UST-ID des Rechnungsempfängers oder der Betriebsstätte

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UST-ID des Rechnungsempfängers oder der Betriebsstätte
Hallo zusammen,

bei folgendem Sachverhalt habe ich gerade ein wenig Probleme:

U1 mit deutscher UST ID verkauft an U2 mit deutscher UST ID. Ware wird von U1 an einen dritten in AT geliefert.
Der Sachverhalt wurde von U1 als inländischer Umsatz betrachtet und somit mit deutscher Umsatzsteuer berechnet.

U2 akzeptiert die Rechnung nicht und möchte eine korrigierte Rechnung haben, unter Angabe einer UST-ID aus AT, da die Firma dort eine Betriebsstätte hat - Bescheinigung liegt vor.

Darf U2 verlangen das wir ihn als Rechnungsempfänger nehmen aber die UST ID der Betriebsstätte in AT  angeben oder muss die Betriebsstätte dann Rechnungsempfänger sein?
Ich gehe davon aus, dass der "dritte in AT" nicht die Betriebsstätte des U2 ist, sondern es sich um einen U3 handelt. Somit liegt ein Reihengeschäft vor, bei dem geprüft werden muss, welchem Glied der Kette die Warenbewegung zugerechnet wird (§ 3 Abs. 6a UStG).

Da U1 die Ware befördert bzw. versandt hat, ist die Warenbewegung seiner Lieferung zuzuordnen. Der Gegenstand gelangt dabei ins übrige Gemeinschaftsgebiet. Diese innergemeinschaftliche Lieferung U1 an U2 ist bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen steuerfrei. Wohin die Rechnung geschickt wird, ist egal. Sie kann auch an eine inländische Adresse des U2 versandt werden. Entscheidend für die Steuerfreiheit ist der Warenweg, nicht der Rechnungsweg. Hinreichende Beweisvorsorge sollte getroffen werden, insbesondere Abfrage der Gültigkeit der AT-UID des U2.
Zitat
gustav schreibt:
Hinreichende Beweisvorsorge sollte getroffen werden, insbesondere Abfrage der Gültigkeit der AT-UID des U2.


Wozu benötigt U1 die österreichische UstD-Nr von U2, wenn er an einen dritten UN in AT liefert?  Die Vorlage der  AT-UID von U2, wenn die Liefrung nicht an die Betriebsstätte von U2 geht,  ändert an der  Umsatzsteuerpflict der Lieferung nichts.
Gern helfe ich Dir auf die Sprünge.

Zitat
Macaslaut schreibt:
Wozu benötigt U1 die österreichische UstD-Nr von U2, wenn er an einen dritten UN in AT liefert?

Umsatzsteuerlich liefert U1 nicht an den Dritten, sondern an U2. Es handelt sich um ein Reihengeschäft, das aus zwei Teillieferungen besteht (U1 an U2 und U2 an den Dritten). Die Ware gelangt aus DEU nach AUT, die Warenbewegung ist der Lieferung U1 an U2 zuzuordnen. Diese Lieferung ist bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen bei U1 als innergemeinschaftliche steuerfrei.

Die Warenbewegung endet in Österreich, wo U2 als Empfänger der bewegten Lieferung einen innergemeinschaftlichen Erwerb versteuern muss. Verwendet U2 nicht seine österreichische UID, sondern bspw. eine deutsche, muss er zusätzlich Erwerbsteuer in Deutschland entrichten (vgl. Artikel 3 Abs. 8 Satz 2 des Anhangs (Binnenmarkt) zum österreichischen UStG). Die österreichische Regelung entspricht dem deutschen § 3d Satz 2 UStG.
Hallo,
hier wird mal ein Musterfall zum Verständnis gemacht:
1.) Reihengeschäft U1 (Deutschland) -> U2 (deutsche USt-IdNr) -> IT (Italien)
2.) Tatsächlicher Warenweg von Deutschland nach Italien
5.) U1 beauftragt den Transport
Lösung:
Bei diesem Reihengeschäft gibt es 2 Lieferungen, und zwar Lieferung 1 (U1 an Abnehmer U2) und Lieferung 2 (U2 an Abnehmer It).
Hier soll nur die Ausgangsrechnung des U1 betrachtet werden.
Es muss eine Zuordnung der warenbewegten Lieferung (sogenannte "Beförderungs-/Versendungslieferung") erfolgen.
Die erste Lieferung (U1 an U2) ist die warenbewegte Lieferung gemäß Abschn. 3.14 Abs. 8 USt-Anwendungserlass.
Der Ort bestimmt sich für diese erste Lieferung folglich nach § 3 Abs. 6 UStG und liegt bei Beginn des Transports in DE.
Diese erste Lieferung ist steuerbar in DE gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG. Es ist § 6a UStG (innergem. Lieferung zu prüfen).
Beim § 6a ist im Abs. 1 insbesondere die Nr. 4 NICHT erfüllt, da Umsatzort (Transportbeginn) in DE und U2 keine andere USt-IdNr als des Landes, wo der Transportbeginn (DE) war, sondern eine deutsche USt-IdNr verwendet. Der Umsatz des U1 ist somit steuerpflichtig in DE
Folge: U1 muss mit deutscher USt fakturieren.
Zitat
karin999 schreibt:
Beim § 6a ist im Abs. 1 insbesondere die Nr. 4 NICHT erfüllt, da Umsatzort (Transportbeginn) in DE und U2 keine andere USt-IdNr als des Landes

Lies den Sachverhalt genauer:

Zitat
Xfc29 schreibt:
U2 akzeptiert die Rechnung nicht und möchte eine korrigierte Rechnung haben, unter Angabe einer UST-ID aus AT, da die Firma dort eine Betriebsstätte hat - Bescheinigung liegt vor.
Was heißt Bescheinigung liegt vor ? Auszug aus Schulungsunterlagen:
Zur Rechtssicherheit sollte eine >>>qualifizierte <<< Bestätigung der ausländischen USt-IdNr im Internet beim Bundeszentralamt für Steuern eingeholt werden. Auszug aus Abschn. 18e.1 Abs. 4 USt-Anwendungserlass: "Im Rahmen der qualifizierten Bestätigungsanfrage werden zusätzlich zu der zu überprüfenden USt-IdNr der Name und die Anschrift des Inhabers der ausländischen USt-IdNr. überprüft. Das BZSt teilt in diesem Fall detailliert mit, inwieweit die angefragten Angaben von dem EU-Mitgliedstaat, der die USt-IdN. erteilt hat, als zutreffend gemeldet werden. Die Informationen beziehen sich jeweils auf USt-IdNr/Name/Ort/Postleitzahl/Straße des ausländischen Leistungsempfängers." Hier der Internetlink:  https://evatr.bff-online.de/eVatR/
Zum Nachweis braucht man zusätzlich eine Gelangensbestätigung bzw. ähnliche Nachweise, dass die Ware von DE in ein anderes EU-Land gelangt ist (siehe Abschn. 6a.2 fortfolgend USt-Anwendungserlass).
Für einen vernünftigen strukturierten Austausch ist es von Vorteil, sich nicht mit einem neuen Sachverhalt an ein bereits bestehendes Thema dranzuhängen. Macaslauts Aussage bezog sich auf den Eingangssachverhalt in #1.
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