Jahresabschlussbuchung zu erwarteter IHK-Beitragserstattung

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
Jahresabschlussbuchung zu erwarteter IHK-Beitragserstattung
Hallo zusammen,

mit einer Kollegin habe ich über einen interessanten Fall betreffend der Verbuchung von IHK-Beiträgen am Jahresende, insbesondere zu erwarteten Beitragsrückerstattungen, geführt und würde gerne eure Meinung dazu hören.

Folgende Situation: Es ist der 31.12.2022 und wir bereiten den Jahresabschluss 2022 für eine eine kleine Kapitalgesellschaft vor, die nach SKR04 bilanziert. Die Gesellschaft ist beitragspflichtig bei der IHK. Die IHK hat im Januar 2022 den IHK-Beitrag 2022 auf Grundlage des Gewerbeertrags der Vorjahre vorläufig auf 900 € festgesetzt. Die Gesellschaft hat im März 2022 die Vorauszahlung für den IHK-Beitrag 2022 über 900 € geleistet. Entsprechend wurden im März 2022 gebucht: 6420 an 1800 900 €

Nun lief das Jahr 2022 nicht so gut und wir stellen am 31.12.2022 fest, dass die Gesellschaft einen Verlust erwirtschaftet hat. Dadurch wird der IHK-Beitrag auf den Grundbeitrag (100 €) sinken und die Gesellschaft kann eine Beitragsrückerstattung in Höhe von 800 € erwarten. Ein Bescheid existiert naturgemäß noch nicht, da die IHK diesen erst auf Grundlage des Gewerbesteuerbescheids festlegen wird. Wie findet diese erwartete Beitragsrückerstattung im Jahresabschluss Berücksichtigung?

Wir haben verschiedene Alternativen diskutiert:

  1. Gar keine. Auf dem Aufwandskonto bleiben die 900 € stehen und wir buchen im nächsten Jahr, wenn die Beitragsrückerstattung kommt, einen periodenfremden Ertrag in Höhe von 800 €: 1800 an 4960 800 €
  2. Der Aufwand ist auf 100 € zu reduzieren, es ist zu buchen: XXXX an 64200 800 €. Unklar ist das Gegenkonto:
    1. Bildung eines aktiven Rechnungsabgrenzungspostens (ARAP). Da sich der IHK-Beitrag 2022 vollständig aufs Jahr 2022 bezieht passt das aber nicht mal mit viel Fantasie... Konto 1900?
    2. Bildung einer Forderung. Inhaltlich passender als ein ARAP, eine Forderung aus Lieferung und Leistung (FLL) trifft es aber auch nur so halb, immerhin sind IHK-Beiträge keine klassische Lieferung/Leistung... Konto 1200?
    3. Bildung eines sonstigen Vermögensgegenstandes. Wäre eine Alternative nachdem die FLL nicht ganz passt, aber auch nicht viel besser... Konto 1300?
    Hinzu kommt, dass der IHK-Beitrag auf dem vom Finanzamt festgestellten Gewerbeertrag basiert, der am 31.12.2022 zwar geschätzt, aber per Gesetz als unsicher zu werten ist - weshalb für die Gewerbesteuer ja auch eine Rückstellung und keine Verbindlichkeit zu bilden ist. Analog beim IHK-Beitrag: Dass es zu einer Rückerstattung kommen wird ist "in der Praxis" sicher, "in der Theorie" aber nicht weil dessen Berechnungsgrundlage qua Gesetz als unsicher zu gelten hat. Alternativ zu 2.2 also eher Konto 1240?
  3. Eine andere Lösung an die wir jetzt gar nicht gedacht haben...

Wie seht ihr das?

Liebe Grüße
Daniel
Hallo Daniel,

ich tendiere zu 1.

LG
Zitat
Ein Bescheid existiert naturgemäß noch nicht, da die IHK diesen erst auf Grundlage des Gewerbesteuerbescheids festlegen wird. Wie findet diese erwartete Beitragsrückerstattung im Jahresabschluss Berücksichtigung?

es gibt bisher keinen beleg über diese erstattung und es ist auch bisher gar nichts
ausgezahlt worden, also keine buchung.

Zitat
Bildung eines aktiven Rechnungsabgrenzungspostens (ARAP)
auf keinen fall.
ARAP ist immer aufwand, wenn das ertrag ist, ist das PRAP (passive rechnungsabgrenzung).
das kommt aber nur infrage bei im voraus erhaltenen erträgen.
Bearbeitet: graf*zahl - 22.08.2023 00:39:51
Vielen Dank für eure Einschätzungen Fachkraft und graf*zahl! Woran würdet ihr diese festmachen?

Wir sind letztendlich dazu gekommen, dass #1 und #2.3 grundsätzlich in Frage kämen, man aber für beide Varianten absolut valide Argumente anführen kann. So sprach aus unserer Sicht für #1 die auch von graf*zahl erwähnte Tatsache, dass schlicht und ergreifend nur der ursprüngliche Beleg über 900 € vorliegt. Allerdings spricht das auch nicht zwingend gegen #2.3, denn bei der Steuer selbst bedarf es auch keines Belegs: Wenn am Ende des Jahres die erwartete Körperschaftssteuer bei 0 € liegt, aber Vorauszahlungen geleistet wurden, steht in 1450 Körperschaftsteuerrückforderung ja auch ohne Bescheid ein sonstiger Vermögensgegenstand. Forderungen entstehen ab dem Zeitpunkt an dem die Forderung erhoben wird, es bedarf an und für sich keiner Anerkenntnis des Gegenübers. Zwar gilt das strenge Niederstwertprinzip, was aber erst mal nicht auf eine Anerkenntnis abzielt, sondern auf die inhaltliche Strittigkeit der Forderung und die Zahlungswürdigkeit der IHK - und beides ist selbst bei sehr strenger Auslegung unstrittig.

Ein weiterer Punkt wäre die Wirkung auf die Steuer: Den Aufwand in Hohe von 900 € stehen zu lassen (also #1) und somit als Betriebsausgabe gewinnmindernd geltend zu machen, obwohl bereits klar ist, dass der tatsächliche dem Jahr zuzurechnende Aufwand niedriger ist, ist nicht ganz unproblematisch - auch wenn im nächsten Jahr dann zwingend ein Ertrag verbucht wird. Dass das Finanzamt bei diesen Beträgen in der Praxis kein Fass aufmachen wird ist ein anderes Thema, es geht aber ja erst mal um die grundsätzliche Überlegung - das würde die Sollversteuerung ansonsten ja komplett ad absurdum führen.

Letztendlich würde ich sagen, dass sowohl #1 als auch #2.3 möglich sind... Wie sieht ihr das?

Zitat
graf*zahl schreibt:
auf keinen fall.
ARAP ist immer aufwand, wenn das ertrag ist, ist das PRAP (passive rechnungsabgrenzung).
das kommt aber nur infrage bei im voraus erhaltenen erträgen.

Ja, ein RAP war generell eine etwas verrückte Idee... Allerdings wäre ARAP schon richtig, die IHK-Beiträge sind Aufwand - eine Erstattung auf einen Aufwand mindert den Aufwand und ist kein Ertrag. Zum Ertrag würde die Erstattung erst in Ermangelung des ursprünglichen Aufwands im Folgejahr werden... Aber wie gesagt, ein RAP passt meiner Meinung nach so oder so schon inhaltlich nicht, der IHK-Beitrag 2022 gehört zum Jahr 2022, daher kommt ein RAP nicht in Frage.
Seiten: 1
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):

News


Studie: 32 Prozent der Unternehmen mit der Echtzeit-Transparenz ihrer Finanzzahlen unzufrieden Studie: 32 Prozent der Unternehmen mit der Echtzeit-Transparenz ihrer Finanzzahlen unzufrieden Die weltweit durchgeführte Studie von BlackLine zeigt, dass der Fachkräftemangel, die fortschreitende technologische Entwicklung sowie Unsicherheiten im Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) zu den ......

Breite Unzufriedenheit mit dem Gehalt Breite Unzufriedenheit mit dem Gehalt Viele Unternehmen legen immer noch großen Wert darauf, dass ihre Mitarbeiter untereinander möglichst wenig über ihr individuelles Gehalt sprechen. Sogar in vielen Dienstverträgen findet sich immer noch......

Umzugskosten für Wohnung mit erstmaligem Arbeitszimmer keine Werbungskosten Umzugskosten für Wohnung mit erstmaligem Arbeitszimmer keine Werbungskosten Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 05.02.2025 – VI R 3/23 entschieden, dass Aufwendungen des Steuerpflichtigen für einen Umzug in eine andere Wohnung, um dort (erstmals) ein Arbeitszimmer einzurichten,......


Aktuelle Stellenangebote


Kreditorenbuchhalter (m/w/d) Mit 1.650 Mitarbeiter:innen in 38 Niederlassungen gehört Sprint zu den größten Sanierungsunternehmen in Deutschland. Um Menschen nach einem Brand- oder Wasserschaden schnell zurück in dem Alltag zu he......

Buchhalter (m/w/d) Der Medizinische Dienst Nord ist ein unabhängiger Gutachter­dienst und berät gesetzliche Kranken- und Pflege­kassen in Hamburg und Schleswig-Holstein in medizinischen und pflege­fachlichen Fragen. Wir......

Sachbearbeiter (m/w/d) Finanzbuchhaltung Die Bezirkskliniken Schwaben sind ein Verbund von modernen Fach­kranken­häusern an neun Klinik­standorten in Bayerisch-Schwaben. Wir sind führend in den Bereichen Psychiatrie, Psycho­therapie, Psycho­......

Abteilungsleitung (gn*) Controlling – Planung, Berichtswesen und Investitionsmanagement Wir sind das UKM. Wir haben einen klaren gesellschaftlichen Auftrag und mit der Verbindung von Krankenversorgung, Forschung und Lehre eine besondere gesellschaftliche Verantwortung. Damit wir unserem ......

Process Expert Accounting & Reporting (w/m/d) Du verbindest exzellentes Accounting- & Reporting-Know-how mit tiefem Prozessverständnis? Vom kleinsten Detail bis hin zum großen Ganzen behältst Du alles im Blick? Und das am liebsten in einem Untern......

Mitarbeiter Finanz- und Rechnungswesen (m/w/d) in Neuwied Die Abfallwirtschaft Landkreis Neuwied AöR, Anstalt des öffentlichen Rechts, ist ein kommunales Unternehmen des Landkreises Neuwied mit ca. 160 Mitarbeitern. Aufgabe der Abfallwirtschaft ist die Abfal......

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Planung:
4 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 149,- EUR statt 227,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Controlling:
6 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 189,- EUR statt 286,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS FiBu Paket:

8 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 39,- EUR statt 49,- EUR bei Einzelkauf
Anzeige
Buch: Kennzahlenguide für Controller

Stellenanzeigen

Finanzprüfer*in (w/m/d)
Die Stadt Weinheim mit rund 45.000 Einwohner*innen ist inner­halb der Metropol­region Rhein-Neckar ein beliebter Wohnort mit großem Bildungs-, Sport- und Kultur­angebot. Wir als Beschäftigte (ca. 800) der Stadt­verwaltung wollen unsere Stadt Tag für Tag weiter­entwickeln. Wenn Sie Teil un... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter (m/w/d) – Debitoren / Kreditoren
H‑O‑T bietet Hightech-Know-how in den Bereichen Härte­technik, Nitrier­technik und Beschichtungs­technik. H‑O‑T erfindet, entwickelt und realisiert unverzichtbare technologische Lösungen für die Industrie, mit denen Reibung und Verschleiß entscheidend reduziert werden, um Komponenten noch sichere... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter (m/w/d) Haushalt
Die Staatliche Lotterie- und Spielbankverwaltung ist ein Wirtschaftsunternehmen des Freistaats Bayern. Mit rund 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei LOTTO Bayern und den Bayerischen Spielbanken sorgen wir für verant­wortungs­bewusstes Glücksspiel mit einem technisch sicheren Spielablauf fü... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
Sie suchen einen erfüllenden Job, der 365 mal im Jahr Sinn ergibt? Bewerben Sie sich bei der NGD! Erziehen – Fördern – Pflegen – Heilen … Mit rund 70-jähriger Erfahrung im sozialen Dienstleistungsbereich wirkt die Norddeutsche Gesellschaft für Diakonie mit ihren ca. 5.700 Mitarbeitenden in rund 3... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter (m/w/d) Rechnungsprüfung und Budgetplanung/-überwachung
Die Staatliche Lotterie- und Spielbankverwaltung ist ein Wirtschaftsunternehmen des Freistaats Bayern. Mit rund 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei LOTTO Bayern und den Bayerischen Spielbanken sorgen wir für verantwortungsbewusstes Glücksspiel mit einem technisch sicheren Spielablauf für ... Mehr Infos >>

Leitung Business Controlling (m/w/d)
Zu den Hekatron Unternehmen gehören inzwischen über 1.000 engagierte und ambitionierte Mitarbeitende. Ihr gemeinsames Ziel: Menschen die Sicherheit zu geben, dass sie im Brandfall geschützt sind. Diese Verantwortung verbindet uns entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Um unsere Kolleginnen und... Mehr Infos >>

Abteilungsleitung (gn*) Controlling – Planung, Berichtswesen und Investitionsmanagement
Wir sind das UKM. Wir haben einen klaren gesellschaftlichen Auftrag und mit der Verbindung von Krankenversorgung, Forschung und Lehre eine besondere gesellschaftliche Verantwortung. Damit wir unserem hohen Anspruch tagtäglich gerecht werden, freuen wir uns auf Führungsexpertise im Geschäftsbereic... Mehr Infos >>

Fachkraft Rechnungswesen mit Fokus Kreditoren und Digitalisierung (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes, das die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutsch... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg       
Die E-Rechnung ist ab 2025 Pflicht: Tipps zur Umsetzung!
Ab 1.1.25 gelten zahlreiche gesetzliche Neuregelungen zur Umsetzung der E-Rechnung im B2B-Bereich. Bei der Umsetzung gibt es aber häufig noch viele Detail- und Praxisfragen. Im Webinar der Haufe Akademie erhalten Sie einen Überblick über alle wesentlichen Neuerungen und Anwendungshinweise zur neuen E-Rechnungspflicht.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Verpflegungsmehraufwendungen - Excel-Vorlage

Verpflegungsmehraufwendungen_Bild_290px.jpg
Einfach zu nutzende Excel-Vorlage / Excel-Datei zur Berechnung der Verpflegungsmehraufwendungen. Nur 3 Eingaben - das spart viel Zeit und kann schnell nach jedem Arbeitstag gemacht werden.

Jetzt hier für 15,- EUR downloaden >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel-Tool zur Visualisierung eines Projektplans

Projektplan.png
Mit dem Excel-Tool zur Visualisierung eines Projektplans wird der Controller bei der Präsentation von Meilensteine oder Phasen bzw. Aktivitäten eines Projekts unterstützt. Die Abbildung erfolgt als Balkenplan (Bar Chart, Gantt-Diagramm) oder als Zeitstrahl. Mehr Informationen >>

PLC Preiskalkulations-Tool

Das PLC Preiskalkulations-Tool hilft Ihnen dabei das Produkt zum besten Preis zu verkaufen und die eigenen Kosten mit einzuplanen. Es bietet umfangreiche Eingabemöglichkeiten und Zuschlagssätze, um die bestehenden Kosten direkt mit einzubeziehen. Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
Ditz_Nachhaltigkeit_ChatGPT.jpg

eBook: Nachhaltigkeit mit ChatGPT

Nachhaltigkeit und KI sind keine Gegensätze, sondern verstärken sich gegenseitig. Für Controller bietet das Buch eine unschätzbare Hilfestellung. Mit einem klaren Bezug zum Controlling bietet es Ihnen die Werkzeuge, um ESG- und CSRD-Anforderungen erfolgreich zu erfüllen und gleichzeitig die Potenziale von künstlicher Intelligenz (KI) wie ChatGPT auszuschöpfen.

Jetzt hier für 8,99 EUR downloaden >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Excel-Tool-Beratung und Erstellung

Kein passendes Excel-Tool dabei?

Balken.jpgGern erstellen wir Ihnen Ihr Excel- Tool nach Ihren Wünschen und Vorgaben. Bitte lassen Sie sich ein Angebot von uns erstellen.