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de Lang schreibt: Danke für die Antwort.
Ist der Kaffee an die Mitarbeiter als Betriebsausgabe absetzbar undwenn ja, wie weißt man den Verbrauch nach.
Ust muss aber keine für den Mitarbeiter-Kaffee abgeführt werden? |
Hallo DeLang, hier mal meine Sicht dazu:
Zur Betriebsausgabe: Der Kaffee wird ganz normal in den Aufwand gebucht und stellt eine "Art" (eigentlich
keine steht nur unter Bewirtung ESTR ) der betrieblichen Bewirtung da. Diese ist immer zu 100% abzugsfähig.
"Keine Bewirtung liegt vor bei 1.
Gewährung von Aufmerksamkeiten in geringem Umfang (wie Kaffee, Tee, Gebäck), z.B. anlässlich betrieblicher Besprechungen, wenn es sich hierbei um eine übliche Geste der Höflichkeit handelt; die Höhe der Aufwendungen ist dabei nicht ausschlaggebend, X Solche Aufwendungen können unbegrenzt als Betriebsausgaben abgezogen werden."
ESTR 4.10 (5)Einen Verbrauch musst du nicht nachweisen ---> GuV (Muss man bei "Toilettenpapier" des Personals auch nicht
) solange sich die Verbräuche im nachvollziebaren Ramen bewegen.
Zur Umsatzsteuer:
"Keine steuerbaren Umsätze sind Aufmerksamkeiten und Leistungen, die überwiegend durch das betriebliche Interesse des Arbeitgebers veranlasst sind (vgl. BFH-Urteil vom 9.7.1998, V R 105/92, BStBl II S. 635). " -----> R 12 UStR 2008 Abs 3