nachdem es zum 01.01.16 ja eine Umstellung im Bereich der Umsatzerlöse durch das BilMoG gab, bin ich mir nicht mehr sicher, wie ich folgenden Umstand buchen muss:
Ein Kunde bringt seine eigene Ware zur Veredelung zu uns. Wir bearbeiten diese und zerstören die Hälfte während der Bearbeitung. Der Kunde nimmt die nur noch bedingt verwendbare Ware trotzdem zurück, bekommt von uns aber eine Gutschrift in erheblicher Höhe.
Ist das jetzt eine "Erlösminderung" oder ein "Verlust durch außergewöhnliche Schadensfälle"?
LG
Bianca
Vielen Dank für diese Ausführungen.





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