angebliche Bewirtungskosten

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angebliche Bewirtungskosten
Liebe Gemeinde,

ein Mandant fügt der monatlichen Buchhaltung regelmäßig Belege über "Bewirtungskosten" hinzu. Auf diesen Bons sind dann oft "zwei Kaffee" oder "1 Cola" vermerkt.
Der Mandant ist von uns darauf hingewiesen worden, dass Belege über Bewirtungskosten nur unter bestimmten Voraussetzungen vom Finanzamt als Betriebsausgaben anerkannt werden. Unserer Meinung erfüllen seine Belege diese Voraussetzungen nicht.

Nun hat der Mandant seinen Steuerberater gewechselt. Und im telefonischen Kontakt mit denen ist mir heute erzählt worden, dass es für solche Belege doch eine Vielzahl von Buchhungsmöglichkeiten gäbe, die steuerrichtig sind.

Habe mich nicht getraut, näher nachzufragen. Weil ich keine kenne. Habe Sorge, dass ich irgendwas nicht weiss und wollte mein Nichtwissen nicht preis geben.

Hat jemand von euch eine Idee, wie man solche Belege verwenden kann?

Viele Grüße
Mia
warum fragen Sie nicht nach? Sie buchen und der Stb macht den Abschluss?

Die Vorschriften für Bewirtungskosten sind eindeutig, da gibt es keine Zweifel. Wenn die Pflichtangaben auf dem Beleg stehen - und zwar alle - sind diese zu buchen - und 30% sind nichtabzugsfähig!

E.
Hallo,

hier sind bestimmt Aufmerksamkeiten gemeint, die als normaler Aufwand voll abzugsfähig wären. Sieh Dir mal diesen Beitrag zum Thema Bewirtungskosten und Betriebsausgabenabzug an: https://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Steuern/Bewirtung.html

Da gibt es ein schönes Beispiel:

" ....Ein Unternehmen lädt Geschäftspartner zu einem Meeting ein. Man spricht bei Kaffee und Gebäck. Ein Akt der Höflichkeit, dessen Kosten der Gastgeber in voller Höhe als Betriebsausgabe steuerlich absetzen kann. Zum Abschluss stößt man mit einem Glas Sekt an. Ebenfalls ein Akt der Höflichkeit - und selbstverständlich voll absetzbar. Selbst teuren Champagner erkennt das Finanzamt als Aufmerksamkeit an. Serviert der Gastgeber allerdings Würstchen, so fallen diese unter Bewirtungskosten. ..."

LG, Biene
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