ich führe erst seit kurzem ein eigenes Unternehmen und habe noch kleinere Schwierigkeiten mit der Buchhaltung bzw. der Erstellung von Rechnungen/Anzahlungsrechnungen.
1) Probleme mit Anzahlungen/a-conto-Zahlungen
Sind Anzahlungen und a-conto-Zahlungen dasselbe oder gibt es da Unterschiede?
Kann ich bei a-conto-Rechnungen einfach nur schreiben, was der Kunde als "Anzahlung" überweisen soll, ohne den Gesamtbetrag zu nennen, oder ist das nicht gültig?
Beispiel: Ich biete dem Kunden eine Dienstleistung an. Er soll 100 Euro anzahlen. Über den Endbetrag sind wir uns noch nicht einig.
Kann ich dann einfach eine a-conto-Rechnung erstellen, in der ich schreibe "a-conto zu Dienstleistung xyz", ohne einen Endbetrag/Gesamtbetrag zu nennen? In der Abschlussrechnung würde ich ja dann einen genauen Betrag wissen, und von dem die a-conto-Zahlung abziehen. Wäre das so gültig oder gibt es dann Probleme mit dem Finanzamt?
2) Rechnung erstellen ohne Kunden-Adresse
Ich habe ein Problem mit einem Kunden, der sich nicht mehr meldet. Dieser hat mir noch nicht seine Adresse gegeben. Wie stelle ich nun eine Rechnung aus? Eigentlich muss der Leistungsempfänger ja mit vollständiger Adresse angegeben werden. Hierbei handelt es sich um einen sehr kleinen Betrag von 50 Euro, der auch eigentlich nur als Anzahlung gedacht war.
3) Rechnungsnummer
Und ich habe noch eine kleine Frage zu der Nummerierung. Wenn ich erst 13 Rechnungen schreibe, haben diese ja beispielsweise die Nummern 1-13. Wenn ich dann eine Gutschrift schreibe, hat diese Dann die "Rechnungs-Nr. 14" oder die "Gutschrift-Nr. 1" oder die "Gutschrift-Nr. 14"?
4) Gescheiterter Auftrag
Wie schreibe ich es auf, wenn ich eine Anzahlung erhalten habe. Nach der Anzahlung sind Entwürfe nicht bei dem Kunden angekommen, sodass wir die Zusammenarbeit beendet haben. Die Anzahlung behalte ich als Aufwandsentschädigung. Schreibe ich dann eine a-conto-Zahlung mit dem Vermerk, dass der Auftrag gescheitert ist und ich die 50 Euro als Aufwandsentschädigung behalte? Oder schreibe ich einfach eine normale Rechnung für Logo-Arbeiten und erkläre nichts weiter. Oder gibt es eine solche Aufwandsentschädigung nicht in der Buchhaltung?
5) Auträge aus dem Ausland
Wenn ich Kunden aus dem Ausland habe, kann ich da auch ganz normale Rechnungen schreiben, oder muss ich da irgendwas besonderes beachten?
Ich würde mich über Antworten sehr freuen!
Freundliche Grüße
impersonaler