Belegnummerierung

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Belegnummerierung
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Thema Belegnummerierung: Müssen Belege durchgehend nummeriert werden, sofern nur eine EÜR erstellt wird?
Die Informationen, die man dazu im Internet findet, sind widersprüchlich, da hier mMn teilweise Bilanzierung und EÜR und die entsprechenden Vorschriften durcheinander geworfen werden.
Nach meinem Verständnis ist eine durchgehende Belegnummerierung nicht notwendig, sofern die Belegzuordnung für einen sachkundigen Dritten trotzdem möglich und die Transparenz gewahrt bleibt.

Liege ich da richtig?

Danke im Voraus!
Hallo Alex123 ... die Beleg-Nummerierung muss eindeutig und fortlaufend sein. Das bedeutet, dass keine Rechnungsnummer doppelt vergeben werden darf und dass die Nummerierung erkennen lässt, in welcher Reihenfolge Rechnungen erstellt wurden.

Es gibt Firmen, die Rechnungen nach dem Datum und laufender Nummer schreiben (z.B. RG201912201, RG20191912211). So liegen zwischen bei Rechnungsnummern 10 vermeintliche Rechnungen, aber es ist jeweils die 1. Rechnung vom 20.12.2019 und 21.12.2019.

Es sollte also nicht passieren, dass Rechnungen aus dem gleichen Rechnungskreis mit fortlaufendem Datum aber rückläufigen Rechnungsnummern erstellt werden (z. B. Rechnung 100 am 30.06. und Rechnung 99 am 01. August). Das bedeutet unabhängig von Bilanzierung / EÜR kann man Rechnungen mit unterschiedlichen Rechnungskreisen schreiben. (z. B. Service-Rechnungen mit RG10100 am 31.01. und Warenrechnungen RG20001 am 02.01.)

Ich hoffe dies hat weitergeholfen.
Irgendwie ist meine Antwort verschütt gegangen ... daher noch mal in Kurzform.

Ich stimme Dir zu, wenn
- sich Rechnungen eindeutig von einander unterscheiden (keine gleichen Rechnungsnummer mit unterschiedlichen Inhalten)
- sich erkennen lässt, in welcher Reihenfolge Rechnungen erstellt wurden.

Beispiele:
Rechnungsnummer nach Datum RG201910001, RG201910002,RG201911001 (Rechnungen im Monat Oktober und November)
Rechnungen mit unterschiedlichen Rechnungskreisen RG10001, RG10002, RG20001 (Rechnungskreise RG1 und RG2)
Hallo kaumzuglauben,
vielen Dank für Deine Antwort. Bei Rechnungen, die ich erstelle, ist mir klar, dass eine fortlaufende Nummerierung notwendig ist. Mir geht es aber insbesondere um Eingangsbelege, d. h. Rechnungen die bezahlte. Da habe ich mich wahrscheinlich nicht klar genug ausgedrückt. Muss ich hier fortlaufende Belegnummern vergeben?
Wie handhabt ihr das? Es geht wie gesagt um Eingangsbelege. Bzgl. der selber erstellten Rechnungen ist die Anforderung an eine fortlaufende Nummerierung klar.
Zitat
und dass die Nummerierung erkennen lässt, in welcher Reihenfolge Rechnungen erstellt wurden

So eine Anforderungen existiert meiner Ansicht nach nicht.


Bei der klassischen EÜR werden nicht zwanghaft Belegnummern vergeben. Es kann sinn machen. Es kann aber auch unnötiger Arbeitsaufwand sein.

Bei einer kleinen klassischen EÜR-Buchführung werden die Eingangsbelege chronologisch hinter den Zahlbeleg abgelegt und so verbucht.

Es gibt Buchführungen bei der die "interne" Belegnummer jene ist, die auf dem Beleg steht. Die Ablage der Rechnung erolgt Alphabetisch.

Es existieren Buchführungen, da wird eine eigene Nummer für Eingangsbelege vergeben. Die simpelste Methode ist fortlaufende Nummer. Ohne weitere  Belegkreise. Numerische Ablage der Dokumente.
Bearbeitet: hans123 - 02.01.2020 13:59:59
In der Tat war aus Deinem Post nicht ersichtlich, dass es sich um Eingangsrechnungen handelt. Bei Eingangsrechnungen verwendet man im Regelfall die Belegnummer des Beleges. Es ist nicht erforderlich eigene Belegnummern zu vergeben. Sollte der Beleg keine Belegnummer haben, setze Dich unbedingt mit dem Rechnungsersteller in Verbindung und verlange eine korrekte Rechnung, um selbst keine Nachteile zu erleiden.

Eine interne Belegnummernvergabe für Fremdbelege ist im Normalfall nicht notwendig oder gesetzlich gefordert.
"Es geht wie gesagt um Eingangsbelege."

Für die Grundbücher sind nicht so harte Vorschriften erlassen. Das UStG §14 und UStDV §33 sind Ausnahmen. Genauso wie die Vorschriften zu Aufzeichnungen in einzelnen Berufen und Gewerben.

Die Grundbücher sollen Dir das Leben erleichtern. Also lege Dein Rechnungseingangsbuch so an, dass Du nie doppelt zahlst. Eine Nummerierung würde mir im Steuerbüro helfen, wenn wir uns über eine bestimmte Rechnung verständigen müssen, z.B. am Telefon. Durchscrollen und jede Seite weiß, worüber gerade geredet wird.
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