Nein, das funktioniert so nicht.
Erstmal müsste dem Gesellschafter ja mehr Lohn zustehen. Dazu müsste man aber den Anstellungsvertrag ändern (falls das nicht verhältnismäßig ist, kann auch das bereits eine verdeckte Gewinnausschüttung sein). Und dann wäre ein Verzicht und eine einfache Verrechnung mit dem Darlehen auch nicht möglich, weil das ja schon wieder eine Gehaltsumwandlung wäre und der entsprechende Anteil zumindest versteuert werden müsste.
Der einzig gangbare Weg wäre eine Erhöhung des Gesellschaftergeschäftsführers (in angemessenem Rahmen) und die Rückführung des Darlehens aus dem versteuerten Gehalt. Das könnte man ggf. zum Teil auch verrechnen anstatt auszuzahlen, wenn es besondere Gründe gibt, warum es nicht auf das Konto ausgezahlt werden soll. Ist aber auch wieder grenzwertig.
