PKW 1% Regelung

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PKW 1% Regelung, Regelung fest oder dehnbar?
Folgendes Szenario:

Wenn ich einen Arbeitsvertrag von 2000Euro Brutto habe und ich einen Firmenwagen 30000Euro Listenpreis privat nutze, kann es dann sein, dass meine Abrechnung folgendermaßen aussieht.

1700Euro Gehalt
+300Euro PKW
+50Euro Fahrten

2050Euro Bruttolohn

-Steuer 700Euro

1350Euro Nettolohn

-300Euro PKW
-50Euro Fahrten

1000Euro auf die Hand

Ist es also möglich dass mein Arbeitgeber mir 300Euro meines Bruttolohns abzieht und als PKW deklariert oder müsste es ein Bruttolohn von 2350Euro sein.
Gibt es hierfür eine feste Regelung die man nachlesen kann?

Zudem würde ich gerne wissen wer die 350Euro bekommt die vom Nettolohn abgezogen werden. Ist dies der Arbeitgeber?

Vielen Dank!
Bearbeitet: Escavan - 06.11.2017 15:57:31
Hallo, Escavan

im Arbeitsvertrag steht 2000 Brutto + Firmenwagen. Das bedeutet, dass die 300 Euro den 2.000 Euro hinzuaddiert werden.

[CODE]Zudem würde ich gerne wissen wer die 350Euro bekommt die vom Nettolohn abgezogen werden. Ist dies der Arbeitgeber? [/CODE]

Die kriegt keiner. Die werden fiktiv dem Lohn hinzugerechnet und dann wieder abgezogen, damit die Lohnsteuer und SA abgezogen werden. Nur um diese Beträge reduziert sich dein Nettolohn.
Im Arbeitsvertrag steht leider nichts. Der Firmenwagen kam später.

Das heißt der Arbeitgeber rechnet fiktiv 350Euro drauf und nimmt sich diese wieder wenn ich das richtig verstanden habe?
Bearbeitet: Escavan - 06.11.2017 18:10:59
:wink1:  Hallo Escavan,

es wurde ein Bruttogehalt von 2000 Euro vereinbart, lt. Arbeitsvertrag.

Später kam dann der Firmenwagen hinzu. Dieses stellt ja eine Lohnumwandlung dar. Daher macht der Arbeitgeber alles richtig. Oder hast du eine Lohnerhöhung bekommen?

Durch die private Nutzung und die daraus ergebenden Mehrnutzung hat der Gesetzgeber diese 1%-Regelung eingeführt.

Das heißt aber nicht, dass du in diesem Moment den pkw zur freien und kostenlosen Verfügung hast. Und wenn keine Gehaltserhöhung ansteht und nichts anderes (schriftlich) vereinbart wurde, macht der Arbeitgeber in meinen Augen alles korrekt.

300 Euro für die 1%-Regelgung
50 Euro für die Entfernungspauschale (mit evtl. Pauschalversteuerung durch den AG)

:denk: Was soll jetzt daran nicht richtig stimmen?  :denk:
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
Ich sehe es so wie Macaslaut geschrieben hat.
Der Sachverhalt wir Anni schreibt, geht aus meiner Sicht nur wenn eine Art Gehaltsumwandlung vereinbart wird.

VG
Sroko
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
:wink1:  Hallo Sroko,

wo wurde aber vereinbart, dass es zum Bruttogehalt hinzuaddiert wird, wie es Macaslaut schreibt?  :denk:

Wir haben die Aussage von Escavan :

Zitat
Escavan schreibt:
Im Arbeitsvertrag steht leider nichts. Der Firmenwagen kam später.

Und daraus ergibt sich meine Antwort.

Anders, wenn es im Arbeitsvertrag drin stehen würde, würde ich ebenfalls der Aussage von Macaslaut zustimmen. Dies ist jedoch nicht so ;)

VG,
Anni
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
[CODE] Dies ist jedoch nicht so[/CODE]

Was ist hier nicht so?  Was macht der AG alles richtig? Muss jetzt der TC 350 Euro weniger netto bekommen, weil ihm ein Firmenauto zur Verfügung gestellt wird?  Was bedeutet in diesem Fall die Lohnumwandlung?  Kann man das anhand einer Berechnung darstellen, was damit gemeint wird?
Die Gehaltsumwandlung durch Verzicht, ist ja kein direkter Bonus für den Arbeitnehmer, da es ja den Arbeitgeber grob gesagt nichts kostet.

Der AG zahlt dir 300 Euro weniger Brutto und mietet dir dafür von z.B. Sixt einen Golf.
Heißt für die 300 Rate bekommt man mehr als wenn man privat least weil man es aus dem Brutto bezahlt.

Jetzt muss man aber jeden Monat 300€Brutto versteuern = die 1% Regelung + Arbeitsweg  (wenn das Auto z.b. 25k kostet und man noch etwas Arbeitsweg hat).

Somit verschwindet der Vorteil von oben wieder und im Prinzip ist man so gestellt als hätte man Privat ein Auto geleast.

Bliebe noch der Vorteil WENN der Arbeitgeber zusätzlich Benzin zahlt +Reifen usw.
Aber es gibt mit Sicherheit auch, dass der Arbeitnehmer die Fullservice LEasingkosten tragen muss inklusive Benzin und Wartung.

Und auf jeden Fall, ist das ja insgesamt "Mist" und nix besonderes, der Normallfall sollte immer sein, das ein Mitarbeiter 2000€ verdient und dann aufgrund neuer Verhandlungen/Beförderung, diesen Dienstwagen zusätzlich bekommt.

Aber beim Threadersteller scheint es ja eine Gehaltsumwandlung zu sein, zumindest was der Arbeitgeber rechnet.
@Anni
Der Threadersteller schreibt aber auch, das er einen Arbeitsvertrag mit 2000€ Brutto hat und er müsste ja etwas schriftlich haben, das er für den Firmenwagen auf 300€ Gehalt verzichtet und dieses Umwandeln möchte.
Ansonsten geht man denke ich schon von einem höheren Gehalt aus bzw der Dienstwagen kommt "on Top".
Bearbeitet: sroko - 07.11.2017 16:26:59
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Vom Prinzip wurde es bei mir nun schon längere Zeit mit der Lohnumwandlung gemacht.

Begründung hierfür war, dass der Arbeitgeber es immer so macht und für Ihn das so klar war. Ansonsten hätte dieser ja nun einen Nachteil und könnte seine anfallenden kosten nicht decken bzw teilweise. Eine feste Regelung hierfür wurde nicht getroffen. Es besteht aber ein zusätzlicher Vertag wegen den Regeln und Pflichten für das Auto. Nur leider halt nichts wegen der 1% Regelung.

Deshalb die Frage ob man nicht allgemein von "on Top" ausgehen sollte und nicht von Lohnumwandlung.

Nun wurde mir ein Angebot von einem anderen Arbeitgeber unterbreitet bei dem das Auto "on Top" ist.

Aus dem Grund bin ich erst jetzt dahinter gekommen.

Zusätzlich:

Gibt es den alten Firmenwagen nicht mehr und das aktuelle ist ca doppelt so teuer wie das davor.
Bearbeitet: Escavan - 07.11.2017 16:47:12
Wie gesagt, das ist denke ich Verhandlungssache. Wenn der Arbeitgeber sagt, Gratulation Herr Meier Sie bekommen ab sofort einen Firmenwagen, dann ist doch alles gut und der sollte/muss OnTop sein.

Wenn der Arbeitgeber sagt wir bieten im Sinne der Gehaltsumwandlung unseren Mitarbeitern (z.B. Autohaus) Firmenwagen oder auch JobRad / EBikes an, dann ist das ja im Prinzip auch eine gute Sache, wenn man möchte und jeder kann freiwillig teilnehmen.
Bearbeitet: sroko - 07.11.2017 20:42:42
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
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