Abgrenzung Vorsteuer, typische Google-Rechnung (Workspace)

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Abgrenzung Vorsteuer, typische Google-Rechnung (Workspace), Leistungsperiod und Rechnungserhalt fallen in verschiedene UStVa-Perioden
Google Irland schickt eine Rechnung mit folgenden Eckdaten:

- Leistungsperiode: 01. bis 31.3., also der März
- Rechnungsdatum: 31.3.
- Rechnungserhalt: 01.4
- Belastung des Bankkontos: 07.04

Gemäß Haufe: Der Vorsteuerabzug ist in dem Besteuerungszeitraum (Monat/Kalendervierteljahr/Kalenderjahr) möglich, in dem der Unternehmer die Leistung empfangen und die Rechnung mit gesondertem Steuerausweis erhalten hat. Sollten diese beiden Voraussetzungen nicht gleichzeitig erfüllt sein, ist der Vorsteuerabzug möglich, sobald erstmals beide Voraussetzungen vorliegen.

D.h. doch, dass ich erst im April bzw. in Q2.diesen Vorfall in die UStVa aufnehmen darf, richtig? Des Weiteren, darf ich den Vorgang dann auch erst buchen und das Rechnungsdatum eigentlich irrelevant ist.

Wie sähe das der Vorgang aus, wenn man bei dem o.g. Beispiel März durch Dez. und April und Jan. ersetzen würde?

PS: Mir ist bewusst, dass das einer innergemeinschaftliche Transaktion ist und damit das ganze eh ein Nullsummenspiel ist, allerdings müssten ja dennoch (oder?) Vorsteuer und Umsatzsteuer richtig verbucht werden.
Zitat
pse schreibt:
Google Irland schickt eine Rechnung

Die Leistung dürfte der umgekehrten Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG unterliegen. Der Vorsteuerabzug ist deshalb nicht vom Vorliegen einer Rechnung abhängig. Die durch den Leistungsempfänger abzuführende Steuer entsteht mit Ausstellung der Rechnung am 31. März, gleichzeitig wird bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen die Vorsteuer gezogen. Der Vorgang ist demzufolge in die VA für Q1 aufzunehmen.
Danke!  :)

In dem Kontext eine Frage zur eigentlichen Buchung (also nicht bzgl. der USt):

In vielen Quellen liest man, dass EU-Rechnungen (Google ist ja in Irland) einfach über "5923 Sonstige Leistungen eines im anderen EULand ansässigen Unternehmers 19% Vorsteuer und 19% Umsatzsteuer" gebucht werden soll. Diese Konto hat ja auch eine Automatik-Funktion.

Ich frage mich nun, wenn man das mit allen Rechnungen aus der EU macht, dann hätte man alles in einem Topf und entgegen der Buchungen aus Deutschland nicht mehr sachlich getrennt. Wäre es dann nicht schlauer, EU-Rechnungen auch sachbezogen zu buchen und dann entweder mit dedizierte Ust.-/Vorsteuuer-Buchung oder halt mit einem BU-Schlüssel wie zB 94 in diesem Fall?

Fall letzteres mit ja zu beantworten hätten wir bei Google Workspace (früher GSuite): "6837 an 3300 mit BU 94" (SKR 04) statt "5923  an 3300".
In dem Kontext: die Vorsteuer ist überhaupt nicht abziehbar, weil Google dich hier wie eine Privatperson ansieht und deutsche Vorsteuer ausweist. Die Frage, in welchem Monat, ist daher für die ausgewiesene Vorsteuer völlig gleichgültig.
Aber: du musst diese REchnung mit dem Bruttobetrag (also einschließlich Vorsteuer) als innergemeinschaftliche sonstige Leistung der Besteuerung unterwerfen und hier ist die Umsatzsteuer mit der Leistungserbringung auszuweisen, also März.
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