Rückstellung - Brutto vs Netto Methode

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
Rückstellung - Brutto vs Netto Methode
Hallo liebe Forenteilnehmer,

da ich mich gerade mit der Abzinsung von Rückstellungen beschäftige, kam ich zu folgender Frage:

Sind beide Methoden also Brutto und Nettomethode erlaubt?

Ich habe von einen Wirtschaftsprüfer gehört, dass die Netto-Methode nicht mehr erlaubt sein soll. Stimmt das?

In einem aktuellen Buch über Rückstellungen steht auch, dass das IDW die Nettomethode bevorzugt. Nun also die alles entscheidende Frage: Irrt sich mein Buch oder der Prüfer oder allesamt?

Ich hoffe , dass ihr mich erleuchten könnt.

Gruß Reaper
Bearbeitet: Reaper-RWP - 26.10.2011 11:57:17
Wirklich erleuchten kann ich dich nicht, aber hier unter Fachinfo gibts eine allgemeine Einführung.

Ferner hab ich gelesen, daß seit Bilmog die Bruttomethode in der Literatur favorisiert wird, weil bei der Nettomethode ein etwaiger Zinsertrag das Betriebsergebnis erhöht und daher nicht richtig ausgewiesen ist.

Nach der Bruttomethode ist die Differenz zwischen bisherigem Rückstellungsansatz und Erfüllungsbetrag im betrieblichen Aufwand zu erfassen, während in Höhe des Abzinsungsbetrages ein Zinsertrag ensteht.
Nach der Nettomethode wird die Differenz zwischen bisherigem Rückstellungsansatz und Barwert als betrieblicher Aufwand erfasst.

Ob beide Methoden noch zulässig sind weiss ich leider auch nicht :denk: . Jedenfalls habe ich nichts in der Rechstsprechung bzw. in den Veröffentlichungen der Finanzverwaltung gefunden.
Ich persönlich würde aber die Bruttomethode nehmen. Das aber mehr aus Gefühl als aus Wissen.
Hallo,

ich würde auch die Bruttomethode bevorzugen.

Das einzige was der Gesetzgeber ja hierzu erlassen hat im HGB ist, dass der Eträge aus Abzinsungen, und Aufwendungen dazu unter "Zinsen" zu erfassen sind. Und das der Erfüllungsbetrag anzusetzen ist und abzuzinsen ist bei LAufzeit > 1 Jahr.

Ich zitiere den oben verlinkten Artikel vom Portal hier "Wie der abgezinste Rückstellungsbetrag buchhalterisch erfasst werden soll, lässt der Gesetzgeber offen.Nach herrschender Meinung sind zwei Möglichkeiten zur Ersterfassung"

Was ist also die "herrschende Meinung", dass was in einem Bilanzkommentar steht oder IDW veröffentlicht ?

Ich würde erstmal die Rückstellung erfassen wie im Beitrag RW-Portal angelehnte Werte...
Mal ein Beispiel von mir einfach so wie ich es machen würde. Wieso sollte das z.B falsch sein ? :

Aufwand an Rückstellungen 132.000 € (Erfüllungsbetrag)

Danach ergibt sich die Abzinsung 27.000

Rückstellung an sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 27.000 €


Somit stehen jetzt in der Handelsbilanz 105.000 Euro aus der Rückstellung richtig ausgewiesen.

Mein Beispiel entspricht weder der hier vorgestellten Bruttomethode und auch nicht der Nettomethode, aber eher noch der Bruttomethode und entspricht voll dem HGB insbesondere hier dem § 277.

Meine persönlicher Eindruck ist, das hier auch GWG-Regelung oder Zuschussrücklage, Rückstellungen etc. jeder ein bischen macht was er will in der Handelsbilanz oder grad am meisten für richtig gehalten wird. ISt ja auch oft kein Wunder, der Gesetzgeber schweigt sich aus und oft sind auch auch für viele Nichtkapitalgesellschaften die Paragraphgen wie z.B §277 HGB gar nicht gütlig.

Meine Ausbildung zum Bilanzbuchhalter sagt: GWG z.B Sammelpool, etc.  = Ansatz in der Handelsbilanz nicht erlaubt.
Und nu ? Setzt doch eh jedes Unternehmen auch in der Handelsbilanz an.

Das aber nur noch mal mein persönlicher Eindruck ??!

Was sagt Ihr denn zu dem Thema ?

Gruß

Maik
Bearbeitet: sroko - 26.10.2011 20:24:42
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Hallo,

interessante Frage, die ich gern ergänzen würde:

Wie bucht ihr die sich ergebende Zuführung oder Auflösung, die sich allein aus der Veränderung des Zinssatzes oder der kürzeren Restlaufzeit ergibt?

Bei einem gleichbleibenden Zinssatz würde ich ja einmal die Rückstellung einstellen und zu einem Zinssatz abzinsen. Der Abzinsungsbetrag würde bei der Brutto-Methode als Zinsertrag verbucht werden. Was mache ich nun, wenn die Bundesbank den Zinssatz ja immer ändert. Unabhängig davon verändert sich ja die Abzinsung allein durch die Verkürzung der Restlaufzeit. Ich hätte also im nächsten Jahr eine Veränderung meiner Abzinsungsbeträge, die ich ja irgendwie verbuchen muss. Sind das dann außerordentliche Erträge oder Aufwendungen?

Wie macht ihr das?

Gruß, Buchi
Zitat
sroko schreibt:
Meine Ausbildung zum Bilanzbuchhalter sagt: GWG z.B Sammelpool, etc. = Ansatz in der Handelsbilanz nicht erlaubt. Und nu ? Setzt doch eh jedes Unternehmen auch in der Handelsbilanz an.

Das aber nur noch mal mein persönlicher Eindruck ??!

Was sagt Ihr denn zu dem Thema ?

Eine gesetzliche Verankerung des Sammelpostens im HGB wird nicht für erforderlich gehalten, da sich die Handhabung in der handelsrechtlichen Bilanzierungspraxis binnen kürzester Zeit zu einem Grundsatz ordnungsmäßiger Bilanzierung entwickeln werde. (Quelle Bilanzbuchhalter und Controller)


In der Handelsbilanz muss der steuerlichen Regelung nicht gefolgt werden. Andererseits ist sie aus Wesentlichkeitsgründen auch handelsbilanziell akzeptabel.
Man sieht die Vereinfachungen dieses Sammelpostens auch für Zwecke der handelsrechtlichen Rechnungslegung als zulässig an. Man weist dabei ausdrücklich auf § 252 HGB hin.
Beste Grüße BiBu
Hallo,

danke erstmal an eure Feedbacks. Das macht mir irgendwie das Leben nicht leichter  ;)  .

@Buchi

Nach meinen Buch wird das gegen Zinsertrag oder Zinsaufwand gebucht. Also AO erwähne die dort garnicht.

Gruß Reaper
Also habe nochmal bisschen rumgelesen, gegoogelt und mich mit meinem ehemaligen Chef "kurzgeschlossen".
Essenz der ganzen Aktion ist: Beide Methoden sind erlaubt; hat sokro ja auch bereits drauf hingewiesen. Der Gesetzgeber hat sich hier nicht festgelegt, was in der Literatur auch reichlich kritisiert wurde.
Übrigens würde die Nettomethode eine Annäherung an internationale Standarts bewirken. Das war ja gerade der Sinn des BilMoG. Daher frag ich mich, wo der WP seine Auffassung her hat   :?: .

Wenn du googelst findet man zu dem Thema auch reichlich im Internet. Mir persönlich hat diese  Zusammenfassung am besten gefallen.

An deiner Stelle würde ich einfach die Variante wählen, die für dich geeigneter ist. Formal falsch wird deine Verbuchung weder mit der Netto- noch mit der Bruttomethode.

Vielleicht macht dir das nun das Leben leichter  ;) . Ich persönlich finde ja die jetzt nötige Rumrechnerei bezgl. der Rückstellungen viel schlimmer als das Verbuchen; ich begreife das irgendwie nicht wirklich  :cry: .

Mfg

Aza
Bearbeitet: Aza - 27.10.2011 16:47:50
Seiten: 1
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):

News


Gehaltsreport: 80.000 Euro Jahreseinkommen reichen für die Top 10 % Gehaltsreport: 80.000 Euro Jahreseinkommen reichen für die Top 10 % Das Gehalt ist bei der Jobentscheidung oftmals der wichtigste Faktor. Mit Daten des Gehaltsreports 2025 hat The Stepstone Group jetzt analysiert, ab welchem Einkommen Vollzeitbeschäftigte in Deutschland......

Organschaft und atypisch stille Beteiligung Organschaft und atypisch stille Beteiligung Eine atypisch stille Beteiligung an der Organgesellschaft steht der Anerkennung einer ertragsteuerrechtlichen Organschaft grundsätzlich nicht entgegen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom......

„AI Office of the CFO“: Payhawk automatisiert Finanzprozesse mit KI „AI Office of the CFO“: Payhawk automatisiert Finanzprozesse mit KI Payhawk hat heute die Einführung von „AI Office of the CFO“ bekannt gegeben – einer Suite spezialisierter KI-Agenten, welche die Produktivität von Finanzteams drastisch steigern und zeitgleich eine vollständige......


Aktuelle Stellenangebote


Steuerfachangestellte (m/w/d) Seit 2013 bin ich selbständiger Steuerberater. Unser Büro befindet sich im Hamburger Stadtzentrum in der Nähe der Laeiszhalle. Der Tätigkeitsschwerpunkt meines Teams liegt insbesondere in der national......

Leitung Business Controlling (m/w/d) Zu den Hekatron Unternehmen gehören inzwischen über 1.000 engagierte und ambitionierte Mitarbeitende. Ihr gemeinsames Ziel: Menschen die Sicherheit zu geben, dass sie im Brandfall geschützt sind. Dies......

Junior-Controller (m/w/d) Wir sind Protina, ein unab­hängiges und mittel­ständisches Familien­unter­nehmen in dritter Generation. Wir stehen seit über 100 Jahren für hochwertige organische Mineralstoff­verbindungen und Gesundh......

Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter (w/m/d) Finanzbuchhaltung / Schwerpunkt Drittmittel und Fördermittel (Vollzeit / Teilzeit) Das Georg-Speyer-Haus in Frankfurt am Main ist eine private Stiftung mit großer Tradition in der deutschen biomedi­zinischen Wissen­schaft. Es befasst sich mit Krebsfor­schung. Es ist dem Gelände der ......

Controller (m/w/d) Sie suchen einen erfüllenden Job, der 365 mal im Jahr Sinn ergibt? Bewerben Sie sich bei der NGD! Erziehen – Fördern – Pflegen – Heilen … Mit rund 70-jähriger Erfahrung im sozialen Dienstleistungsbere......

Gehaltsbuchhalter*in Wir suchen Persönlichkeiten mit großer Begeisterung für die Payroll. Sie können sich gut organisieren und suchen eine verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Aufgabe in einem modernen Sende­unterne......

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie als StudentIn oder Auszubildene(r) Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de zum Vorzugspreis von 39,- EUR für 2 Jahre. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge, ausgewählte sonst kostenpflichtige Excel-Vorlagen. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Weitere Informationen zum Ausbildungspaket >>
Anzeige
Excel-Vorlagen für Controlling und Rechnungswesen

Stellenanzeigen

Controller (w/m/d) Supply Chain Finance
Techtronic Industries ist weltweit führend in der Herstellung und im Vertrieb von hochwertigen Elektrowerkzeugen für den DIY-Markt und den Profieinsatz sowie von Gartengeräten. Ein strategischer Fokus auf leistungsstarke Marken, innovative Produkte und außergewöhnliche Menschen bestimmt unseren E... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Techtronic Industries ist weltweit führend in der Herstellung und im Vertrieb von hochwertigen Elektrowerkzeugen für den DIY-Markt und den Profieinsatz sowie von Gartengeräten. Ein strategischer Fokus auf leistungsstarke Marken, innovative Produkte und außergewöhnliche Menschen bestimmt unseren E... Mehr Infos >>

Finanzprüfer*in (w/m/d)
Die Stadt Weinheim mit rund 45.000 Einwohner*innen ist inner­halb der Metropol­region Rhein-Neckar ein beliebter Wohnort mit großem Bildungs-, Sport- und Kultur­angebot. Wir als Beschäftigte (ca. 800) der Stadt­verwaltung wollen unsere Stadt Tag für Tag weiter­entwickeln. Wenn Sie Teil un... Mehr Infos >>

Teamlead Finance & Accounting (m/w/d)
Was als Zusammenschluss bedeutender Getränkehändler und Logistiker begann, hat sich nun zu einem starken Unternehmen entwickelt. Egal ob Berufseinsteiger, Berufserfahrener, Quereinsteiger, Schüler oder Student, der Unternehmenserfolg von Splendid Drinks hat rund 1.400 Gesichter – Menschen, die si... Mehr Infos >>

Kaufmann / Kauffrau (w/m/d) als Bilanzbuchhalter / Steuerfachwirt (w/m/d)
Die Energie Südbayern (ESB) bildet ge­mein­sam mit den Tochter­unter­nehmen Energie­netze Bayern und der ESB Wärme die ESB-Unter­nehmens­gruppe. Mit rund 450 Mit­arbeite­rinnen und Mit­arbeitern, Aus­zu­bil­den­den und Trainees stehen wir für leistungs­fähigen Service, flexible Energie­pr... Mehr Infos >>

(Senior) Accountant / Finanzbuchhalter (m/w/d)
Die Vidal MMI Germany GmbH (Vidal MMI) ist ein E-Health-Unternehmen, welches medienübergreifende Arzneimittelinformationssysteme und IT-Lösungen für Ärzte, Kliniken und Apotheken sowie weitere Leistungserbringer im Gesundheitswesen erstellt. Mehr Infos >>

Kaufmännischer Leiter (m/w/d)
Sie übernehmen als kaufmännischer Leiter (m/w/d) die Verantwortung für die Führung Ihres Teams und unterstützen den Geschäftsführer der Lorenz GmbH & Co. KG bei allen betriebswirtschaftlichen Fragen zur Steuerung des Unternehmens. Fachlich berichten Sie an die in München ansässige BRUNATA... Mehr Infos >>

Buchhalter/-in (m/w/d) im Bau-, Projekt- und technischen Gebäudemanagement
Das Globana Village am Flughafen Leipzig/Halle besteht aus dem „Fashion-Campus“ um das MMC Mitteldeutsches Mode Center, welches mit über 200 Showrooms namhafter Modemarken und seinen Modemessen die zentrale Distributions- und Beschaffungsplattform für die Modeindustrie und den Modefachhandel in d... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg       
Die E-Rechnung ist ab 2025 Pflicht: Tipps zur Umsetzung!
Ab 1.1.25 gelten zahlreiche gesetzliche Neuregelungen zur Umsetzung der E-Rechnung im B2B-Bereich. Bei der Umsetzung gibt es aber häufig noch viele Detail- und Praxisfragen. Im Webinar der Haufe Akademie erhalten Sie einen Überblick über alle wesentlichen Neuerungen und Anwendungshinweise zur neuen E-Rechnungspflicht.  Mehr Infos >>

JOB- TIPP

Karriere_290px.png
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>

Excel-Vorlage für Angebotsvergleich

Angebotsvergleich Excel 290px.jpg
Formelgestützte Ermittlung des "besten" Angebots durch Gegenüberstellung der Angebotskonditionen verschiedener Anbieter. Das Excel-Tool bietet einen quantitativen und einen qualitativen Angebotsvergleich, in dem zunächst der Anbieter mit dem günstigsten Bezugspreis und anschließend nach bestimmten Bewertungskriterien der "beste" Lieferant ermittelt wird.

Jetzt hier für 25,- EUR downloaden >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel-Tool Unternehmensbewertung (Valuation Box)

Die „Valuation Box“ von Fimovi beinhaltet drei verschiedene, unabhängig voneinander verwendbare Excel-Vorlagen zur einfachen und schnellen Unternehmensbewertung. Dabei werden die Verfahren die Discounted Cashflow Methode (DCF), Venture Capital Methoden und First Chicago Methode.
Mehr Informationen >>

Break Even Analyse

BreakEven.png
Nach Eingabe der Fixkosten, der variablen Stückkosten und des Verkaufspreises wird die Break-Even-Menge sowie für alternative Absatzmengen die Kosten-, Erlös- und Gewinnwerte ermittelt. Für die tabellarische Lösung kann durch die Eingabe der Schrittweite frei festgelegt werden, für welche Absatzmengen die jeweiligen Kosten und Erlöse dargestellt werden sollen.
Mehr Informationen >>

RS Liquiditätsplanung L (Excel-Tool)

Liquiditätsplan.png
Es handelt sich hierbei um ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen sind auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorhanden. Auswertungen erfolgen in der Jahresplanung mit monatlichen Werten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
Ditz_Nachhaltigkeit_ChatGPT.jpg

eBook: Nachhaltigkeit mit ChatGPT

Nachhaltigkeit und KI sind keine Gegensätze, sondern verstärken sich gegenseitig. Für Controller bietet das Buch eine unschätzbare Hilfestellung. Mit einem klaren Bezug zum Controlling bietet es Ihnen die Werkzeuge, um ESG- und CSRD-Anforderungen erfolgreich zu erfüllen und gleichzeitig die Potenziale von künstlicher Intelligenz (KI) wie ChatGPT auszuschöpfen.

Jetzt hier für 8,99 EUR downloaden >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Ihre Werbung auf RWP

Werbung Controlling-Portal.jpg
Ihre Werbung hier ab 200 EUR
im Monat
 
Werben Sie zielgruppenorientiert – werben Sie auf www.Rechnungswesen-Portal.de! Nährere Informationen erhalten Sie hier >>