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Dreiecksgeschäft
Hallo Zusammen,

da mir das letzte mal so schnell geholfen wurde, wende ich mich mit meinem Fall wieder an Euch.
Ich hoffe, der lange Text schreckt Euch nicht vom lesen ab :)


1.Unsere Firma baut in Deutschland einen Teil für ein Exterieur / Auto zusammen. Sobald die Jungs fertig sind, wird der Gegenstand nach Finnland geliefert. Die Rechnung hiefür erhält eine Firma in USA.

2. Die Finnen bauen an diesem Exterieur weiter, senden ebenfalls ihre Rechnung nach Amerika und schicken uns dann das halbfertige Auto wieder zurück.

3. Wir bauen dann wieder an dem Auto weiter diesmal aber Interieur und sobald es fertig ist, versenden wir das Produkt per Luft, Schiff oder wie auch immer nach Amerika und schicken eine Rechnung hinterher.


Mir geht es jetzt darum, wie die Rechnung auszusehen hat und ich die Vorgänge in Datev SKR04 zu erfassen habe.

Mein Lösungsvorschlag:

1. Da Lieferung in die EU und nur Rechnungsstellung nach Amerika, liegt eine innergemeinschaftliche Lieferung nach §4 Nr. 1b i.V.m. §6a vor. Problem: Mir liegt logischerweise keine USt-ID-Nr. des Amerikaners vor. Deswegen kann ich nicht auf das Konto 4125 buchen und zweifle die Sache wieder mächtig an.
Zusätzlicher Gedanke wäre: Obwohl es zwei komplett verschieden Arbeitsvorgänge (Exterieur /Interieur) sind, behandle ich es als einen "Arbeitsschritt" und verfahre wie unten bei 3. und verwende die Ausführdokumente auch für das Exterieur. Konto wäre dann 4120

Fall 2 würde ich bei uns überhaupt nicht efassen, da es ja eine Sache zwischen Finnland und Amerika ist.

3. Da mir ja Beleg über die Verbringung des Autos nach Amerika vorliegen werden, kann ich es als steuerfreie Ausfuhrlieferung §6 behandeln. Konto 4120

Vielen lieben Dank für Eure Zeit und Hilfe im Voraus

Schöne Grüße
Sandra
Hallo Sandra,

wie kommt die Sache in Gang? Schicken die Amis das Teil zum Ausbau zu Euch oder fangt Ihr das Auto mit Einzelteilen bei Null an, gebt das gute Stück nach Finnland, bekommt es zurück und Ihr vollendet?

Beschreib' mal bitte etwas genauer.

Gruß
Gustav
Hallo Gustav,

danke für Deine schnelle Reaktion.

Es soll wie folgt ablaufen:
Wir kaufen in Deutschland Teile, Formen, etc. ein und fangen von Null an es zu bauen, genau.
Dann wird das Teil mit einer von uns beauftragten Spedition nach Finnaland versendet (Die Kosten werden als Nebenkosten mit der Rechnung an Amerika berechnet). Die Finnen bauen dran rum und schicken uns das "Produkt" wieder zurück.
Dann kaufen wir wieder Material in Deutschland ein und bauen weiter.
Ist alles fertig, schicken wir das vollendete Pordukt nach Amerika.
Hallo Sandra,

verzwickte Kiste, aber versuchen wir es mal:

1.) Ihr beginnt mit der Herstellung

Keine umsatzsteuerliche Auswirkung, da noch keine Leistung erbracht wurde.


2.) Das Fahrzeug wird nach Finnland verbracht

Keine umsatzsteuerliche Konsequenzen. Es handelt sich nicht um ein innergemeinschaftliches Verbringen (§ 1a Abs. 2 UStG), da es sich um eine der Art nach vorübergehende Verwendung handelt (vgl. Abschnitt 1a.2 Abs. 10 Nr. 3 UStAE). Ihr müsst Euch also nicht in Finnland anmelden.


3.) Leistung des Finnen

Der Finne erbringt mit seinen Arbeiten allerdings eine Leistung. Die große Frage ist: An wen? Ich gehe mal davon aus, dass zivilrechtlicher Leistungsempfänger der Ami ist, auch wenn das Auto noch nicht endgültig an ihn übergeben wurde. Dazu müsste der Ami die Finnen beauftragt haben. Sehr, sehr wacklige Konstruktion, aber nur so seid Ihr außen vor. Anderenfalls müsste die Rechnung auf Euch lauten, Ihr wäret ggfs. zum Vorsteuerabzug berechtigt (hier in DE oder in FIN, je nachdem, wo der Ort der Leistung belegen wäre). Der Ami wäre nur Zahlender (Entgelt von dritter Seite). Wenn Du zu diesem Einzelaspekt noch Fragen hast, melde Dich noch mal.


4.) Das Auto kommt zurück zu Euch, Ihr vollendet und liefert nach Amerika.

Erst jetzt erhält der Ami Verfügungsmacht. Es kommt zu einer Lieferung an ihn. Bei Vorliegen aller Nachweise: Ausfuhrlieferung, umsatzsteuerfrei in Deutschland nach § 4 Nr. 1 Buchst. a i.V.m. § 6 UStG.


Zur Frage der Verbuchung müssten sich mal die Wissenden (zu denen ich mich insoweit nicht zähle) äußern.

Gruß
Gustav
Bearbeitet: Gustav - 09.06.2011 14:25:56
Hallo Gustav,

vielen lieben Dank für die verständliche Antwort und die §§ zum nachlesen - es hat sofort "klick" gemacht :).

Die Finnen haben von den Amis einen Auftrag erhalten, und senden ihre Rechnung auch nach Amerika. Ich werde mal versuchen, von den Amis eine Bestätigung zu bekommen, dass wir mit der "Finnen-Sache" nichts zu tun haben.

Wenn der an uns übertragene Auftrag komplett eine Ausfuhrlieferung ist, bin ich mir relativ sicher, auf das Konto 4120 im SKR04 buchen zu müssen.
Falls mir das noch jemand bestätigen könnte, wäre es klasse.

Nochmal vielen lieben Dank und schöne Grüße
Sandra
Das Konto würde ich auch nehmen.
Beste Grüße BiBu
super!
Dankeschön
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