ich habe gelesen, dass man die Kapitalflussrechnung auch als externe Betrachter über die "Indirekte Methode" erstellen könnte. Die Frage ist aber ob das in der Praxis überhaupt so einfach möglich ist oder die Seite wo ich das gelesen habe falsch war?
Wenn ich mir z.B. Bilanz, GuV und den Anlagespiegel aus dem Bundesanzeiger von einem Unternehmen beschaffe fehlen mir doch trotzdem wichtige Angaben z.B. Gewinn/Verlust aus Abgängen des Anlagevermögen, welche ich so ohne weitere Angaben nicht explizit aus dem Datenmaterial lesen kann. In sonstige betriebliche Erträge/Aufwendungen können ja auch andere Sachverhalte enthalten sein. Sobald es im Anhang keine weiteren Verweise gibt bin ich doch aufgeschmissen oder?
Stehe ich also auf dem Schlauch und es ist doch irgendwie möglich alle erforderlichen Daten aus der Bilanz/GuV und dem Anhang zu lesen oder war die Seite wo ich das gelesen habe einfach falsch?
VG
Mo
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