hab mal ne Frage, mache die Buchhaltung in einem Autohaus und haben da aktuell eine Rechnung zu schreiben für einen Leasing-Rückläufer. Dieser hat zu viele Km gefahren und die Differenz wird diesem lt. Vertrag in RE gestellt.
Der ermittelte Betrag für die Mehrgefahrenen Kilometer ist dann in die Vorsteuer mit einzubringen, oder in die Umsatzsteuer?
Wir verwenden den Kontenplan unseres Herstellers im Kfz-Bereich (angelehnt an SKR51)
Danke für eure schnellen und verbindlichen Antworten im Voraus.
MfG
Anni





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