hätte mal ne Frage bzgl. gwV:
Wann ist bei einer Mahlzeitengestellung der Sachbezug und wann der tatsächliche Wert zu versteuern?
1. Fall:
Mitarbeiter werden hausintern geschult und erhalten an diesen „Fortbildungstagen“ (Excel-Schulung, SAP-Schulung, 1.Hilfe-Kurs etc.) ein Mittagessen (Cateringservice, vollwertiges Menü)
2.Fall:
Mitarbeiter (Vorgesetzter und Mitarbeiter) gehen zusammen für ein „Mitarbeitergespräch“ in eine Gastwirtschaft.
Für die SBZ-Versteuerung ist es doch Voraussetzung, dass es sich um ARBEITSTÄGLICHE Mahlzeiten handelt, oder? Wenn dies nur sporadisch der Fall ist, bin ich außen vor.? (Essenmarken und Restaurantschecks jetzt mal unberücksichtigt; ebenso die SBZ-Versteuerung bei Auswärtstätigkeit)
Mahlzeiten im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse dürfte ebenfalls verneint werden (keine klassische Bewirtung, kein außergewöhnlicher Arbeitseinsatz, keine BV)
Also eher „Belohnungsessen“? statt Sachbezugswert gilt der tatsächlicher Wert? 44 EUR-Grenze kann angewendet werden oder aber ggf. individuell / nach §37b versteuern?
Freu mich auf eure Meinungen/Ansichten/Praxiserfahrungen!
Liebe Grüße
die drei ?
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