Hallo zusammen,
könntet Ihr bitte mir einen Tipp geben für das folgende Problem:
das Unternehmen hat 2000 gleiche Jalousien gekauft für 30,00 Euro je Stück. Die Jalousien sollen aktiviert und über 5 Jahre abgeschrieben werden = der §6 (2) S 1 EStG soll nicht angewendet werden.
Gibt es eine Möglichkeit diese 2000 St. als ein Anlagegut anzulegen? Die Kollegen, die die Anlagen buchen müssen, wollen auf keinem Fall 2000 Stück Anlagen anlegen.
Meines Wissens es gibt keine Vereinfachungsmethode um den Aufwand der Einzelaktivierung sich zu ersparen. Es gilt der GOB der Einzelbewertung.
Wie würdet Ihr in so einem Fall handeln?
Danke und viele Grüße
anemoi
könntet Ihr bitte mir einen Tipp geben für das folgende Problem:
das Unternehmen hat 2000 gleiche Jalousien gekauft für 30,00 Euro je Stück. Die Jalousien sollen aktiviert und über 5 Jahre abgeschrieben werden = der §6 (2) S 1 EStG soll nicht angewendet werden.
Gibt es eine Möglichkeit diese 2000 St. als ein Anlagegut anzulegen? Die Kollegen, die die Anlagen buchen müssen, wollen auf keinem Fall 2000 Stück Anlagen anlegen.
Meines Wissens es gibt keine Vereinfachungsmethode um den Aufwand der Einzelaktivierung sich zu ersparen. Es gilt der GOB der Einzelbewertung.
Wie würdet Ihr in so einem Fall handeln?
Danke und viele Grüße
anemoi