Abgrenzungsbuchungen (ARAp, PRAP, sostige)

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Abgrenzungsbuchungen (ARAp, PRAP, sostige)
Hallo zusammen,

ich arbeite seit einigen Jahren im Bereich Rechnungswesen  und stoße nun auf ein bestimmtes Thema.

Ich habe eine Rechnung vorliegen mit dem Belegdatum 19.12.2023, die jedoch aus aufwandsmäßiger Sicht das Jahr 2024 betrifft. Es ist wichtig für meine Fragestellung zu wissen, dass die Rechnung auch im Jahr 2024 beglichen wurde.

Wie buche ich das im Jahr 2023?

Normalerweise sind sonstige Verbindlichkeiten korrekt, jedoch macht es mir die Rechnung aus dem Jahr 2023 nicht einfacher.

Kreditor an sonstige Verbindlichkeiten scheint mir nicht richtig zu sein.

Vielen Dank im voraus.

Robert
Hallo Robert,

so wie ich das mal gelernt und verstanden habe, ist die Kreditoren-und Debitorenbuchhaltung eigentlich eine Nebenbuchhaltung zur "normalen Buchhaltung".

Und überall in den Büchern stehen für die Jahresabschlussbuchungen folgende Buchungssätze bei Aufwand im alten Jahr, Zahlung im neuen Jahr:

Aufwandskonto an sonstige Verbindlichkeiten

Zum Zeitpunkt der Zahlung im neuen Jahr wir gebucht:

sonstige Verbindlichkeiten an Bank.


Ich würde die Rechnung gar nicht über Kreditor buchen, sondern gleich das Aufwandskonto benutzen. Also eine andere Vorgehensweise zum Buchen.

Der ursprüngliche Buchungssatz lautet ja Wareneinkauf an Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung bzw. an Kreditor.
Daher kann der Buchungssatz Verbindlichkeit aus Lieferung und Leistung an sonstige Verbindlichkeiten ja gar nicht stimmen.

LG
Zitat
Fachkraft schreibt:
folgende Buchungssätze bei Aufwand im alten Jahr, Zahlung im neuen Jahr:

Zitat
robert7111 schreibt:
die jedoch aus aufwandsmäßiger Sicht das Jahr 2024 betrifft
ich konkretisiere meine Anfrage noch ein bisschen:

Unser Steuerberater hat im folgenden Fall sogar geraten, die Rechnung überhaupt nicht im Jahr 2023 zu buchen.

Seiner Meinung nach darf ich zum Stichtag (31.12.2023) in der Bilanz nichts ausweisen, da ich erst im Jahr 2024 gezahlt habe.

Es kommt mir trotzdem komisch vor, keine Buchung zu machen, oder sogar eine Rechnung die ich zeitnah bekommen habe, im Jahr 2024 mit Rechnungsdatum 2023 zu erfassen.  :denk:
Hallo,

sorry, ich habe den Sachverhalt falsch aufgefasst.

Ok hier haben wir Rechnung altes Jahr, Aufwand und Zahlung im  neues Jahr.

Du bist doch in der glücklichen Lage, dass die Rechnung in 2023 noch nicht im System eingebucht worden ist. Denn dann stünde diese auf Kreditor und
die Zahlung müsste im nächsten Jahr über das Kreditorenkonto ausgeglichen werden. In diesem Fall müsste man das über Abgrenzungsbuchung lösen, meine
Meinung.
Also wo ist das Problem die Rechnung erst in 2024 einzubuchen mit Rechnungsdatum 2023 in diesem besonderen Fall. Also nichts verkomplizieren, wenn es
so einfach zu lösen ist und auf die Erfahrung des Steuerberaters zu vertrauen. Da würde ich mir jetzt nicht weiter Gedanken machen.

Natürlich habe ich mich auch noch ein wenig eingelesen und zum Thema was gefunden.

https://www.reviso.com/de/blog/so-buchen-sie-kreditorenrechnungen-zum-jahresende/

Weiss nicht ob dir das was bringt.

LG
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