Abziehbare Vorsteuer wurde in der Bilanz als sonstiger Vermögensgegenstand einer Kleinunternehmer-GmbH ausgewiesen

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Abziehbare Vorsteuer wurde in der Bilanz als sonstiger Vermögensgegenstand einer Kleinunternehmer-GmbH ausgewiesen, Ist das richtig oder wurde irrtümlich von einem Nicht-Kleinunternehmer-Status ausgegangen?
Ich bin davon ausgegangen, dass wenn eine GmbH Kleinunternehmer ist, sie keine Vorsteuer erstattet bekommt. D.h. sie damit auch keine Forderung ggü. dem FA hat und demnach die Vorsteuer auch nicht auf der Bilanz unter Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände aufgeführt wird.
dann wurde ggf. falsch gebucht!
Oder wie wurden die Einnahmen und Ausgaben gebucht? Sachkonten ansehen und/oder Buchhalter fragen!
> Oder wie wurden die Einnahmen und Ausgaben gebucht?

Ausgaben wurden wie bei einem Nicht-Kleinunternehmer gebucht, also die Vorsteuer getrennt. Denke, dass diese Forderung einfach im Folgejahr ausgebucht/korrigiert werden muss.
Kann falsch gebucht worden sein. Oder es wurde absichtlich getan, weil auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet werden soll / muss. Also erstmal auf das Vorjahr gucken, ob 22.000 Umsatz erreicht worden sind. Sonst den Buchhalter fragen. Gibt es denn auch Umsatzbuchungen?

Sanity
Als Kleinunternehmer ohne Vorsteuerabzugsberechtigung bucht man nur den Bruttobetrag auf das Aufwandskonto. Also kein Steuerschlüssel in der Buchung. Wie man das am Besten handhaben kann, hängt von der verwendeten Software ab. Theoretisch könnte man die Vorsteuer einfach auf ein Aufwandskonto buchen am Jahresende, hat aber dann keine Trennung mehr nach einzelnen Kostenpositionen. Bei Bilanzierern sicherlich keine korrekte Buchhaltung, bei EÜR eventuell verschmerzbar.

Ich würde die Vorsteuer dann entweder auf den grössten Posten umbuchen (z.B. Einkauf) oder prozentual nach Kontenklassen (3/4 für SKR03).
Aber Transparenz sieht anders aus, wenn die Vorsteuer aus Telefon beim Einkauf landet oder umgekehrt.  ;)
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