bei folgendem Sachverhalt habe ich gerade ein wenig Probleme:
U1 mit deutscher UST ID verkauft an U2 mit deutscher UST ID. Ware wird von U1 an einen dritten in AT geliefert.
Der Sachverhalt wurde von U1 als inländischer Umsatz betrachtet und somit mit deutscher Umsatzsteuer berechnet.
U2 akzeptiert die Rechnung nicht und möchte eine korrigierte Rechnung haben, unter Angabe einer UST-ID aus AT, da die Firma dort eine Betriebsstätte hat - Bescheinigung liegt vor.
Darf U2 verlangen das wir ihn als Rechnungsempfänger nehmen aber die UST ID der Betriebsstätte in AT angeben oder muss die Betriebsstätte dann Rechnungsempfänger sein?