UST-ID des Rechnungsempfängers oder der Betriebsstätte

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
UST-ID des Rechnungsempfängers oder der Betriebsstätte
Hallo zusammen,

bei folgendem Sachverhalt habe ich gerade ein wenig Probleme:

U1 mit deutscher UST ID verkauft an U2 mit deutscher UST ID. Ware wird von U1 an einen dritten in AT geliefert.
Der Sachverhalt wurde von U1 als inländischer Umsatz betrachtet und somit mit deutscher Umsatzsteuer berechnet.

U2 akzeptiert die Rechnung nicht und möchte eine korrigierte Rechnung haben, unter Angabe einer UST-ID aus AT, da die Firma dort eine Betriebsstätte hat - Bescheinigung liegt vor.

Darf U2 verlangen das wir ihn als Rechnungsempfänger nehmen aber die UST ID der Betriebsstätte in AT  angeben oder muss die Betriebsstätte dann Rechnungsempfänger sein?
Ich gehe davon aus, dass der "dritte in AT" nicht die Betriebsstätte des U2 ist, sondern es sich um einen U3 handelt. Somit liegt ein Reihengeschäft vor, bei dem geprüft werden muss, welchem Glied der Kette die Warenbewegung zugerechnet wird (§ 3 Abs. 6a UStG).

Da U1 die Ware befördert bzw. versandt hat, ist die Warenbewegung seiner Lieferung zuzuordnen. Der Gegenstand gelangt dabei ins übrige Gemeinschaftsgebiet. Diese innergemeinschaftliche Lieferung U1 an U2 ist bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen steuerfrei. Wohin die Rechnung geschickt wird, ist egal. Sie kann auch an eine inländische Adresse des U2 versandt werden. Entscheidend für die Steuerfreiheit ist der Warenweg, nicht der Rechnungsweg. Hinreichende Beweisvorsorge sollte getroffen werden, insbesondere Abfrage der Gültigkeit der AT-UID des U2.
Zitat
gustav schreibt:
Hinreichende Beweisvorsorge sollte getroffen werden, insbesondere Abfrage der Gültigkeit der AT-UID des U2.


Wozu benötigt U1 die österreichische UstD-Nr von U2, wenn er an einen dritten UN in AT liefert?  Die Vorlage der  AT-UID von U2, wenn die Liefrung nicht an die Betriebsstätte von U2 geht,  ändert an der  Umsatzsteuerpflict der Lieferung nichts.
Gern helfe ich Dir auf die Sprünge.

Zitat
Macaslaut schreibt:
Wozu benötigt U1 die österreichische UstD-Nr von U2, wenn er an einen dritten UN in AT liefert?

Umsatzsteuerlich liefert U1 nicht an den Dritten, sondern an U2. Es handelt sich um ein Reihengeschäft, das aus zwei Teillieferungen besteht (U1 an U2 und U2 an den Dritten). Die Ware gelangt aus DEU nach AUT, die Warenbewegung ist der Lieferung U1 an U2 zuzuordnen. Diese Lieferung ist bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen bei U1 als innergemeinschaftliche steuerfrei.

Die Warenbewegung endet in Österreich, wo U2 als Empfänger der bewegten Lieferung einen innergemeinschaftlichen Erwerb versteuern muss. Verwendet U2 nicht seine österreichische UID, sondern bspw. eine deutsche, muss er zusätzlich Erwerbsteuer in Deutschland entrichten (vgl. Artikel 3 Abs. 8 Satz 2 des Anhangs (Binnenmarkt) zum österreichischen UStG). Die österreichische Regelung entspricht dem deutschen § 3d Satz 2 UStG.
Hallo,
hier wird mal ein Musterfall zum Verständnis gemacht:
1.) Reihengeschäft U1 (Deutschland) -> U2 (deutsche USt-IdNr) -> IT (Italien)
2.) Tatsächlicher Warenweg von Deutschland nach Italien
5.) U1 beauftragt den Transport
Lösung:
Bei diesem Reihengeschäft gibt es 2 Lieferungen, und zwar Lieferung 1 (U1 an Abnehmer U2) und Lieferung 2 (U2 an Abnehmer It).
Hier soll nur die Ausgangsrechnung des U1 betrachtet werden.
Es muss eine Zuordnung der warenbewegten Lieferung (sogenannte "Beförderungs-/Versendungslieferung") erfolgen.
Die erste Lieferung (U1 an U2) ist die warenbewegte Lieferung gemäß Abschn. 3.14 Abs. 8 USt-Anwendungserlass.
Der Ort bestimmt sich für diese erste Lieferung folglich nach § 3 Abs. 6 UStG und liegt bei Beginn des Transports in DE.
Diese erste Lieferung ist steuerbar in DE gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG. Es ist § 6a UStG (innergem. Lieferung zu prüfen).
Beim § 6a ist im Abs. 1 insbesondere die Nr. 4 NICHT erfüllt, da Umsatzort (Transportbeginn) in DE und U2 keine andere USt-IdNr als des Landes, wo der Transportbeginn (DE) war, sondern eine deutsche USt-IdNr verwendet. Der Umsatz des U1 ist somit steuerpflichtig in DE
Folge: U1 muss mit deutscher USt fakturieren.
Zitat
karin999 schreibt:
Beim § 6a ist im Abs. 1 insbesondere die Nr. 4 NICHT erfüllt, da Umsatzort (Transportbeginn) in DE und U2 keine andere USt-IdNr als des Landes

Lies den Sachverhalt genauer:

Zitat
Xfc29 schreibt:
U2 akzeptiert die Rechnung nicht und möchte eine korrigierte Rechnung haben, unter Angabe einer UST-ID aus AT, da die Firma dort eine Betriebsstätte hat - Bescheinigung liegt vor.
Was heißt Bescheinigung liegt vor ? Auszug aus Schulungsunterlagen:
Zur Rechtssicherheit sollte eine >>>qualifizierte <<< Bestätigung der ausländischen USt-IdNr im Internet beim Bundeszentralamt für Steuern eingeholt werden. Auszug aus Abschn. 18e.1 Abs. 4 USt-Anwendungserlass: "Im Rahmen der qualifizierten Bestätigungsanfrage werden zusätzlich zu der zu überprüfenden USt-IdNr der Name und die Anschrift des Inhabers der ausländischen USt-IdNr. überprüft. Das BZSt teilt in diesem Fall detailliert mit, inwieweit die angefragten Angaben von dem EU-Mitgliedstaat, der die USt-IdN. erteilt hat, als zutreffend gemeldet werden. Die Informationen beziehen sich jeweils auf USt-IdNr/Name/Ort/Postleitzahl/Straße des ausländischen Leistungsempfängers." Hier der Internetlink:  https://evatr.bff-online.de/eVatR/
Zum Nachweis braucht man zusätzlich eine Gelangensbestätigung bzw. ähnliche Nachweise, dass die Ware von DE in ein anderes EU-Land gelangt ist (siehe Abschn. 6a.2 fortfolgend USt-Anwendungserlass).
Für einen vernünftigen strukturierten Austausch ist es von Vorteil, sich nicht mit einem neuen Sachverhalt an ein bereits bestehendes Thema dranzuhängen. Macaslauts Aussage bezog sich auf den Eingangssachverhalt in #1.
Seiten: 1
Antworten

News


Unterschiedliche Zinssätze für Aussetzungs- und Nachzahlungszinsen verfassungsrechtlich zweifelhaft Unterschiedliche Zinssätze für Aussetzungs- und Nachzahlungszinsen verfassungsrechtlich zweifelhaft An der unterschiedlichen Höhe des Zinssatzes für Aussetzungszinsen und Nachzahlungszinsen bestehen ernstliche Zweifel. Dies hat der 4. Senat des Finanzgerichts Köln mit seinem heute veröffentlichten Beschluss......

Künstliche Intelligenz (KI) rückt zunehmend in den Fokus der Aufsichtsräte Künstliche Intelligenz (KI) rückt zunehmend in den Fokus der Aufsichtsräte Fast 60 Prozent der Vorstände und Aufsichtsräte haben nach eigener Einschätzung nur wenig oder gar keine Kenntnisse über Künstliche Intelligenz oder Erfahrungen mit KI, immerhin 40 Prozent beschreiben......

Wachstumsbooster vom Kabinett beschlossen: Planungssicherheit und Anreize für private Investitionen Wachstumsbooster vom Kabinett beschlossen: Planungssicherheit und Anreize für private Investitionen Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 04.06.25 den Entwurf des Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm für den Wirtschaftsstandort Deutschland beschlossen. Es sieht wesentliche ......


Aktuelle Stellenangebote


Bilanzbuchhaltung (m/w/d) Die Augsburger Lehmbaugruppe ist seit fast 40 Jahren ein etabliertes, mittelständisches Sozialunternehmen, das sich der Entwicklung von Lösungen, Produkten und Dienstleistungen widmet, um gesellschaft......

Mitarbeiter (m/w/d) Finance Die SATA GmbH & Co. KG nimmt weltweit eine führende Position im Bereich der Nasslackiertechnologien und Nasslackapplikation ein und beliefert neben Deutschland Vertriebspartner in rund 100 Ländern wel......

Stellvertretende Leitung Finanzbuchhaltung (m/w/d) Seit Generationen kümmern wir uns um die Erfassung und Abrechnung von Heizenergie, Wasser und Strom in den verschiedensten Immobilienarten. Dank unserer digitalen Messtechniken können wir Kunden und K......

Bilanzbuchhalter (m/w/d) in Vollzeit Wir für hier! Dieser Grundsatz ist für uns mehr als ein Slogan – er ist unser täglicher Antrieb. Als zukunftsorientiertes Stadtwerk wollen wir die Energiewende und Digitalisierung vor Ort aktiv gestalten.......

Financial Controller: Germany & Netherlands Our number one philosophy is Our people. Flight Centre Travel Group's promise is to provide an environment with equality of respect, dignity and opportunity for all our employees. We value an incl......

Expert:in Finanzbuchhaltung, Reporting & Controlling (m/w/d) Authentisch, lebendig, unbürokratisch, eine Menge Know-how, klima- und familienfreundlich – das sind wir, das ist FSM! Seit 6 Jahren arbeiten wir in selbstorganisierten Teams ohne Führungskräfte und s......

Tipp der Woche

RWP Newsletter :
Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
zur Eintragung >>
Anzeige
Excel-Vorlage: RS Controlling System

Stellenanzeigen

Buchhalter:in (m/w/d)
Wir sind seit über 35 Jahren ein in Frankfurt ansässiges Immobilienunternehmen und investieren und verwalten unseren eigenen Immobilienbestand. Wir suchen zum baldigen Eintritt eine:n Buchhalter:in (m/w/d). Sie verfügen über eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung und haben Erfahrung... Mehr Infos >>

Referent (m/w/d) Konzernabschluss
Diakoneo ist eines der größten Gesundheits- und Sozial­unternehmen in Deutschland. Als international vernetztes diakonisches Unter­nehmen in Süddeutsch­land begleitet Diakoneo Menschen, die in ihren Lebens­situationen verlässliche Unter­stützung suchen. Mit rund 10.000 Mitarbeitenden in über 200 ... Mehr Infos >>

Experte Konzernbilanzierung & Financial Reporting (d/m/w)
Die VR Smart Finanz AG zählt zur DZ BANK Gruppe und damit zu den Eckpfeilern des Allfinanzangebotes der Genossenschaftlichen FinanzGruppe. In Deiner Rolle als Experte:in für Konzernbilanzierung und Financial Reporting bist Du Teil eines Teams, dass die Erstellung der monatlichen Einzel- und Konze... Mehr Infos >>

Stellvertretende Leitung Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Seit Generationen kümmern wir uns um die Erfassung und Abrechnung von Heizenergie, Wasser und Strom in den verschiedensten Immobilienarten. Dank unserer digitalen Messtechniken können wir Kunden und Kundinnen verlässliche Daten über ihren Energieverbrauch zur Verfügung stellen und machen damit Ei... Mehr Infos >>

Kreditsachbearbeiter für das Immobiliencenter (m/w/d)
Als Tochterunternehmen der Frankfurter Sparkasse und Mitglied der Landesbank Hessen-Thüringen bieten wir von der 1822direkt innovative Direktbankdienstleistungen mit herausragendem Service und attraktiven Konditionen. Unsere Mission seit der Gründung 1996: Kundenorientierung und Qualität auf höch... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter*in
Das Max-Planck-Institut für Gravitationsphysik (Albert-Einstein-Institut) ist die weltweit größte Forschungs­einrichtung zur Allgemeinen Relativitäts­theorie und darüber hinausgehenden Themen. Das Institut befindet sich in Potsdam‑Golm und in Hannover. Mehr Infos >>

Teamleitung Finanzen (m/w/d)
Wir bieten eine interessante und anspruchsvolle Tätigkeit in einem dynamischen, anregenden und unterstützenden internationalen Forschungs­umfeld. Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), je nach persönlicher Qualifikation und Erfahrung bis zur Entgel... Mehr Infos >>

WEG-Buchhalter (m/w/d)
Für unseren Kunden, ansässig im Großraum Stuttgart, suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen WEG-Buchhalter (m/w/d). Unser Kunde deckt alle Leistungen rund um die Immobilie ab. Dabei zeichnet er sich mit einer lang­jährigen Firmen­geschichte und als Familienunternehmen mit flachen H... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg       
Die E-Rechnung ist ab 2025 Pflicht: Tipps zur Umsetzung!
Ab 1.1.25 gelten zahlreiche gesetzliche Neuregelungen zur Umsetzung der E-Rechnung im B2B-Bereich. Bei der Umsetzung gibt es aber häufig noch viele Detail- und Praxisfragen. Im Webinar der Haufe Akademie erhalten Sie einen Überblick über alle wesentlichen Neuerungen und Anwendungshinweise zur neuen E-Rechnungspflicht.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Excel-Vorlage für Angebotsvergleich

Angebotsvergleich Excel 290px.jpg
Formelgestützte Ermittlung des "besten" Angebots durch Gegenüberstellung der Angebotskonditionen verschiedener Anbieter. Das Excel-Tool bietet einen quantitativen und einen qualitativen Angebotsvergleich, in dem zunächst der Anbieter mit dem günstigsten Bezugspreis und anschließend nach bestimmten Bewertungskriterien der "beste" Lieferant ermittelt wird.

Jetzt hier für 25,- EUR downloaden >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Projekt Toolbox

Bild Projekt Toolbox.png
Die Projekt-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich im Projektmanagement bewährt haben. Ideal für Projektleiter und Mitarbeiter aus dem Projektmanagement.
Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

PantherMedia_Wavebreakmedia_ltd_400x289.jpg
Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Ditz_Nachhaltigkeit_ChatGPT.jpg

eBook: Nachhaltigkeit mit ChatGPT

Nachhaltigkeit und KI sind keine Gegensätze, sondern verstärken sich gegenseitig. Für Controller bietet das Buch eine unschätzbare Hilfestellung. Mit einem klaren Bezug zum Controlling bietet es Ihnen die Werkzeuge, um ESG- und CSRD-Anforderungen erfolgreich zu erfüllen und gleichzeitig die Potenziale von künstlicher Intelligenz (KI) wie ChatGPT auszuschöpfen.

Jetzt hier für 8,99 EUR downloaden >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Ihre Werbung auf RWP

Werbung Controlling-Portal.jpg
Ihre Werbung hier ab 200 EUR
im Monat
 
Werben Sie zielgruppenorientiert – werben Sie auf www.Rechnungswesen-Portal.de! Nährere Informationen erhalten Sie hier >>