Sachbezug Gutschein

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Sachbezug Gutschein
Hallo,

ich bin mit der Lohnbuchhaltung überhaupt nicht vertraut und muss mich nun da einarbeiten. Auf folgende Fragen finde ich aber im Web keine genauen Antworten (bzw. ich verstehe sie vielleicht auch nicht). Daher hoffe ich hier auf Hilfe.

Frage 1: Die Mitarbeiter erhalten monatlich einen 50€-Gutschein über so ein Sachbezugsportal (wir gehen also davon aus, dass der Gutschein den aktuellen Richtlinien entspricht). Der Gutscheinkauf unterliegt nicht der UST, der AG kann also keine VST abziehen. Liege ich dann richtig, dass der verrechnete Sachbezug auch nicht der UST unterworfen werden muss?

Frage 2: Muss der Umsatz (verrechneter Sachbezug) in der USTVA ausgwiesen werden? wenn ja, in Ziffer 48?
(Bei Umsatzsteuerpflichtigem Sachbezug, z.B. Firmenwagengestellung mit 1% Regelung muss das ja in der USTVA mit angegeben werden.)  

Danke!
Quelle:

haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/gutscheine-an-arbeitnehmer-2-umsatzsteuerliche-behandlung_idesk_PI20354_HI1573704.html

m.E. kein Ausweis in der UStVA, weil ja der Kauf der Gutscheine ohne Vorsteuerabzug von statten geht

Gruß

Patrick Jane
PJ
Danke.

Aber was für Umsätze (hast du mal ein Beispiel) würden denn in Ziffer 48 eingetragen werden müssen?

Ziffer 48: Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug (z.B. Umsätze nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG)

Ist denn dieser Sachbezug nicht ein solcher steuerfreier Umsatz ohne Vorsteuerabzug?
Diese Sachbezüge sind Gehaltsbestandteile und gehören in die Lohnabrechnung. Hat mit Umsatzsteuer nichts zu tun.
Gebucht wird das auf 4140 (SKR03) freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerfrei.
Aber die Gegenbuchung erfolgt doch auf ein Ertragskonto mit Steuercode 0 (steuerfrei), hier bei uns SKR03 Konto 08614 (welches widerum mit  der Umsatzsteuer Kennziffer 48 verknüpft ist.) Somit also doch Ausweis des Umsatzes in der USTVA

Oder bin ich da so auf dem falschen Dampfer?
Es handelt sich wie bei Prepaid-Guthaben nicht um einen Sachbezug, sondern einfach um eine Geldumbuchung in einer anderen Form.

Wir haben das Prepaid-Guthaben auch vereinfacht mit 0 % USt. gebucht und angeschrieben, weil die Konzerne meist keine detaillierten Rechnungen bei Prepaid ausstellen und man es ja auch nicht zurückzahlen lassen kann.

Ich freue mich schon riesig über die Abgabe unserer Näherungsbilanz!  :klatschen:
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