Für unseren Jahresabschluss war die Vorgabe dass bei Instandhaltungsrücklagen nur 50% des eigentlichen Rückstellungswertes als Rückstellung gebucht werden.
Meine Frage ist nun, wenn ich die Rückstellungen auflösen möchte und mir die entsprechendenen Rechnungen gegenbuche, darf ich dann auch nur 50% Rechnungsbetrages ansetzen oder 100%?
Danke und Gruss Mario
Meine Frage ist nun, wenn ich die Rückstellungen auflösen möchte und mir die entsprechendenen Rechnungen gegenbuche, darf ich dann auch nur 50% Rechnungsbetrages ansetzen oder 100%?
Danke und Gruss Mario