzu.
Bisher hatte ich das Problem nicht, weil ich meine bisherigen Fahrzeugwechsel immer sehr nahe am Jahreswechsel hatte, so dass es kein Problem war, das jeweilige Fahrzeug mal für zwei Wochen überhaupt nicht privat zu nutzen, so dass auch nichts zu buchen war.
Danke vielmals!
Matthias
Nach zwei Wochen keine Reaktion? War meine Frage zu kompliziert? Ich werde doch nicht der Einzige sein, der während des Jahres ein Fahrzeug wechselt...

Matthias
Und noch mal nachgefragt: Ist meine Frage so ungewöhnlich, dass sie niemand beantworten kann? Hier scheint ja durchaus Betrieb zu sein, also ich sehe nicht, dass das Forum vollkommen tot ist...

Matthias
Hallo,

ja ich sehe das so das du im Endeffekt am Jahresende die Kosten aufteilen musst--> in privat und geschäftlich. Und die Kosten die eben drin sind im "Pool" sind drin.
Ich würde das jetzt nicht hoch wissentschaftlich angehen, oder komplizierter machen als es sein könnte.

schönen Gruß
Bearbeitet: sroko - 05.05.2017 19:41:52
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Ich werde mir einfach einen kleinen Eigenbeleg machen und das transparent aufteilen. Ich kann das ja schon über die Buchungsdaten klar abgrenzen, welche Buchung in welchen Fahrzeugzeitraum fällt.

Matthias
Zitat

Ich habe ein Fahrzeug im Betriebsvermögen, und dieses Fahrzeug werde ich im Laufe des Jahres gegen ein anderes ersetzen. Wie man den eigentlichen Wechsel bucht, ist mir schon klar. Der Händler bekommt eine Rechnung für mein Fahrzeug und ich bekomme von ihm eine Rechnung für das neue Fahrzeug, und zahle ihm den Differenzbetrag. Dafür lege ich ihn als Debitor und als Kreditor an, so dass ich alles genau nachvollziehen kann.
also du kaufst das auto? ist der kauf über ein darlehen fianziert?
oder wird das kfz geleast und am ende entweder zurückgegeben bzw. gekauft?

Zitat

Aber wie mache ich das mit der Buchung der laufenden Kosten und der Abschreibung, vor allem im Blick auf den Privatanteil laut Fahrtenbuch? Ich habe es ja dann mit zwei verschiedenen Fahrzeugen zu tun, für die ich einen unterschiedlichen Privatanteil ermittelt habe.

Meiner Meinung nach komme ich nicht zu einem richtigen Ergebnis, wenn ich bei Abgabe des Altfahrzeuges einen Strich mache, den Privatanteil ausrechne, und dann die entsprechenden Eigenverbrauchsbuchungen vornehme, wenn ich dann am Ende des Jahres dasselbe für das neue Fahrzeug mache, und die gleichen Konten anspreche.
Vermutlich müsste ich für Steuer, Versicherung und laufende Kosten jeweils ein zusätzliches Konto duplizieren, um beide Fahrzeuge getrennt zu behandeln. Nur bei der Abschreibung ist es kein Problem, denn das Anlagekonto geht ja nach Entnahme für eine logische Sekunde auf Null, und dann erst kommt das neue Auto hinzu.
das neue kfz würde ich auf ein neues anlagenkonto buchen, nicht auf das alte.
dann sieht man später gleich, das das alte kfz komplett raus ist, was man in der summen- und saldenliste aber nicht sieht, wenn du beide kfz
auf einem konto buchst.

kfz-steuer ist nur 1x im jahr, d.h. die kann schon auf 1 konto. bei versicherungen passiert eigentlich auch nicht viel.
wichtig bei steuern und versicherungen:
immer das kennzeichen dranschreiben bzw. die modellbezeichnung auch noch, falls du das kennzeichen behältst und nur das auto wechselst.
die konten für lfd. kosten, reparaturen usw. sollten nicht gerade "lfd. kfz-kosten 1 bzw. 2" heißen, sondern auch für einen außenstehenden
leicht dem jeweiligen kfz.zugeordnet werden können.
laufende kosten, reparaturen usw kann man entsprechend der autos gleich auf verschiedene konten buchen (im skr03 zb 4530 und 4531 usw.),
dann hat man am jahresende sofort die summen und muß nicht erst rechnen.
es ist kein ding beim buchen statt 4530 nach dem wechsel 4531 anzusprechen, aber die kosten später aufzuteilen kostet zeit, wenn man alles
auf 1 konto bucht. das kann man sich sparen und das gleich aufteilen.
der kontenrahmen gibt die nutzung mehrer konten in einem bereich (zb kfz-reparaturen) problemlos her, warum soll man das dann nicht nutzen.

Zitat
Und noch mal nachgefragt: Ist meine Frage so ungewöhnlich, dass sie niemand beantworten kann?
nö. ich hab sie einfach nicht gesehen, sonst hätte ich was geschrieben.
Zitat
calculon schreibt:
also du kaufst das auto? ist der kauf über ein darlehen fianziert?
Wird ganz normal gekauft. Das wäre ja schlimm, wenn ich für ein Auto ein Darlehen aufnehmen müsste...

Also Du bist eher für das Duplizieren von Konten. Ich werde da noch mal drüber nachdenken. An sich sollten beide Wege zum gleichen Ziel führen. Ich würde mich für die Lösung entscheiden, die ich insgesamt als übersichtlicher ansehe.

Vielen Dank!

Matthias
:wink1: Hallo Pianist,

Zitat
Pianist schreibt:
Zitat
Zitat
calculon schreibt:
also du kaufst das auto? ist der kauf über ein darlehen fianziert?
Wird ganz normal gekauft. Das wäre ja schlimm, wenn ich für ein Auto ein Darlehen aufnehmen müsste...

Wieso nicht? Das wäre nicht schlimm :denk: bringt auch einige Vorteile mit sich  ;)

Zitat
Pianist schreibt:
Also Du bist eher für das Duplizieren von Konten. Ich werde da noch mal drüber nachdenken. An sich sollten beide Wege zum gleichen Ziel führen. Ich würde mich für die Lösung entscheiden, die ich insgesamt als übersichtlicher ansehe.

Ich persönlich würde alles auf einem Konto buchen, durch den Buchungstext kann man schon klar von dem einen zum anderen Fahrzeugwechsel unterscheiden ;) VIN /die letzten 8 Ziffern der Fahrgestellnr. mit in den Buchungstext und schon ist es individuell ;) zumindest machen wir es so bei uns :)

VG,
Anni
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
Hallo
folgender Fall: jemand hat Gewerbe letztes Jahr abgemeldet und hat dieses Jahr wieder angemeldet. Das Auto wurde letztes Jahr normal abgeschrieben. Wie schreibe ich es in dem Jahr ab, wo er wieder neu Gewerbe angemeldet hat.

Lieben Dank
Abmeldung 2016: Schlussbilanz, Entnahme PKW zum Zeitwert - Einnahme + USt - wenn nicht Kleinunternehmer.

Neu 2017: Einlage PKW zum Zeitwert, neue Restnutzungsdauer schätzen - AfA neuer Wert dadurch.

Wieso wird das so umständlich gemacht? Ob das FA dies so anerkennt?

Einfacher: Gewerbe weiterlaufen lassen!

E.
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