GFORM
Berlin, Hybrid, Frankfurt am Main, Leipzig
Im Herbst startet die bundesweite Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.). Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) wird diese Nummer ab dem 1. November stufenweise und ohne vorherigen Antrag an alle wirtschaftlich Tätigen ausgeben, also an natürliche und juristische Personen sowie Personenvereinigungen. Ziel ist die eindeutige Identifizierung im Besteuerungsverfahren.|
Erstellt von (Name) E.R. am 09.09.2024
Geändert: 06.12.2024 15:44:54
Autor:
Petra Hannen
Quelle:
Bundeszentralamt für Steuern, Deutscher Steuerberaterverband
Bild:
Bildagentur PantherMedia / Randolf Berold
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