Entschädigung für Unfallschaden

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Entschädigung für Unfallschaden, Kfz Unfallschaden - Entschädigungsleistung mit oder ohne Umsatzsteuer?
:wink1:  Hallo Zusammen,

wir stehen gerade vor einer Fragestellung, wo wir uns nicht ganz sicher sind, vllt kann/mag der ein oder andere weiterhelfen ;o)

Wir haben von unserer Versicherung eine Wertminderung eines Unfallschadens bekommen, wo das Fahrzeug (zu vor noch) unserem Kunden gehört hat. Dieses Fahrzeug haben wir angekauft, er hat uns dafür eine Rechnung geschrieben (regelbesteuert).

Da wir jetzt von der Versicherung das Geld erhalten haben, geben wir dem Kunden einen Teil davon zurück, da sein Auto (ohne Schaden) mehr Wert gewesen wäre.

unsere Frage:
Ist die Entschädigungsleistung umsatzsteuerneutral, wenn sie aus dem Unfallschaden an den Verkäufer des Fahrzeugs weitergegeben wird?
Oder ist sie umsatzsteuerbar, weil der Verkäufer (ohne den Schaden) uns gleich hätte mehr in Rechnung stellen können? :denk:

Natürlich bin ich auch dran unseren steuerlichen Berater zu Rate zu ziehen. Das ohne Frage. Aber vllt hätte mir vorher schon mal einer ne Gedankenstütze mitgeben können?


Besten Dank schon mal im Voraus.

VG,
Anni
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
:wink1:  Hallo Zusammen,

um kurz meinen aktuellen Stand zu schildern:

Mit unserem steuerlichen Berater sind wir jetzt so verblieben, dass wir die Entschädigungsleistung zum Teil an den Vorbesitzer weiterleiten. Der Betrag welchen wir von der Versicherung als Entschädigung erhalten und welchen wir weiterleiten geht auf das Konto 2742 Versicherungsentschädigungen und Schadenersatzleistungen (SKR03), was sich dann wieder (zum Teil) aufhebt. Da wir den Betrag an den Vorbesitzer weiterleiten, bleibt dieser umsatzsteuerneutral.
Nur nochmal kurz zum Verständnis, der Betrag wird nur weitergeleitet, da der Vorbesitzer den Schaden nicht gehabt hätte, wenn wir diesen nicht auf unserem Hof verursacht hätten. Der Vorbesitzer (Verkäufer) konnte/kann nichts für den Schaden und war unbeteiligt. Das Fahrzeug hätte ohne Unfallschaden natürlich einen höheren Gewinn für den Verkäufer gebracht.

VG,
Anni
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Hallo.

Prinzipiell würde ich auf dem ersten Blick dasselbe behaupten.

Auf dem zweiten Blick komme ich jedoch zu einer anderen Erkenntnis.

Grund:
Ohne Schaden wäre ein höherer Verkaufspreis erziehlt worden, der natürlich um den höheren Anteil auch eine höhere anteilige Umsatzsteuer erziehlt hätte. Selbst bei einer Differenzbesteuerung wäre es mehr gewesen.

Prinzipiell würde ich also behaupten, das eigentlich der Verkäufer den vollständigen Schadenersatz von der Versicherung zu bekommen hat.

Somit würde ich seitens des Verkäufers eigentlich folgendes vermuten;
Verkaufspreis 15000€
an Schadenersatz / Versicherungsleistung 5000€
an Bank 10000€

Natürlich ist die UST zu berücksichtigen. Da jedoch Vetsicherungen nur Netto "ersetzen", würde die UST mMn auf nur 10000€ zu berechnen sein.

Wenn der Verkäufer jedoch 15000€ in Rechnung stellt, dann die UST auf 15000€. Der Schadenersatz gehört mMn in jedem  Fall ausschließlich dem Verkäufer, da er diesen eigentlich sejner Versicherung anmeldet.

Liegr ich falsch?
:wink1: Hallo supertuxer,

Danke für deine Antwort.

Zitat
supertuxer schreibt:
Der Schadenersatz gehört mMn in jedem  Fall ausschließlich dem Verkäufer, da er diesen eigentlich sejner Versicherung anmeldet.

Der Schaden wurde über unsere Versicherung abgewickelt. Wir haben eine Wertminderung für den Schaden abzgl. unserer SB von der Versicherung erhalten.

Ob ihm das ganze Zusteht, steht ja ausser Frage, wir leiten eben einen Teil dieses Betrages weiter.

Zitat
supertuxer schreibt:
Somit würde ich seitens des Verkäufers eigentlich folgendes vermuten;
Verkaufspreis 15000€
an Schadenersatz / Versicherungsleistung 5000€
an Bank 10000€

Der Kaufpreis liegt lt. Rechnung vom Kunden vor. Er hat die Rechnung selbst geschrieben, da das Fahrzeug in seiner Firma war.

Daher braucht man nicht vermuten ;) Der Kaufpreis (wir als Käufer) steht fest. Der Schadenersatz von der Versicherung, welchen wir an den Vorbesitzer weiterleiten steht auch fest.
Die Vorsteuer wurde ordentlich ausgewiesen seitens des Verkäufers.

Zitat
anni2012 schreibt:
Dieses Fahrzeug haben wir angekauft, er hat uns dafür eine Rechnung geschrieben (regelbesteuert).

in meinem Eingangspost bereits erwähnt!

Zitat
supertuxer schreibt:
Selbst bei einer Differenzbesteuerung wäre es mehr gewesen.

das trifft nicht zu! Differenzbesteuerung geht nicht bei einem regelbesteuerten Fahrzeug!

Zitat
supertuxer schreibt:
Liegr ich falsch?

ich weiß nicht.. Vllt. nochmals meine beiden ersten Post lesen?  :denk:

Vielen Dank für deine Antwort. ich werde es mir jedenfalls nochmals durch den Kopf gehen lassen und unseren steuerlichen Berater hierzu nochmals explizit fragen.

VG,
Anni
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Hallo anni.

Ich kann Dir versichern, das ich Deine Posts segr genau gelesen habe.

Zitat
anni2012 schreibt:
ich weiß nicht.. Vllt. nochmals meine beiden ersten Post lesen?  

Zu beurteilen, so Deine Frage aus dem Post, ist ja ob steuerliche Aspekte vorliegen und nicht, ob ihr eine Rechnung habt!

Bei einer möglichen BP würde ich persönlich genau dort ansetzen, was ich geschrieben habe. Denn mMn liegt hier eine Verkürzung vor, da eigentlich die Nettorechnung ohnd Schaden höher und somit auch die UST höher wäre. Dadurch, das nachträglich Zahlungen - gleich azs welchem Grund - fließen, die in direktem Zusammenhang mit dem Erwerb stehen (Nebenleistung folgt der Hauptleistung), sehe ich hier eindeutig steuerbare Leistungen.

Das war, bin ich mir sicher, die eigentliche Frage des Eröffnungsposts. Vielleicht hilft es, die Ursprungsfrage besser zu formulieren, wenn eine andere Antwort erwartet wird.

Also nach meiner Bewertung muss UST fließen (egal ob die Versicherung diese "ersetzt"), da es im Zusammenhang mit dem Kauf zu sehen ist. Es ist nicht plausibel warum sonst "Fremde" einfach so Geld von Euch bekommen. Dafür bedarf es ja auch eines Beleges.

Grüsse
:wink1:  Hallo supertuxer,


Danke für deine Antwort. Diese verstehe ich nun besser.

Zitat
supertuxer schreibt:
Dafür bedarf es ja auch eines Beleges.

das ist klar, ohne Beleg gibt es bei uns auch gar keinen Zahlungsfluss ;)

Zitat
supertuxer schreibt:
............ die in direktem Zusammenhang mit dem Erwerb stehen (Nebenleistung folgt der Hauptleistung), sehe ich hier eindeutig steuerbare Leistungen.

mit diesem Ansatz werde ich unseren steuerlichen Berater nochmals nachfragen, wie er dies sieht und was er dazu meint :)

Danke für deine ausführliche Erklärung zu meinem Sachverhalt.

VG,
Anni
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