Weiterbelastung - Hotelrechnungen bei der Reisekostenerstattung

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Weiterbelastung - Hotelrechnungen bei der Reisekostenerstattung, Reisekostenabrechnung
Hallo zusammen,

ich brauche euren Rat:

Wegen VSt.-Abzug muss die Hotelrechnung bei der Erstattung über die Reisekostenabrechnung durch das Unternehmen auf Name und Anschrift des Arbeitgebers ausgestellt werden. Wie ist aber bei einer Übernachtung im Ausland?  Kann der Mitarbeiter die Hotelkosten vom Arbeitgeber erstattet bekommen, wenn die Hotelrechnung auf seine Name ausgestellt ist?

Meine zweite Frage:
wenn ein Mitarbeiter in einem Unternehmen in DE angestellt ist, aber seine Kosten komplett von der ausländischen Muttergesellschaft übernommen werden, was muss dann bei der Erstattung der Kosten (Hotelübernachtung etc.) beachtet werden? Rechnungsstellung auf Name und Anschrift des Arbeitgeber in DE usw. oder alle Rechnungen können auf Name der Mitarbeiter ausgestellt sein, da im Prinzip nur ein durchlaufender Posten sind . Die Kosten sind in die 4er Klasse zu buchen, die Weiterbelastung dagegen in die 8er Klasse als "übrige nicht steuerbare Umsätze Drittland" .

Danke für eure Unterstützung.
NN
Hallo,

zu 1. Ob die Reisekosten erstattet werden, hängt von den internen Absprachen zwischen AG und AN ab und nicht davon auf wessen Name die Rechnung ausgestellt wurde.
zu.2. Wer zahlt am Ende diese RK? Muttergesellschaft oder Tochtergesellschaft? Erstattet die TG die RK der Muttergesellschaft?
Hallo Macaslaut,

Danke für deine Antworten.

zu 1.) Ok. Aber die VSt.- Abzug bei einer Übernachtung in DE kann nur auch erfolgen, wenn die Rechnung auf  Name und (privat)Anschrift des Arbeitnehmers ausgestellt ist?

Zu 2.) Die Muttergesellschaft zahlt am Ende die RK.

Gruß
Zu1. Dann kein Vorsteuerabzug.
Zu 2. Im ersten Post stand was über die "Weiterbelastung". Du buchst offenbar die deutsche TG. Wenn die MG am Ende die RK zahlt, passiert bei der TG nichts.
Morgen,

zu 2. Ja genau. Wir buchen die Kosten in den entsprechenden 4er Klasse und stellen die MT die gesamte Kosten in Rechnung. Unterm Strich Ergebnis neutral für die TG. Nur dass wir die Kosten an die MT netto weiterbelasten, wenn die Voraussetzung für VSt. für uns in DE besteht.

Also für mich zusammengefasst: Im Falle der Weiterbelastung an die MG, müssen die Rechnungen sowohl im Inland als auch im Ausland NICHT unbedingt auf die TG ausgestellt sein?

Danke und Gruß
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