Entschädigung für Unfallschaden

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
Entschädigung für Unfallschaden, Kfz Unfallschaden - Entschädigungsleistung mit oder ohne Umsatzsteuer?
:wink1:  Hallo Zusammen,

wir stehen gerade vor einer Fragestellung, wo wir uns nicht ganz sicher sind, vllt kann/mag der ein oder andere weiterhelfen ;o)

Wir haben von unserer Versicherung eine Wertminderung eines Unfallschadens bekommen, wo das Fahrzeug (zu vor noch) unserem Kunden gehört hat. Dieses Fahrzeug haben wir angekauft, er hat uns dafür eine Rechnung geschrieben (regelbesteuert).

Da wir jetzt von der Versicherung das Geld erhalten haben, geben wir dem Kunden einen Teil davon zurück, da sein Auto (ohne Schaden) mehr Wert gewesen wäre.

unsere Frage:
Ist die Entschädigungsleistung umsatzsteuerneutral, wenn sie aus dem Unfallschaden an den Verkäufer des Fahrzeugs weitergegeben wird?
Oder ist sie umsatzsteuerbar, weil der Verkäufer (ohne den Schaden) uns gleich hätte mehr in Rechnung stellen können? :denk:

Natürlich bin ich auch dran unseren steuerlichen Berater zu Rate zu ziehen. Das ohne Frage. Aber vllt hätte mir vorher schon mal einer ne Gedankenstütze mitgeben können?


Besten Dank schon mal im Voraus.

VG,
Anni
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
:wink1:  Hallo Zusammen,

um kurz meinen aktuellen Stand zu schildern:

Mit unserem steuerlichen Berater sind wir jetzt so verblieben, dass wir die Entschädigungsleistung zum Teil an den Vorbesitzer weiterleiten. Der Betrag welchen wir von der Versicherung als Entschädigung erhalten und welchen wir weiterleiten geht auf das Konto 2742 Versicherungsentschädigungen und Schadenersatzleistungen (SKR03), was sich dann wieder (zum Teil) aufhebt. Da wir den Betrag an den Vorbesitzer weiterleiten, bleibt dieser umsatzsteuerneutral.
Nur nochmal kurz zum Verständnis, der Betrag wird nur weitergeleitet, da der Vorbesitzer den Schaden nicht gehabt hätte, wenn wir diesen nicht auf unserem Hof verursacht hätten. Der Vorbesitzer (Verkäufer) konnte/kann nichts für den Schaden und war unbeteiligt. Das Fahrzeug hätte ohne Unfallschaden natürlich einen höheren Gewinn für den Verkäufer gebracht.

VG,
Anni
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
Hallo.

Prinzipiell würde ich auf dem ersten Blick dasselbe behaupten.

Auf dem zweiten Blick komme ich jedoch zu einer anderen Erkenntnis.

Grund:
Ohne Schaden wäre ein höherer Verkaufspreis erziehlt worden, der natürlich um den höheren Anteil auch eine höhere anteilige Umsatzsteuer erziehlt hätte. Selbst bei einer Differenzbesteuerung wäre es mehr gewesen.

Prinzipiell würde ich also behaupten, das eigentlich der Verkäufer den vollständigen Schadenersatz von der Versicherung zu bekommen hat.

Somit würde ich seitens des Verkäufers eigentlich folgendes vermuten;
Verkaufspreis 15000€
an Schadenersatz / Versicherungsleistung 5000€
an Bank 10000€

Natürlich ist die UST zu berücksichtigen. Da jedoch Vetsicherungen nur Netto "ersetzen", würde die UST mMn auf nur 10000€ zu berechnen sein.

Wenn der Verkäufer jedoch 15000€ in Rechnung stellt, dann die UST auf 15000€. Der Schadenersatz gehört mMn in jedem  Fall ausschließlich dem Verkäufer, da er diesen eigentlich sejner Versicherung anmeldet.

Liegr ich falsch?
:wink1: Hallo supertuxer,

Danke für deine Antwort.

Zitat
supertuxer schreibt:
Der Schadenersatz gehört mMn in jedem  Fall ausschließlich dem Verkäufer, da er diesen eigentlich sejner Versicherung anmeldet.

Der Schaden wurde über unsere Versicherung abgewickelt. Wir haben eine Wertminderung für den Schaden abzgl. unserer SB von der Versicherung erhalten.

Ob ihm das ganze Zusteht, steht ja ausser Frage, wir leiten eben einen Teil dieses Betrages weiter.

Zitat
supertuxer schreibt:
Somit würde ich seitens des Verkäufers eigentlich folgendes vermuten;
Verkaufspreis 15000€
an Schadenersatz / Versicherungsleistung 5000€
an Bank 10000€

Der Kaufpreis liegt lt. Rechnung vom Kunden vor. Er hat die Rechnung selbst geschrieben, da das Fahrzeug in seiner Firma war.

Daher braucht man nicht vermuten ;) Der Kaufpreis (wir als Käufer) steht fest. Der Schadenersatz von der Versicherung, welchen wir an den Vorbesitzer weiterleiten steht auch fest.
Die Vorsteuer wurde ordentlich ausgewiesen seitens des Verkäufers.

Zitat
anni2012 schreibt:
Dieses Fahrzeug haben wir angekauft, er hat uns dafür eine Rechnung geschrieben (regelbesteuert).

in meinem Eingangspost bereits erwähnt!

Zitat
supertuxer schreibt:
Selbst bei einer Differenzbesteuerung wäre es mehr gewesen.

das trifft nicht zu! Differenzbesteuerung geht nicht bei einem regelbesteuerten Fahrzeug!

Zitat
supertuxer schreibt:
Liegr ich falsch?

ich weiß nicht.. Vllt. nochmals meine beiden ersten Post lesen?  :denk:

Vielen Dank für deine Antwort. ich werde es mir jedenfalls nochmals durch den Kopf gehen lassen und unseren steuerlichen Berater hierzu nochmals explizit fragen.

VG,
Anni
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
Hallo anni.

Ich kann Dir versichern, das ich Deine Posts segr genau gelesen habe.

Zitat
anni2012 schreibt:
ich weiß nicht.. Vllt. nochmals meine beiden ersten Post lesen?  

Zu beurteilen, so Deine Frage aus dem Post, ist ja ob steuerliche Aspekte vorliegen und nicht, ob ihr eine Rechnung habt!

Bei einer möglichen BP würde ich persönlich genau dort ansetzen, was ich geschrieben habe. Denn mMn liegt hier eine Verkürzung vor, da eigentlich die Nettorechnung ohnd Schaden höher und somit auch die UST höher wäre. Dadurch, das nachträglich Zahlungen - gleich azs welchem Grund - fließen, die in direktem Zusammenhang mit dem Erwerb stehen (Nebenleistung folgt der Hauptleistung), sehe ich hier eindeutig steuerbare Leistungen.

Das war, bin ich mir sicher, die eigentliche Frage des Eröffnungsposts. Vielleicht hilft es, die Ursprungsfrage besser zu formulieren, wenn eine andere Antwort erwartet wird.

Also nach meiner Bewertung muss UST fließen (egal ob die Versicherung diese "ersetzt"), da es im Zusammenhang mit dem Kauf zu sehen ist. Es ist nicht plausibel warum sonst "Fremde" einfach so Geld von Euch bekommen. Dafür bedarf es ja auch eines Beleges.

Grüsse
:wink1:  Hallo supertuxer,


Danke für deine Antwort. Diese verstehe ich nun besser.

Zitat
supertuxer schreibt:
Dafür bedarf es ja auch eines Beleges.

das ist klar, ohne Beleg gibt es bei uns auch gar keinen Zahlungsfluss ;)

Zitat
supertuxer schreibt:
............ die in direktem Zusammenhang mit dem Erwerb stehen (Nebenleistung folgt der Hauptleistung), sehe ich hier eindeutig steuerbare Leistungen.

mit diesem Ansatz werde ich unseren steuerlichen Berater nochmals nachfragen, wie er dies sieht und was er dazu meint :)

Danke für deine ausführliche Erklärung zu meinem Sachverhalt.

VG,
Anni
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
Seiten: 1
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):

News


Arbeitgeber bieten verstärkt Zusatzleistungen neben dem Gehalt an Arbeitgeber bieten verstärkt Zusatzleistungen neben dem Gehalt an Im Wettbewerb um Fachkräfte locken Arbeitgeber verstärkt mit Leistungen, die über das Gehalt hinausgehen. Seit 2019 hat sich die Zahl der ausgeschriebenen Benefits von im Schnitt 3,6 auf 9,6 Zusatzleistungen......

Unternehmen fühlen sich vor allem durch US-Zollpolitik bedroht Unternehmen fühlen sich vor allem durch US-Zollpolitik bedroht Fast 60 % der in einer Studie befragten Unternehmen erwarten nennenswerte finanzielle Einbußen, die durch Zollkonflikte und die unvorhersehbare Politik der aktuellen US-Administration ausgelöst werden.......

Konkretisierung der Voraussetzungen für die Steuerbefreiung bei Ausfuhrlieferungen im Umsatzsteuer-Anwendungserlass Konkretisierung der Voraussetzungen für die Steuerbefreiung bei Ausfuhrlieferungen im Umsatzsteuer-Anwendungserlass Ein Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 01.07.2025 konkretisiert die Regelungen im Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) hinsichtlich des Nachweises von Ausfuhrlieferungen. Denn nur,......


Aktuelle Stellenangebote


Controller (m/w/d) Seit fünf Jahrzehnten steht der Name IMO Oberflächentechnik in Europa für innovative und qualitativ hochwertige galvanische Oberflächen. Als einer der Marktführer in unserer Branche sind wir führend i......

Sachbearbeiter (w/m/d) Finanzbuchhaltung Die Firmengruppe Nagel ist seit über 75 Jahren Vertriebs- und Servicepartner führender Hersteller von Baumaschinen, Industriemaschinen und Baugeräten sowie Werkzeugmaschinen, Werkzeugen und Betriebsei......

Controller (m/w/d) mit Schwerpunkt Bestands- und Kostencontrolling Arbeiten Sie bei RENA mit Spitzenkräften zusammen und treiben Sie mit Ihren Ideen die Weltmärkte in den Branchen Semiconductor, MedTech, Renewable Energy, Glas und Additive Manufacturing voran. Unsere......

(Junior) Bereichscontroller Marketing & Sales (m/w/d) Mewa ist ein wertorientiertes Familienunternehmen und als Dienstleister für das moderne Textil-Management führend in Europa. Unseren Erfolg verdanken wir unseren rund 6.000 Mitarbeitern. Wir wachsen b......

Buchhaltungsfachkraft Debitoren / Accountant (m/w/d) Als einer der bedeutendsten Messeveranstalter der Welt steht die Messe München für faszinierende Erlebnisse und inspirierende Begegnungen. Auf unseren mehr als 90 Fachmessen im In- und Ausland bieten ......

Data Analyst (m/w/d) Die Richard Ditting GmbH & Co. KG ist ein Bauunternehmen mit Sitzen in Rendsburg und Hamburg. Als Generalunternehmer und -übernehmer sowie Projektentwickler gestalten wir den gesamten Lebenszyklus von......

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Planung:
4 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 149,- EUR statt 227,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Controlling:
6 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 189,- EUR statt 286,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS FiBu Paket:

8 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 39,- EUR statt 49,- EUR bei Einzelkauf
Anzeige
Excel-Vorlagen für Controlling und Rechnungswesen

Stellenanzeigen

Kaufmännischer Mitarbeiter (w/m/d) Buchhaltung mit Schwerpunkt Kreditoren
Energie Süd­bayern (ESB) bildet gemeinsam mit den Tochter­unter­nehmen Energienetze Bayern und der ESB Wärme die ESB-Unternehmens­gruppe. Mit rund 450 Mit­arbeiterinnen und Mit­arbeitern, Auszu­bildenden und Trainees stehen wir für leistungs­fähigen Service, flexible Energie­produkte und ... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d) Schwerpunkt Werkscontrolling und Produktkalkulation
Die TPG – The Packaging Group ist ein Firmenverbund international führender Hersteller und Entwickler von hochwertigen Verpackungsmaschinen. Durch den Zusammenschluss der Unternehmen FAWEMA, HDG und WOLF vereint die TPG Traditionsmarken, die über einzigartiges Know-how und eine herausragende Tech... Mehr Infos >>

Data Analyst (m/w/d)
Die Richard Ditting GmbH & Co. KG ist ein Bauunternehmen mit Sitzen in Rendsburg und Hamburg. Als Generalunternehmer und -übernehmer sowie Projektentwickler gestalten wir den gesamten Lebenszyklus von Immobilien. Wir realisieren komplette Quartiere, Ensembles sowie einzelne Wohn- und Geschäftsgeb... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter*in Buchhaltung
Wir sind eines von 84 Instituten und Forschungs­stellen der Max‑Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. Unser Schwerpunkt liegt in der Grundlagen­forschung. Gegenwärtig sind unsere rund 270 Mitarbeiter*innen in vier Abteilungen und zwei Max‑Planck-Forschungs­gruppen aufgeteilt.... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter Buchhaltung (m/w/d) in Voll- oder Teilzeit
Für unsere Buchhaltungsabteilung suchen wir ab sofort einen engagierten Buchhalter (m/w/d), der unser Team verstärkt und einen wichtigen Beitrag zu einer präzisen Finanzbuchführung und einem reibungslosen Rechnungswesen leistet. Du arbeitest sorgfältig, verantwortungsbewusst und eigenstän... Mehr Infos >>

Buchhalter/in (m/w/d)
Zukunftsorientiert, praxisnah, forschungsstark: Im Herzen der Hauptstadt bietet die BHT das größte ingenieurwissenschaftliche Studienangebot in der Region. Unter dem Motto „Studiere Zukunft“ bilden wir in über 70 technischen, natur-, lebens- und wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen mehr al... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter / Buchhalter (w/m/d), z. B. Betriebswirt, Steuerfachwirt (w/m/d)
Die Zech-Unternehmens­gruppe­ wird von der Zech Management als zentralem Dienstleister bei ihrer Ent­wicklung unterstützt: Mit unseren über 450 Mitar­bei­terinnen und Mitar­beitern erbringen wir unterschied­liche Services - vom Rech­nungs­wesen über die IT bis zum Personalwesen. Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter (m/w/d)
Die TPG – The Packaging Group ist ein Firmenverbund international führender Hersteller und Entwickler von hochwertigen Verpackungsmaschinen. Durch den Zusammenschluss der Unternehmen FAWEMA, HDG und WOLF vereint die TPG Traditionsmarken, die über einzigartiges Know-how und eine herausragende Tech... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg       
Die E-Rechnung ist ab 2025 Pflicht: Tipps zur Umsetzung!
Ab 1.1.25 gelten zahlreiche gesetzliche Neuregelungen zur Umsetzung der E-Rechnung im B2B-Bereich. Bei der Umsetzung gibt es aber häufig noch viele Detail- und Praxisfragen. Im Webinar der Haufe Akademie erhalten Sie einen Überblick über alle wesentlichen Neuerungen und Anwendungshinweise zur neuen E-Rechnungspflicht.  Mehr Infos >>

JOB- TIPP

Karriere_290px.png
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>

Software-Tipp

box_E-Rechnungsgenerator_250px.png
Der „E-Rechnungsgenerator“ ist eine einfache Excel-Lösung, mit der sich (GoBD-konform) E-Rechnungen (im ZUGFeRD-Format) erstellen und auch direkt versenden lassen. Preis: 178,50 EUR  Jetzt hier downloaden >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

03_Liquiditaetstool.png
Dieses Excel-Tools bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig.
Mehr Informationen >>

Excel-Finanzplan-Tool PRO für Kapitalgesellschaften

Dieses Excel-Tool ist ein umfangreiches - auch von Nicht-Betriebswirten schnell nutzbares - integriertes Planungstool, welches den Nutzer Schritt-für-Schritt durch alle Einzelplanungen (Absatz- und Umsatz-, Kosten-, Personal-, Investitionsplanung etc.) führt und daraus automatisch Plan-Liquidität (Cashflow), Plan-Bilanz und Plan-GuV-Übersichten für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren erstellt.
Mehr Informationen >>

Vorlage - Formular für Investitionsplanung, Investitionsantrag

PantherMedia_Prakasit-Khuansuwan_400x299.jpg
Dieses Excel-Tool bietet Ihnen Muster-Formulare für die Steuerung von Investitionen/ Anlagenbeschaffungen in einem Unternehmen. Es sind es sind Vorlagen zu Investitionsplanung und Investitionsantrag enthalten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
Ditz_Nachhaltigkeit_ChatGPT.jpg

eBook: Nachhaltigkeit mit ChatGPT

Nachhaltigkeit und KI sind keine Gegensätze, sondern verstärken sich gegenseitig. Für Controller bietet das Buch eine unschätzbare Hilfestellung. Mit einem klaren Bezug zum Controlling bietet es Ihnen die Werkzeuge, um ESG- und CSRD-Anforderungen erfolgreich zu erfüllen und gleichzeitig die Potenziale von künstlicher Intelligenz (KI) wie ChatGPT auszuschöpfen.

Jetzt hier für 8,99 EUR downloaden >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Excel-Tool-Beratung und Erstellung

Kein passendes Excel-Tool dabei?

Balken.jpgGern erstellen wir Ihnen Ihr Excel- Tool nach Ihren Wünschen und Vorgaben. Bitte lassen Sie sich ein Angebot von uns erstellen.